Beschäftigt ein österreichisches Produktionsunternehmen einen in Italien ansässigen Mitarbeiter für den Weltvertrieb seiner Erzeugnisse als Vertriebsleiter und hält sich der italienische Vertriebsleiter jährlich nur etwa 30 Tage für "Vertriebsmeetings" uä. in Österreich auf, dann unterliegen nur jene Bezugsteile dem österreichischen Lohnsteuerabzug, die auf die Tätigkeit…
…Abhängigkeitsverhältnis nicht mit jenem des Artikels 5 Abs. 5 OECD-MA deckungsgleich. Der Entscheidung des deutschen Bundesfinanzhofes (BFH 14.9.94, BStBl. II 1995, S.238), in der dieser in kaum begründeter Weise davon ausgeht, dass eine Tochtergesellschaft, die verschiedene Erzeugnisse vertreibt und eigenständig Dienstleistungen…
Wird in Österreich eine GesmbH & Co KG mit deutschen Kommanditisten gegründet, deren Betriebsgegenstand der Handel mit den Erzeugnissen des deutschen Schwesterunternehmens sowie die Beteiligung an österreichischen Unternehmen ist, so ist die Frage, in welchem Umfang dieses österreichische Unternehmen mit (endbesteuerten) Finanzmitteln ausgestattet werden soll…