…ergibt sich, dass der steuerlich maßgebende Wert des Mitunternehmeranteiles zum Einbringungsstichtag laut Einbringungsbilanz - ermittelt aus dem starren und variablen Kapitalstand, allfälligem Sonderbetriebsvermögenskapital und allfälligem Ergänzungskapital nach dem zum Einbringungsstichtag aufgestellten Jahresabschluss der deutschen KG und nach allfälligen rückwirkenden Korrekturen im Sinn des § 16 Abs. 5…
Nimmt eine österreichische GesmbH mit drei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern, die die Beteiligung in einem deutschen Betriebsvermögen halten, eine Erhöhung des Stammkapitals von S 700.000,- auf S 2,000.000,- vor, wobei hiezu der bilanziell ausgewiesene Gewinnvortrag herangezogen wird, so ist dieser Vorgang gemäß…
Gründet eine deutsche Bank eine Niederlassung (Betriebstätte) in Österreich, so wird darauf zu achten sein, dass das steuerliche Dotationskapital dieser österreichischen Niederlassung von der österreichischen und deutschen Steuerverwaltung in gleicher Höhe angesetzt wird. Denn eine unilaterale Umqualifizierung von mit Zinsenaufwand belegtem Fremdkapital in unverzinsliches…
Hat eine niederländische Bank in Österreich eine Niederlassung errichtet, dann ist auf der Grundlage von Z. 20 des OECD-Kommentars zu Artikel 7 des OECD-Musterabkommens in der Frage des erforderlichen Dotationskapitals der Niederlassung eine international "verträgliche Methode" bei der Problemlösung zu suchen. Denn…