RIS AI
3 228 Treffer478 msnur geltende Fassungen
EAS 2526Gehaltsfortzahlung nach Dienstfreistellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0269-IV/4/200430.11.2004

…einem Mitglied des Vorstands einer nicht börsennotierten österreichischen AG Ende September 2004 beendet, wobei das Vorstandsmitglied seinen Wohnsitz von Österreich nach Tschechien verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht wechselt, dann unterliegen die bis Mai 2005 stattfindenden Gehaltsfortzahlungen als "Einkünfte aus nichtselbständiger…

EAS 1872Nachträgliche Erfolgsprämie an einen Geschäftsführer österreichischer und schweizerischer Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 202/1-IV/4/0102.07.2001

…2001 nicht ständig beschäftigt war, dann besteht für ihn noch die Möglichkeit, eine Steuerentlastung im Wege einer Antragsveranlagung (§ 41 Abs. 2 EStG) zu erwirken. Nur soweit auch diese Möglichkeit ausscheidet (weil es um eine Entlastung von der mit festen Steuersätzen nach § 67 EStG erhobenen Lohnsteuer…

EAS 3346Auslandsbezogene Sonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0641-VI/8/201429.09.2014

Werden Dienstnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft zur rumänischen Tochtergesellschaft entsandt, dann sind jene Bezugsteile in Österreich nach den Vorschriften des Artikels 24 (Methodenartikel) steuerfrei zu stellen, an denen durch Artikel 15 des DBA-Österreich/Rumänien das Besteuerungsrecht Rumänien zuteilt wird. Dies gilt auch für Auslandsprämien, die…

EAS 2396Treatment of wages contained in a service fee charged to the Egyptian permanent establishment
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/6-IV/4/0323.12.2003

If an Austrian company, which is specialised in industry plant constructions, has set up a permanent establishment in Egypt in order to fulfil its contractual obligations to modernise a hot strip mill in Cairo, Article V and Article XIV para. 2 of the Austrian-Egyptian…

EAS 2263Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen bei Expatriates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 426/1-IV/4/0302.04.2003

…Finanzamt Eisenstadt einerseits eine Bestätigung verlangen wird, dass die von der österreichischen Lohnsteuer zu entlastenden Teile der betreffenden Zahlungen tatsächlich korrespondierend der deutschen Besteuerung unterzogen worden sind (oder noch werden) und dass andererseits eine Klärung darüber herbeigeführt wird, ob eine Weiterbelastung an die deutsche Konzerngesellschaft…

EAS 3331Jahressonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-VI/8/201320.08.2013

…Abschnitt B Z 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.1997 in Wien behandelt worden ist. Es ist hierbei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der maßgebenden Arbeitstage vorgesehen worden, wobei stets wie folgt vorgegangen werden soll: "zunächst sind jene Bezugsteile…

EAS 1307Arbeitsgestellungsvertrag der inländischen GMBH&CO KG mit der deutschen Kommanditistin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/32-IV/4/9827.07.1998

…dann wird diese Geschäftsbeziehung zwischen zwei Gewerbebetrieben, nämlich jenem der Kommanditistin und jenem der KG für steuerliche Belange nicht nach den Regeln der Bilanzbündeltheorie zu beurteilen sein; die Gestellungsvergütungen gehören daher diesfalls nicht zu den bei der inländischen Betriebstättengewinnermittlung nicht abzugsfähigen Sondervergütungen (Hinweis auf EStR…

EAS 1466Bezugsaufteilung bei DBA-Aufteilungserfordernissen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/31-IV/4/9931.05.1999

…B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der maßgebenden Arbeitstage vorgesehen worden. Hiebei soll über deutschen Wunsch stets wie folgt vorgegangen werden: zunächst sind…

EAS 2500Österreichisch-schweizerisch-italienische Arbeitsgemeinschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 510/1-IV/4/0405.08.2004

Erhält eine Bietergemeinschaft, die aus einer österreichischen, einer schweizerischen und einer italienischen Kapitalgesellschaft besteht, den Zuschlag für ein längerfristiges (12 Monate übersteigendes) Bauvorhaben und schließen sich die drei Gesellschaften zu diesem Zweck zu einer ARGE mit Sitz in Österreich zusammen, dann unterliegen auch die beiden…

EAS 2809Sonderzahlungen an einen non-executive-director einer britischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0014-IV/4/200715.01.2007

…743). Ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen aus den laufenden Bezügen ist allerdings nicht zulässig (EAS 2348). Der Umstand, dass Bezüge eines non-executive-directors nach britischem Recht als "employment income" bezeichnet werden, ist ein wichtiges Indiz für das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, allerdings…

EAS 2228Interdependenz von Körperschafts- und Lohnbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 625/2-IV/4/0311.02.2003

…Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige…

EAS 20Österreichische Experten als EFTA-Bedienstete bei EG-Institutionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0670/23-IV/4/9113.08.1991

  Gemäß Artikel 13 lit. b des am 28. Juli 1960 in Genf unterzeichneten Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), BGBl. Nr. 142/1961, sind Gehälter und Bezüge, die Angestellte der Organisation beziehen, in Österreich von der Besteuerung befreit. Diese…

EAS 2435Fremdübliche Weiterverrechnung von Geschäftsführeraufwendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/1-IV/4/0415.03.2004

…zu bezahlen hat, in erster Linie die Kostenaufschlagsmethode anbieten. Nach dieser Methode muss die deutsche Gesellschaft jedenfalls alle Kosten abgelten, die der österreichischen Gesellschaft aus dieser Übernahme der Leitungsfunktion für die deutsche Gesellschaft erwachsen. Ist das Sachverhaltsbild in diesem Zusammenhang so zu sehen, dass der…

EAS 1577Sondervergütungen von einer Immobilien-KEG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 201/12-IV/4/9905.01.2000

…88/14/0137, ÖStZB 1990, 34) die Vergütungen für die Sonderleistungen der Gesellschafter nicht nach den Grundsätzen der "Bilanzbündeltheorie" als Sondervergütungen aus der gemeinschaftlichen Verwaltung unbeweglichem Vermögens gewertet werden können; vielmehr erzielt der deutsche Kommanditist, der im Rahmen seiner Anwaltspraxis die Verträge ausarbeitet, mit dem…

EAS 1858Abfertigungszahlung nach Arbeitgeberwechsel im internationalen Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 878/1-IV/4/0107.06.2001

…darf insoweit nicht die inländische Besteuerungsgrundlage kürzen, als er auf berufliche Tätigkeiten des ehemaligen Mitarbeiters zugunsten der ausländischen Konzerngesellschaften entfällt; insoweit ist er an diese ausländischen Konzerngesellschaften nach den Grundsätzen des Fremdverhaltens weiterzubelasten. 07. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 3099Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2826-IV/4/200928.10.2009

…aufrecht erhalten und auch in Bezug auf Alterteilzeitaufstockungsbeträge (ATZ-Aufstockungsbeträge) angewendet, die nach den damals übermittelten Informationen dem Arbeitgeber von der deutschen Bundesanstalt für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu bestimmten Höchstgrenzen erstattet werden. Die Ausführungen der EAS beziehen sich auf diese (erstattungsfähigen) Aufstockungsbeträge…

EAS 3117Nachzahlung einer Arbeitnehmergewinnbeteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3396-IV/4/200915.01.2010

…2 DBA F verpflichtet, diese Einkünfte - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung besteht unabhängig davon, ob Frankreich derartige Arbeitnehmergewinnbeteiligungen nach seinem inländischen Recht von der Besteuerung freistellt, da das Abkommen keine "subject to tax-Klausel" enthält. Es kann in diesem Fall sonach durchaus…

EAS 2922Österreichisches Krankengeld für Beschäftigung bei einer tschechischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2164-IV/4/200721.12.2007

…nehmen ihnen nicht den Charakter von Einkünften aus unselbständiger Arbeit. Da im Übrigen für Leistungen aus dem gesetzlichen Sozialversicherungssystem weder im DBA-CSSR noch in dem ab 2008 geltenden DBA-CZ abweichende Sonderregelungen getroffen worden sind, wird auch aus dieser Sicht eine Zuordnung des Krankengeldes…

EAS 1211Gleitschirmpilot einer deutschen Firma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 344/1-IV/4/9819.01.1998

  Ist ein in Österreich ansässiger Gleitschirmpilot für eine deutsche Firma als Werkspilot und Testflieger für neuentwickelte Schirme im Einsatz und nimmt er außerdem an einschlägigen Wettkämpfen teil, dann ist zunächst festzustellen, ob die deutsche Firma als steuerlicher Arbeitgeber auftritt oder ob ein Werkvertragsverhältnis vorliegt…

EAS 3366Vergütungen aus einem Phantom Share Agreement
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0623-VI/8/201528.10.2015

Geht ein Steuerpflichtiger mit Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich in Polen einer nichtselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer einer polnischen Gesellschaft nach und erhält er hierfür zusätzlich zur leistungsunabhängigen Vergütung auch leistungsabhängige Vergütungen aus einem "Phantom Share Agreement", so bestehen grundsätzlich keine Bedenken, neben der…