…dass hier das eigenartige Ergebnis eintritt, dass das österreichische Unternehmen insgesamt einen Gewinn von S 1,800.000 erzielt, dafür aber in keinem der beiden Staaten Steuer entrichten muss: | Jahr 1 | Österreich | 2.000.000,00 | | Deutschland | - 2…
…die Voraussetzungen des EGV für den Entfall der Drittstaatswirkung der Kapitalverkehrsfreiheit erfüllt waren. Wenn nach dem Vorhergesagten Artikel 43 EGV nicht nur in Fällen von Direktinvestitionen, sondern auch in Fällen von Portfolioinvestitionen zur Anwendung gelangt und damit die Drittauslandswirkung der Kapitalverkehrsfreiheit nicht zur Wirkung kommen…
…erfolgt, stellt eine derartige feste Geschäftseinrichtung dar. Der Umstand, dass diese feste Geschäftseinrichtung innerhalb des Beobachtungsgebietes einmal verlegt wird, führt nach Auffassung des BM für Finanzen nicht zum Entfall der Betriebstätteneigenschaft. Die österreichische Auffassung gründet sich auf neue Entwicklungen beim internationalen Betriebstättenbegriff (OECD-Update 2002)…
…für den Zeitraum vom 1. Juni 1994 bis 30. Mai 1995 bezogen werden, sind demnach nur zu 5/12tel steuerpflichtig, und zwar gleichgültig ob sie als betriebliche oder als private Einkünfte zufließen. 12. Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Der deutsche Solidaritätszuschlag fällt gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Deutschland in den sachlichen Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Wird er als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen deutscher GesmbHs an österreichische Gesellschafter (natürliche Personen) erhoben, ist daher die deutsche Kapitalertragsteuer samt Zuschlag insoweit auf die österreichische…
…besteht im Gewinnfolgejahr auf Grund des DBA-Deutschland ein Anrecht, dass der gesamte deutsche Betriebstättengewinn von der österreichischen Besteuerung auch dann freigestellt wird, wenn der Vorjahresverlust nach deutschem Recht auf diese Betriebstättengewinne vorgetragen wird. Denn die ungekürzte Gewinnfreistellung im Folgejahr führt diesfalls in Österreich nicht…
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Großbritannien gilt dieses Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b…
…Form der Doppelbesteuerung nicht auf der Grundlage von § 48 BAO beseitigt werden. Es ist aber zu bedenken, dass die Problematik einer umsatzsteuerlichen Doppelbelastung im Verhältnis zum Kleinwalsertal mit dem bevorstehenden EU-Beitritt entfällt. 11. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Gesetz für Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000, dBGBl. I S. 910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert. Reduzieren über 55 Jahre alte Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit bis zur Altersrente auf die Hälfte und stockt der Arbeitgeber den Teilzeitlohn…
…wenn die Bezüge direkt von der Sozialversicherung an den Empfänger ausbezahlt werden, sondern auch dann, wenn die Auszahlung von einem Arbeitgeber erfolgt, diesem aber die entsprechenden Beträge von der Sozialversicherung in der Folge erstattet werden. Diese Auslegung wurde in EAS 1815 im Jahr 2001 aufrecht…
…die Erträge von der Gewerbeertragsbesteuerung freizustellen (z.B. im Fall von inländischen Repräsentanzen ausländischer Fluggesellschaften oder im Fall eines Forschungsinstitutes eines ausländischen Unternehmens ohne DBA-Betriebstätteneigenschaft), dass dann auch die von der Lohnsumme erhobene Lohnsummensteuer für die in solchen Unternehmenseinrichtungen beschäftigten Dienstnehmer nicht zu entrichten…
…Veräußerungsgewinne gewährt, liegt kein Qualifikationskonflikt iSd Artikels 23 Absatz 3 DBA-Deutschland vor. Infolgedessen ist Artikel 23 Absatz 3 DBA-Deutschland nicht anwendbar. Auf österreichischer Seite ist daher - trotz der unterbliebenen Besteuerung in Deutschland - die Befreiungsmethode (mit Progressionsvorbehalt) anzuwenden. Bundesministerium für Finanzen, 30. Juli 2025
…nicht vor, weil beide Staaten auf die deutsche Sozialversicherungspension dieselbe Abkommensbestimmung, nämlich Artikel 10, zur Anwendung bringen. Die deutsche Sozialversicherungspension ist daher in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) zur Gänze von der Besteuerung freizustellen. 11. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wenn bereits nach den Regeln des § 7 UStG eine Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen in Anspruch genommen werden kann (dies trifft auf entgeltliche Lieferungen an Abnehmer in den genannten Staaten zu). Der auf § 48 BAO gestützte Umsatzsteuerentlastungsantrag muss die davon betroffenen Hilfsgüter nach Art und Menge und…
…Wegzugsstaat (hier: Österreich) beschränkt, sondern gilt auch für Beteiligungen im Zuzugsstaat (hier: Schweiz). Verlegt daher eine in Österreich ansässige Person ihren Wohnsitz in die Schweiz und veräußert sie in der Folge ihre Anteile an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft, liegt zwar ein Anwendungsfall des Art. 13 Abs…
Bezieht ein in der Schweiz ansässiger Pensionist neben einer österreichischen ASVG-Pension von seinem ehemaligen österreichischen Arbeitgeber eine Firmenzusatzpension, so ist diese Zusatzpension gemäß Artikel 18 DBA-Schweiz von der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung zu entlasten. Die gleiche Regelung gilt für die ASVG-Pension. Die zur gegenteiligen…
…gegenüberzustellen, die sich unter Anwendung der Zuzugsbegünstigung ergibt. Führt die Anwendung der Zuzugsbegünstigung zu einer Einkommensteuerdurchschnittsbelastung von 20% wird die Kapitalertragsteuer in Höhe von 2% erstattungsfähig sein. Im Fall einer Kapitalertragsteuererstattung bleibt die der Endbesteuerung innewohnende Abgeltungswirkung hinsichtlich der Vermögensteuer und Erbschaftssteuer erhalten. 4. Dezember…
…die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge nach Maßgabe des § 68 EStG steuerfrei blieben. Ab 1994 wurde die Bruttoabzugsbesteuerung der beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer dem Grunde nach insgesamt aufgegeben und ihre steuerliche Erfassung nach dem progressiven Steuertarif vorgesehen; nur für jene beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer, die Tätigkeiten im Sinn…
…die Betriebstättenfolgegewinne bis einschließlich 1988 überstiegen haben. Für die Ermittlung des vortragsfähigen Betrages der Altverluste war daher bis einschließlich der Veranlagung 1988 gegebenenfalls eine fiktive Verlustverrechnung mit Folgegewinnen vorzunehmen. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 1989 sollte allerdings auch klargestellt werden, dass das für beschränkt Steuerpflichtige nach wie…
…eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser…