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5 Treffer1506 msnur geltende Fassungen
EAS 204Zuzug ausländischer Wissenschaftler und Forscher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0102/32-IV/4/9227.11.1992

  Durch die begrenzte Erweiterung der Bestimmungen über die steuerliche Zuzugsbegünstigung auf Personen, deren Zuzug der Förderung von Wissenschaft und Forschung dient (§ 103 Abs. 4 EStG und § 10 Abs. 4 VStG), sollen für diesen Personenkreis zuzugsbedingte steuerliche Mehrbelastungen im Rahmen des freien Ermessens beseitigt werden…

EAS 1779Zinsennachbelastung bei unverzinsten konzerninternen Lieferforderungen im Gefolge einer deutschen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 670/1-IV/4/0012.01.2001

…Recht nicht als Betriebsausgabe des Jahres 1997. Ob auf österreichischer Seite eine korrespondierende Gegenberichtigung in den bereits rechtskräftig veranlagten Jahren ab 1990 noch zulässig ist, hängt vor allem von der Beantwortung folgender zwei Fragen ab: 1. Ist es unter einander fremd gegenüberstehenden Unternehmen tatsächlich unüblich…

EAS 1178Vollstreckungsamtshilfe für vor Wohnsitzverlegung nach Österreich entstandene deutsche Abgabenforderungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 328/3-IV/4/9701.12.1997

Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…

EAS 1831Österreichische Urheberrechtsverwertungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 145/1-IV/4/0105.04.2001

…Die von den Verwertungsgesellschaften bezogenen Einkünfte sind daher nicht ihnen, sondern den einzelnen Urhebern zuzurechnen. Im damaligen Fall ging es um einen Einkünftefluss aus Deutschland über die österreichische Verwertungsgesellschaft an eine in Mexiko ansässige Person, der trotz Einziehung im Wege der österreichischen Verwertungsgesellschaft zu keiner…

EAS 1048EDV-Leasing aus Deutschland mit Forderungsabtretung an Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 66/1-IV/4/9704.04.1997

…die Mieteforderungen zur Einziehung abgetreten worden sind. Steuerunwirksame treuhändige Vereinnahmung durch die deutsche Leasinggesellschaft würde diese Voraussetzungen jedenfalls nicht erfüllen. Anmerkung: Dieser Fall zeigt, dass es wichtig wäre, die österreichische beschränkte Steuerpflicht in der Weise auszuweiten, dass nicht nur Mieten für die Überlassung von Sachgesamtheiten…