Durch die begrenzte Erweiterung der Bestimmungen über die steuerliche Zuzugsbegünstigung auf Personen, deren Zuzug der Förderung von Wissenschaft und Forschung dient (§ 103 Abs. 4 EStG und § 10 Abs. 4 VStG), sollen für diesen Personenkreis zuzugsbedingte steuerliche Mehrbelastungen im Rahmen des freien Ermessens beseitigt werden…
…Recht nicht als Betriebsausgabe des Jahres 1997. Ob auf österreichischer Seite eine korrespondierende Gegenberichtigung in den bereits rechtskräftig veranlagten Jahren ab 1990 noch zulässig ist, hängt vor allem von der Beantwortung folgender zwei Fragen ab: 1. Ist es unter einander fremd gegenüberstehenden Unternehmen tatsächlich unüblich…
Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…
…Die von den Verwertungsgesellschaften bezogenen Einkünfte sind daher nicht ihnen, sondern den einzelnen Urhebern zuzurechnen. Im damaligen Fall ging es um einen Einkünftefluss aus Deutschland über die österreichische Verwertungsgesellschaft an eine in Mexiko ansässige Person, der trotz Einziehung im Wege der österreichischen Verwertungsgesellschaft zu keiner…
…die Mieteforderungen zur Einziehung abgetreten worden sind. Steuerunwirksame treuhändige Vereinnahmung durch die deutsche Leasinggesellschaft würde diese Voraussetzungen jedenfalls nicht erfüllen. Anmerkung: Dieser Fall zeigt, dass es wichtig wäre, die österreichische beschränkte Steuerpflicht in der Weise auszuweiten, dass nicht nur Mieten für die Überlassung von Sachgesamtheiten…