Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…
…C Z 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche (AÖF Nr. 134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Dieses zwar noch aus dem zeitlichen Geltungsbereich des DBA 1954 stammende Verständigungsergebnis behält…
…Abfindungszahlung der inländischen Besteuerung. Das BM für Finanzen schließt sich in dieser Hinsicht der Beurteilung durch den deutschen Bundesfinanzhof an, der Abfindungen, die Arbeitnehmern anläßlich des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienst gewährt werden, als Einkünfte aus Arbeit ansieht (BFH 18.7.1973, BStBl. II S…