…Verein von einem deutschen Unternehmen Sponsorgelder erhalten, die in Deutschland einem Steuerabzug von rund 90.000 Euro unterzogen wurden und besteht auf Grund des österreichisch-deutschen DBA Anspruch auf Rückerstattung dieses Abzugsbetrages, dann ist es Aufgabe des österreichischen Vereins, die hierfür erforderliche und von deutscher…
…eine Malta-Bank an die österreichische Stiftung gezahlt werden. Nach Auffassung des BM für Finanzen vermag daher ein bloßes Umlenken inländischer Zinsen durch ausländische Banken diesen Zinsen noch nicht die Qualifikation einer Vergleichbarkeit mit endbesteuerten Inlands-Bankzinsen zu vermitteln. Ein "bloßes Umlenken" in dem hier…
…österreichische Vertriebstochter kommt, dann anerkennt eine im Jahr 2001 laufende österreichische Betriebsprüfung diesen Aufwand wegen Periodenfremdheit zu Recht nicht als Betriebsausgabe des Jahres 1997. Ob auf österreichischer Seite eine korrespondierende Gegenberichtigung in den bereits rechtskräftig veranlagten Jahren ab 1990 noch zulässig ist, hängt vor allem…
…zu würdigende Zahlungsflüsse handelt; und zwar auch dann, wenn diese gebündelt mit einer einzigen Zahlungsüberweisung an die Durchlaufgesellschaft geleistet worden sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft…
…in österreichischen festverzinslichen Wertpapierkonten an, dann mag das den Zinsenertrag abwerfende Vermögen wohl (zivilrechtlich) der ausländischen Stiftung gehören, doch werden die wirtschaftlichen Eigentümer dieses Vermögens - und in Fällen dieser Art daher auch des daraus abreifenden Ertrages (BFH 20.1.1999, BStBl II 1999, 514) - die…
…weil wegen negativer Progressionseinkünfte keine ausreichende österreichische Einkommensteuer anfällt (fehlende Deckung der ausländischen Steuer im "Anrechnungshöchstbetrag"), dann kann eine solche Auswirkung des Anrechnungshöchstbetrages nicht durch eine Steuerrückerstattung nach § 240 BAO umgangen werden. Wurde über einen derartigen Rückerstattungsantrag in der Vergangenheit nicht entschieden und wird nunmehr…
Im Rahmen des EAS-Verfahrens kann nicht in die freie Beweiswürdigung der nachgeordneten Abgabenbehörden eingegriffen werden. Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die…
…nur im Wege eines lang andauernden internationalen Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, so besteht auf österreichischer Seite die Möglichkeit, die österreichischen Mehrsteuern bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens zu stunden. Ob hierbei ein vollständiger oder nur ein teilweiser Zahlungsaufschub gewährt wird, wird davon abhängen, ob der ausländische Steuerrückerstattungsanspruch…
…die österreichische Muttergesellschaft rückgeführt, dann kann darin nicht der Bezug eines "Gewinnanteiles" durch die Muttergesellschaft gesehen werden. Denn eine solche Kapitalrückführung vermag keine steuerwirksame Verminderung des Betriebsvermögens der Muttergesellschaft zu bewirken: die diesfalls eintretende Betriebsvermögenserhöhung von 1 Md. ATS wäre nicht nach § 10 KStG steuerfrei…
…Abs. 2 Z 2 EStG 1988 verwirklicht, da hierdurch ein "Umstand" eintritt, der zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes an den stillen Reserven der Beteiligung führt. Denn weder nach innerstaatlichem Recht noch nach DBA-Recht dürfte ein Veräußerungsgewinn, den die deutsche Privatstiftung aus dem Beteiligungsverkauf erzielt…
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder…
Das DBA-Schweiz enthält in Artikel 28 eine Bestimmung, derzufolge "das Recht zur Vornahme des Steuerabzuges durch dieses Abkommen nicht berührt" wird. Diese Bestimmung ist nicht so zu verstehen, dass hierdurch Österreich durch das Abkommen verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden…
…der Folge, dass die Gewinne dieser Betriebstätte aus der Besteuerungsgrundlage der inländischen GmbH auszunehmen sind. Für die Gewinnzuweisung an die SFB gelten für die GmbH die international üblichen Gewinnaufteilungsgrundsätze des Artikels 7 Abs. 2 DBA-Schweiz. Ergibt sich hierbei im Rahmen einer Funktionsanalyse, dass die…
…C Z 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche (AÖF Nr. 134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Dieses zwar noch aus dem zeitlichen Geltungsbereich des DBA 1954 stammende Verständigungsergebnis behält…
…in das DBA-Schweiz aufgenommene Bestimmung des Artikels 13 Abs. 4 entzieht das Abkommen nicht mehr das inländische Besteuerungsrecht, wenn Steuerpflichtige ihre Ansässigkeit aus Österreich in die Schweiz verlegen. Das Abkommen verursacht daher in solchen Fällen keinen Verlust des Besteuerungsrechtes an Kapitalbeteiligungen und löst folglich…
…Fiktivzinsen verweigert, so kann dem nicht entgegengetreten werden; es steht aber der schweizerischen Muttergesellschaft frei, im Wege eines gemäß Artikel 25 des Abkommens auf schweizerischer Seite einzuleitenden Verständigungsverfahrens die Frage bilateral abzuklären. 2. September 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Gesellschaften an die österreichische Gesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen nicht den besonderen Einschränkungen des § 10 Abs. 3 EStG. Denn aus der Tatsache, dass an der österreichischen Tochtergesellschaft im Wege der deutschen Mutter-Banken-AG zwei deutsche Gebietskörperschaften beteiligt sind, folgt, dass die "Unbedenklichkeitsvoraussetzung" des dritten Gedankenstriches in …
…Quellen an seine Kinder im Schenkungsweg zu übertragen, dann wäre eine Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland hinsichtlich des deutschen Betriebsvermögens durch Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) möglich; hinsichtlich des Geldvermögens könnte die Doppelbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer beseitigt werden. 25. August 2003 Für den Bundesminister: Dr…
…tritt durch die auf deutscher Seite vorgenommene Herabsetzung des Anrechnungsbetrages um rund S 600.000,- und durch die damit verbundene Anrechnung der österreichischen Kapitalertragsteuer nur in Höhe von 15% eine Doppelbesteuerung ein. Die österreichische Kapitalertragsteuer ist in Nichtbeachtung des Revisionsprotokolls zum DBA-Ö/Deutschland (BGBl…
Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine niederländische Holdinggesellschaft vorgenommen, ist die Steuerentlastung nach den Intentionen des § 94a Abs. 2 EStG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 im Rückerstattungsweg herbeizuführen. Denn in derartigen Fällen, soll die Finanzverwaltung in die…