Wird die inländische Vertriebstochtergesellschaft für deutsche Produkte der Kommunikationstechnologie geschlossen und werden fortan die Wartungs- und Servicearbeiten an den verkauften Systemen von einem österreichischen Dienstnehmer der deutschen Gesellschaft unter Anmietung eines Lager- und Büroraumes wahrgenommen, dann spricht die Vermutung dafür, dass das deutsche Unternehmen seine…
…die in den letzten Jahren Verluste erlitten hat, wobei der österreichische Firmenhauptsitz gegen Ausweis als Verrechnungsforderung verlustausgleichende Zahlungen an die deutsche Betriebstätte geleistet hat, und wird diese Betriebstätte in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des BM für Finanzen die Verrechnungspreisforderung und die auf…
…Tochtergesellschaft verlagert wird, sind die ertragsteuerlichen Konsequenzen auf der Grundlage von Artikel 9 der DBA mit Deutschland und Polen in Anwendung des Fremdverhaltensgrundsatzes zu beurteilen. Auch wenn es in dem auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren nicht möglich ist, Sachverhaltsentscheidungen zu treffen…
…die Betriebstätten der liquidierten Tochtergesellschaft mit dem gesamten Betriebsvermögen auch weiterhin schweizerische Betriebstätten bleiben; durch die Liquidation tritt lediglich ein Eigentümerwechsel im Betriebstättenvermögen von der schweizerischen Tochtergesellschaft zur österreichische Muttergesellschaft ein. Es liegt daher kein Fall von § 6 Z 6 EStG vor; der Liquidationsvorgang löst…
…in diesem Büro noch ausgeübt werden, oder ob es sich tatsächlich um ein stilliegendes und daher funktionsloses Büro handelt. Der bloße Umstand, dass in diesem Büro keine Dienstnehmer tätig sind und es "de facto nie besetzt ist" bedeutet nicht notwendigerweise, dass keine Betriebstätte im Sinn…
…operativ tätige schweizerische Tochtergesellschaft (die T1-AG) und gleichzeitig an der selben schweizerischen Adresse eine weitere Tochtergesellschaft (die T2-AG), die den Markt in Italien, Österreich und in den Oststaaten betreut - allerdings hiefür kein eigenes Personal besitzt -, dann bedarf es einer näheren Untersuchung, wie der…
…5 und 5.4 des geltenden OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA). Unter den gegebenen Umständen wird die Annahme einer schweizerischen Betriebstätte daher vom Vorliegen einer dokumentierbaren Auslegungs- und Sachverhaltsbeurteilungsharmonie in beiden Ländern abhängen (Besteuerungsnachweis in der Schweiz). Bundesministerium für Finanzen, 22. Mai 2013
Wird eine inländischen Kapitalgesellschaft liquidiert und wird eine ungarische Kapitalgesellschaft zum Abwickler bestellt, wobei Dienstnehmer der ungarischen Gesellschaft im Durchschnitt etwa 2 bis 3 Tage pro Monat sich in Österreich aufhalten, dann tritt für die ungarische Gesellschaft bereits nach inländischem Recht keine beschränkte Körperschaftsteuerpflicht ein…
…wird im Bereich der Einkommens- und Umsatzbesteuerung eine einheitliche Beurteilung zu erfolgen haben, die im übrigen auch auf deutscher Seite korrespondierend gesehen werden muss. Eine Umsatzsteuerentlastung kann im Fall beider Varianten in Österreich herbeigeführt werden; im Fall des Bestandes einer Betriebstätte zugunsten der deutschen GmbH…
…liquidiert, dann stellen die hierbei erzielten Einkünfte (Abwicklungsguthaben abzüglich Anschaffungskosten und allfällige Werbungskosten) Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar. Wird dieser Vorgang nach schweizerischem Recht nicht als Veräußerungsvorgang, sondern als Gewinnausschüttung gewertet und wird folglich auf schweizerischer Seite nicht der für Veräußerungsvorgänge maßgebende Artikel 13, sondern…
…müssen daher der Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit dienen; die Ausübung bloßer Vermögensverwaltung wäre hierzu nicht ausreichend. Liegt in diesem Sinn eine Betriebstätte vor, dann würde diese auch im Sinn von Artikel 5 Abs. 1 DBA-Schweiz als abkommensrechtliche Betriebstätte zu werten sein, mit der Folge…
…ist. Wegen der vielfältigen Strukturformen liechtensteinischer Anstalten müsste diese Frage von Parteienseite im Wege eines Gutachtens näher untersucht werden. Andererseits ist erforderlich, dass der Unternehmensschwerpunkt der liechtensteinischen Anstalt nicht darin besteht, steuerfreie Zinsen und andere schädliche Passiveinkünfte zu erzielen. Diese Voraussetzung wäre nicht erfüllt, wenn…
…dann eingreift, wenn Zinsen in die schweizerische Betriebstätte einfließen. Zur Frage der Gebührenpflicht für das Gesellschafterdarlehen ist auf folgendes hinzuweisen: Österreichische Kapitalgesellschaften haben gemäß §§ 124 ff BAO iVm § 189 HGB Bücher zu führen. Zu diesen Buchführungsvorschriften gehört auch die Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanzen), die eine…
…kann eine bindende Entscheidung über die Betriebstätteneigenschaft dieser Büros wegen der Sachverhaltsabhängigkeit nicht auf ministerieller Ebene getroffen werden; diese Entscheidung muss daher dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben. Bestätigt sich die Richtigkeit der Betriebstättenvermutung und leitet diesfalls das deutsche Unternehmen (nachweisbar) auf deutscher Seite ein Verständigungsverfahren…
…jene Zahlungen kausal mit der Tätigkeit als Dienstnehmer verknüpft, die - bei Wegdenken dieser Tätigkeit - nicht angefallen wären. Aus dieser Perspektive betrachtet sind daher auch die vom Unternehmen einem Mitarbeiter zugesagten Pensionsleistungen als Entgelt für die erbrachte Aktivtätigkeit anzusehen, da sie - bei Wegdenken der Aktivtätigkeit - so…
…ehemaligen gewerblichen Tätigkeit einer Betriebstätte obliegt dem Betriebstättenstaat (in diesem Sinn VwGH v. 6. März 1984, Zl. 83/14/0107). Hat eine in Italien ansässige natürliche Person ihr österreichisches gewerbliches Einzelunternehmen mit ausschließlicher inländischer Betriebstätte im Jahr 1993 veräußert und wurde bei der seinerzeitigen steuerlichen…
…und führt diese Umstrukturierung dazu, dass die Landesgesellschaften des Konzerns A ihr bisheriges Geschäftsmodell (dezentrale Führung mit eigener Unternehmensverantwortung) an jenes des Konzerns B (zentrale Führung mit bloßer Dienstleistungsfunktion der Landesgesellschaften) anzupassen haben, dann ist eine solche Umstrukturierung aus steuerlicher Sicht einerseits dahingehend zu würdigen…
…bleiben dies auch nach Liquidation der deutschen Investment-KG. Sollte die österreichische KG keine operativ tätige Gesellschaft, sondern eine bloß vermögensverwaltende KG sein, wird auf die in EAS 705 behandelte Problematik hingewiesen. 10. Oktober 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…84/13/0053 hat der VwGH im Fall einer beratenden Tätigkeit entschieden, dass - wird nicht Gegenteiliges nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht - die Annahme berechtigt ist, dass die Wohnung in Bezug auf die im Inland ausgeübte Tätigkeit als Betriebstätte anzusehen ist (EAS 350). Es ist daher nicht…
Wird die Geschäftsleitung einer in Österreich operativ tätigen österreichischen GmbH nach Deutschland verlegt, dann ändert dies Nichts an dem Fortbestand der unbeschränkten Steuerpflicht der nach österreichischem Recht gegründeten GmbH, wenn deren statutarischer Sitz weiterhin in Österreich verbleibt. Aus diesem Grund wurde auch im Hinblick auf…