RIS AI
5 Treffer1453 msnur geltende Fassungen
EAS 916Hälftesteuersatz bei KG-Anteilsveräußerung durch Steuerausländer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 105/2-IV/4/9602.08.1996

…Lebensjahres), dann ist für die Beantwortung der Frage, ob auch die weitere Voraussetzung für die Erlangung des Hälftesteuersatzes nach § 37 Abs. 5 EStG, nämlich die Einstellung seiner Erwerbstätigkeit, erfüllt ist, nicht nur auf seine inländische Erwerbstätigkeit abzustellen. Denn alle Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes sind grundsätzlich gleichermaßen…

EAS 2197Zinsenloses Gesellschafterdarlehen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/9-IV/4/0207.01.2003

…betreffenden Jahren jeweils eine Forderung auf Bezahlung der Zinsen entstanden ist (VwGH 31.03.1998, 93/13/0024, ÖStZB 1998, 560). Besondere Überlegungen wären lediglich dann anzustellen, wenn sich im gegebenen Zusammenhang ein Effekt einer Doppelbesteuerung einstellen sollte (der in Österreich als Zinsertrag besteuerte Betrag…

EAS 1215Geschäftsführerbezüge aus Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/9826.01.1998

…das liechtensteinische Unternehmen insoweit die Besteuerung der Lohnbezüge einstellen muß, als der Dienstnehmer Bezugsteile für Auslandstätigkeiten erhält; denn insoweit steht nicht Liechtenstein, sondern Österreich das Besteuerungsrecht zu. Dieser Aussage sollte indessen nicht der Sinn beigemessen werden, daß im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach…

EAS 2753Dienstnehmerauslandsentsendung im Zusammenhang mit Altersteilzeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0399-IV/4/200619.07.2006

…Dienstnehmer von der österreichischen Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen, wenn sie kausal auf die in Rumänien ausgeübte Tätigkeit entfallen. Es liegt im Ermessen des österreichischen Finanzamtes zu entscheiden, ob in Fällen dieser Art nach Artikel 26 oder 27 DBA-Rumänien eine Verständigung mit der ausländischen Steuerverwaltung…

EAS 2872Altersteilzeitregelung für einen deutschen Beamten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0746-IV/4/200717.08.2007

…die ein Arbeitgeber bei Inanspruchnahme einer Altersteilzeitregelung in der dreijährigen Ruhephase zur Auszahlung bringt, zählen weder zu den "Ruhegehältern" noch zu den "Anderen Einkünften" im Sinn des DBA-Deutschland, sondern sind nachträgliche Vergütungen für dem Arbeitgeber in der dreijährigen Einarbeitungsphase erbrachte Arbeitsleistungen (siehe EAS 2753…