Gemäß Artikel 11 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Argentinien sind aus Argentinien stammende Zinsen in Österreich von der Besteuerung freizustellen; diese Steuerfreistellungsverpflichtung ist allerdings insoweit nur begrenzt wirksam, als diese Steuerfreistellung nicht dazu führen soll, die auf die übrigen Einkünfte entfallende Steuerbelastung zu schmälern…
…steuerliche Schicksal wie die inländische Firmenpension trägt und daher der österreichischen Steuerpflicht unterliegt. Die Sachverhaltsaufbereitung in der Eingabe lässt allerdings eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem gestellten Anfragethema im EAS-Verfahren nicht zu. Vorsorglich wird beigefügt, dass die in dem SWI-Artikel "Ausländische Pensionskassen" (SWI Nr…
…den in der Eingabe dargelegten Sachverhaltsmerkmalen davon ausgegangen, dass den österreichischen Kunden von der D-AG lediglich das Nutzungsrecht an der zur Nutzung der angebotenen Funktionalitäten erforderlichen Software für eigene Zwecke und damit kein Werknutzungsrecht im Sinne des Urheberrechtsgesetzes eingeräumt wird. Wird mit der an…
…bloßen Zuliefern von Bauteilen noch keine Mitwirkung an der Bauausführung gesehen werden, da diese ausschließlich dem türkischen Unternehmen vorbehalten ist. Die Angaben der vorliegenden Eingabe reichen allerdings nicht aus, um mit Sicherheit zu beurteilen, ob bei dem gegenständlichen Kraftwerksbau die Aufgabenverteilung tatsächlich so gestaltet ist…