…zu gewinnen, da diese EG-Richtlinie nur für die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt und ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des EWR-Vertrages wegen der fehlenden Amtshilfebereitschaft Liechtensteins nicht vorliegen kann (EAS 2956). Es ist wohl richtig, dass nach…
…genauso wie die EG-Amtshilferichtlinie und die EG-Beitreibungsrichtlinie - nur für die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt. Das Verlangen nach weitergehenderen österreichischen Quellensteuerentlastungen unter Berufung auf EWR-Recht und auf die diesem Recht inhärenten Diskriminierungsverbote der EG-Grundfreiheiten (zB…
…im Rahmen der Pensionsvorsorge zukommt, denen aber nicht selbst die Zahlung von Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenpensionen an Pensionisten obliegt. Vergleichbare EU-Pensionskassen: Ausländische Pensionskassen (pension funds), die in Mitgliedstaaten der EU errichtet und mit österreichischen Pensionskassen vergleichbar sind, sind gemäß § 6 Abs. 1 KStG 1988 …
…geringfügiger Nichterfüllung von Grenzgängerkriterien (max. 45 Tage im Jahr) die Grenzgängereigenschaft nicht verloren gehen soll. An dieser Regelung wird sich auch mit Wirksamkeitsbeginn des EWR nichts ändern, da der EWR-Vertrag die Bestimmungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nicht berührt. 5. November 1992 Für den Bundesminister…
…eine Erlaubnis erteilt worden ist. Wenn durch die laut EWR-Vertrag nötige Umsetzung der dritten Lebensversicherungsrichtlinie (Richtlinie 92/96/EWG, ABl. Nr. L 360 vom 09.12.1992) bis spätestens Juli 1994 eine Zulassung im Ansässigkeitsstaat zur Ausübung des Versicherungsgeschäftes im gesamten EWR-Raum ausreicht…