In EAS 692 vom 17. August 1995 wurde ausgeführt, dass ausländische Discjockeys, die an inländischen Unterhaltungsdarbietungen mitwirken, als beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 im Abzugsweg der inländischen Einkommensbesteuerung unterliegen. Durch Doppelbesteuerungsabkommen, die dem Artikel 17 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens…
Ausländische Discjockeys, die an inländischen Unterhaltungsdarbietungen mitwirken, unterliegen als beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG im Abzugsweg der inländischen Einkommensbesteuerung. Durch die meisten Doppelbesteuerungsabkommen, nämlich jene, die dem Artikel 17 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Bestimmungen enthalten, wird dieser österreichische…
…17 des OECD-Musterabkommens, wenn ihnen - wie im Fall eines Sportlers - nach inländischem Recht keine Künstlereigenschaft zuzumessen ist. Daher sind zB auch Mannequins (EAS 108), Diskjockeys (EAS 692) und Dressmen (EAS 762) darstellende Künstler im Sinn des Art. 17 OECD-MA, obwohl diesen Personen die…