…Besteuerungsansprüche lediglich beschränken, nicht aber österreichische Besteuerungsansprüche (durch Untersagung des Abzuges von im innerstaatlichen Recht zulässigen Aufwendungen) erhöhen. Wäre daher ein Abzug nachträglich geleisteter Betriebsausgaben in Österreich nach inländischem Recht zulässig, könnte dies damit im Verhältnis zum Ausland zu einem Doppelausgabenabzug führen. 10. Dezember 2002…
…Hilfseinrichtung im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 lit. e DBA-CSSR zugemessen wird, sind die durch dieses Büro verursachten Betriebsausgaben (Honorare und Erfolgsprämien für die Repräsentantin, Büromiete, Übernahme der KFZ-Kosten der Repräsentantin) in Österreich steuerlich abzugsfähig. 30. November 1993 Für den Bundesminister: Dr…
…z.B. Grundsteuer, Zinsen für noch aushaftende Wohnungskredite, Wertminderung der Wohnungssubstanz), nicht als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der österreichischen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit anzusehen sein; sie dienen vielmehr der Sicherung und/oder Erhaltung der dem Privatvermögen zuzurechnenden US-Vermögenswerte (vgl. auch EAS 358…
…nahmen die Köche wohl an inländischen Unterhaltungsdarbietungen teil. Auch wenn der Begriff der "Unterhaltung" keinen klar umrissenen Inhalt hat, so wird dieser Begriff dennoch in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes definiert als "angenehmer Zeitvertreib oder Art der Geselligkeit zur physisch-psychischen Entspannung bzw. Erholung, der ua…
…und damit als Werbungskosten abgesetzt werden können. Fragen dieser Art müssen im Einzelfall mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. Hierbei wird insbesondere bei Konzernversetzungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen, in welchem Ausmaß der multinationale Konzern selbst durch Leistung eines Kostenersatzes Heimflüge seiner Arbeitnehmer als üblich und…
Gemäß der Lohnsteuerrichtlinien, Rz 201 können bei vorübergehender doppelter Haushaltsführung die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Frage, ob in einem solchen Fall und wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Wohnsitzes an…
…einer Biogasanlage transportiert wird, so bedient sich das schweizerische Unternehmen zur Erbringung seiner Entsorgungsleistungen damit einer inländischen Betriebstätte. Denn der Aufstellungsort maschineller Einrichtungen ist als Betriebstätte zu werten (Z 42.2 OECD Kommentar zu Artikel 5 OECD-MA). Dies gilt auch dann, wenn der Abtransport…
…Gewinnaufteilung zwischen Österreich und Deutschland. Hiebei wird die Frage einer steuerlich zumutbaren Wohnsitzverlegung in den Hintergrund treten und es werden dann sowohl die Unterkunftskosten in Salzburg wie auch die PKW-Fahrtkosten für die Fahrten zwischen den zwei Betriebsteilen als Betriebsausgabe anzuerkennen sein; allerdings werden die…
…bzw. gemäß Artikel 19 DBA-Deutschland (2000) in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist, nicht zum Anlass genommen werden, für die nach Deutschland zu zahlenden Pflichtbeiträge die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe abzuerkennen. 15. Oktober 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
Hat ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer eines österreichischen Unternehmens sein zweites Dienstverhältnis, das mit einem weißrussischen Unternehmen bestand, einvernehmlich aufgelöst, wobei er sich zu Entgeltrückzahlungen und Schadenersatzzahlungen verpflichten musste, dann stellen solche nach Beendigung des (zweiten) Dienstverhältnisses zu leistenden Zahlungen nachträgliche Werbungskosten dar (LStR 2002…
Hat sich die österreichische Konzerntochtergesellschaft des XY US-Konzerns durch ein "Agreement to Reimburse Expenses of XY Employees Stock Option Plan" dazu verpflichtet, die Kosten aus der Teilnahme ihrer Mitarbeiter an einem konzerninternen Mitarbeitermodell zu übernehmen, dann wird dieser Aufwand nach Maßgabe des Artikels 9…
Bezüge, die eine österreichische Kapitalgesellschaft an einen in Deutschland ansässigen Dienstnehmer zahlt, der als Mitglied des Vorstandes der inländischen Kapitalgesellschaft bestellt ist, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung. Stand der Angehörige des Vorstandes vor Übernahme der Tätigkeit für die österreichische…
…Besteuerung (wenn der Aufenthalt auf tschechischem Staatsgebiet 183 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreitet). In diesem Fall sind die Fahrten Wien-Prag mit dem von der Wiener Gesellschaft dem Verkaufsleiter überlassenen PKW beruflich veranlasst und lösen bei der Lohnbesteuerung keine Erfassung als Sachbezugswert im Sinn von …
Hat ein österreichischer Industrieller sowohl in seinem inländischen Gewerbebetrieb als auch in seinem monegassischen Gewerbebetrieb einen Verlust von je S 4,000.000,- erlitten und im gleichen Jahr aus einer Gesellschafter-Geschäftsführertätigkeit in der Schweiz einen Gewinn von S 7,000.000,- erzielt, der gemäß…
Anlaufverluste, die ein an einem inländischen Landeskrankenhaus als Grenzgänger tätiger Arztes vor Aufnahme seiner Inlandstätigkeit in einer deutschen Arztpraxis erlitten hat, können in Österreich nicht im Wege des Verlustvortrages berücksichtigt werden. Rechtsgrund für die Nichtvortragsfähigkeit ist nicht § 102 Abs. 2 Z 2 EStG, sondern…
…derartige als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzustufenden Einkünfte - soweit sie auf Auslandsrennen entfallen - nicht der inländischen beschränkten Steuerpflicht und folglich auch nicht dem Steuerabzug nach § 99 EStG. Eine inländische beschränkte Steuerpflicht mit der Folge des Eintrittes einer Steuerabzugspflicht gemäß § 99 EStG setzt aber insoweit ein, als…
…Voraussetzung, dass hierdurch auch in den Folgejahren keine Verlustdoppelverwertung eintritt. Bei dieser Sichtweise ist die Verlustverwertung in Österreich nicht auf einen Vortrag auf eventuelle künftige Kommanditgewinnanteile begrenzt, sondern als Sonderausgabe vom Gesamtbetrag der der Steuerpflicht unterliegenden Einkünfte abzugsfähig. Diese Vortragsfähigkeit geht nicht dadurch verloren, dass…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine…
…sein. Sollte dies nicht der Fall sein und der Inhalt der als Management-Vertrag bezeichneten Abmachungen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes als eine bloße Arbeitskräftegestellung darstellen, dann könnten jene Räumlichkeiten, in denen die abgestellten Dienstnehmer tätig werden, nicht als Betriebstätte des gestellenden Unternehmens angesehen werden…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren für die Entwicklung von Kommunikationsstrategien keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken; dies hat zur…