…Verschleppte) die Möglichkeit gegeben, die bis zum Verlassen des Herkunfts- bzw. Verschleppungsgebietes in der ausländischen Rentenversicherung zurückgelegten Zeiten in der deutschen Rentenversicherung steigernd zu berücksichtigen. Im Verhältnis zwischen Deutschland und Österreich ist zu beachten, dass bis zum Beitritt Österreichs zur EU das Sozialversicherungsabkommen anzuwenden war…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Pensionist auf Grund seiner ehemaligen Tätigkeit für ein deutsches Unternehmen Renten aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, sind diese Renten gemäß Artikel 18 Abs. 2 iVm Artikel 23 Abs. 2 lit. d DBA-Deutschland in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung…
…dann wäre die Unfallrente nach geltendem Recht in Österreich steuerpflichtig (es sei denn, dass es sich hiebei um eine gesetzliche Unfallversorgung auf deutscher Seite handelt, die der österreichischen gesetzlichen Unfallversorgung entspricht. Sollte auf deutscher Seite bestätigt werden, dass die Unfallrente Ausfluss einer gesetzlichen Unfallversorgung ist…
…Krankenversicherungspflichtbeitrag an eine deutsche Sozialversicherungseinrichtung auch bei der Ermittlung der Einkünfte aus Beratungstätigkeit abzugsfähig ist. Ist das Gesamteinkommen nach österreichischem Recht ermittelt und ergibt sich im vorliegenden Fall aus der Anwendung des DBA-Deutschland das Erfordernis, die deutschen Sozialversicherungsrenten und die deutschen Vermietungseinkünfte aus der…
Schließt eine in Österreich ansässige Versicherungsnehmerin mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft einen Lebensversicherungsvertrag ab, auf Grund dessen ab dem Jahr 2011 eine monatliche Rente von rund 4.500 S zu leisten ist, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten der Republik Österreich zugeteilt. Diese Rechtsfolge ergibt…
…Der Umstand, dass die Rentenzahlungen in Österreich erst ab Übersteigen des nach dem Bewertungsgesetz kapitalisierten Rentenwertes steuerpflichtig werden, lässt kein deutsches Besteuerungsrecht für die Zeiträume der Steuerfreistellung in Österreich aufleben (EAS 1517). 27. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…entfällt). Rentenbezüge, die von deutschen Arbeitgebern (des nicht-öffentlichen Sektors) gezahlt werden, unterliegen demgegenüber gemäß Artikel 9 des Abkommens der österreichischen Einkommensbesteuerung und sind in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Beiträge zu einer freiwilligen deutschen Krankenversicherung wären nach der sich aus § 18 EStG derzeit ergebenden…
…nicht vor, weil beide Staaten auf die deutsche Sozialversicherungspension dieselbe Abkommensbestimmung, nämlich Artikel 10, zur Anwendung bringen. Die deutsche Sozialversicherungspension ist daher in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) zur Gänze von der Besteuerung freizustellen. 11. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Überträgt eine in Österreich ansässige Gesellschafterin einer deutschen GmbH&CoKG ihrem in Deutschland ansässigen Bruder (Mitgesellschafter) ihren Gesellschaftsanteil und erhält sie von ihrem Bruder eine nach österreichischem Recht als außerbetriebliche Versorgungsrente einzustufende Rentenleistung, dann liegt eine unentgeltliche Übertragung des Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht…
Rentenbezüge, die deutsche Staatsbürger mit österreichischem Wohnsitz aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung beziehen, dürfen gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich nicht in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen werden; das Besteuerungsrecht ist Deutschland zugewiesen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der österreichische Wohnsitz Haupt- oder…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger nach Abschluss eines Dienstvertrages mit einem österreichischen Arbeitgeber aber vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten, auf Grund dessen ein vom Arbeitgeber abgeschlossener Unfallversicherungsvertrag eine Leistungsverpflichtung einer inländischen Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Unfallopfer ausgelöst hat (Zahlung einer Rente zur…
Verlegt ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz aus Deutschland an den bisherigen österreichischen Zweitwohnsitz, so dürfen gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens aus der deutschen Sozialversicherung bezogene Rentenbezüge in Österreich nicht der Besteuerung unterworfen werden (sie würden nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes, dh. für die…
Hat ein 1933 geborener deutscher Arzt seinen Wohnsitz im Jahr 2002 aus Deutschland nach Österreich verlegt, tritt er damit mit der seit 1995 bezogenen deutschen Rente aus einem deutschen Lebensversicherungsvertrag in die österreichische Steuerpflicht ein. Diese österreichische Steuerpflicht will die Rente aber nur insoweit erfassen…
Unter EAS 1517 und EAS 1533 wurde die Auffassung vertreten, dass Renten aus einem Lebensversicherungsvertrag, der bei einer deutschen Gesellschaft abgeschlossen worden ist, in Deutschland keiner Abzugsbesteuerung unterzogen werden dürfen. Dies deshalb, weil sowohl nach dem geltenden als auch nach dem paraphierten künftigen Abkommen die…
…Recht des Staates beurteilt werden, auf dessen Staatsgebiet sich die auszahlende Kasse befindet. Im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens ist 1985 festgestellt worden, dass Rentenzahlungen aus der Bayerischen Ärzteversorgung als Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung im Sinne des Artikels 10 Abs. 2 Z 1 des…
…dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschließlich Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 DBA-D-1954 (private Ruhegehälter) fallen und folglich in…
…betragende lebenslange Garantie-Rente einer deutschen Versicherungs-AG unterliegt gemäß Artikel 18 Abs. 1 DBA-D ebenfalls der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn es sich hierbei um eine "befreiende Lebensversicherung" handelt, mit der von dem 1968 vom deutschen Gesetzgeber eingeräumten Wahlrecht Gebrauch…
…wenn sie als Bezug aus der deutschen Sozialversicherung anzusehen wäre. Ob dies der Fall ist, müsste von Parteienseite nachgewiesen werden. Dieser Nachweis könnte entweder durch eine Bestätigung der deutschen Steuerverwaltung oder durch eine Erklärung der auszahlenden Stelle in Verbindung mit einem Nachweis über die steuerliche…
…Ruhegelder fallen damit unter Artikel 18 Abs. 4 DBA-Deutschland und sind folglich in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Eine deutsche Besteuerung des in diesen Ruhegehältern enthaltenen "Ertragsanteils" wäre demnach nicht abkommenskonform. 4. März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Dies gilt nach Auffassung des BM für Finanzen auch für jene Bezugsteile, die auf eine freiwillige Weiterversicherung entfallen, die nach Wohnsitzverlegung nach Österreich vereinbart worden ist. Für die Berücksichtigung der deutschen Pension bei…