…Beteiligung der Muttergesellschaft an der Holding mittelbar über eine Personengesellschaft gehalten wird (vgl. EAS 3234), denn derart gelagerte Sachverhalte werden ebenfalls als missbrauchsunverdächtig erachtet. Es gelten analog die in der MTR-VO genannten Dokumentationsvorschriften. Abhängig davon, ob die Holdinggesellschaft als funktionslos oder als mit wirtschaftlicher…
An einer österreichischen Aktiengesellschaft (Ö-AG) sind zwei in der Schweiz ansässige Aktiengesellschaften beteiligt: die börsennotierte A-AG zu 99% und die B-AG zu 1%, wobei die B-AG im Alleineigentum der A-AG steht. Die A-AG hat keine Dienstnehmer und verwendet zur…
…der Abzugsbesteuerung freigestellt werden, als nicht durch Verordnung oder durch zwischenstaatliche Vereinbarung ausdrücklich Gegenteiliges angeordnet wird (EAS 1352, 1358, 1440, 1745, 1876). Unterlässt die österreichische Stiftung unter Berufung auf die Regelungen des DBA-Schweiz die Vornahme des Kapitalertragsteuerabzuges, dann trifft sie aber die Verpflichtung darlegen…
Der wesentliche Inhalt von Doppelbesteuerungsabkommen liegt darin, bei grenzüberschreitender Einkünfteerzielung die Besteuerungsrechte zwischen den beiden Vertragstaaten aufzuteilen. In dieser Hinsicht derogieren die Abkommen als "lex specialis" den entgegenstehenden inländischen Steuerrechtsnormen (VwGH 28.6.1963, 2312/61, 17.12.1975, 1037/75, BFH 18.9.1968…
…Betriebstätte ist gemäß AOA das "wirtschaftliche Eigentum" maßgebend (AOA I/107). Das wirtschaftliche Eigentum kommt jenem Unternehmensteil zu, bei dem die Wirtschaftsgüter bei der Funktionsausübung aus wirtschaftlicher Sicht gesehen zum Einsatz gelangen (AOA I/101). Daraus folgt, dass für Belange der internationalen Gewinnzurechnung regelmäßig nur …
…weder in der Judikatur noch in den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen behandelt. Sie muss daher nach den jeweiligen Gegebenheiten des Einzelfalles entschieden werden, wobei alle Fakten insgesamt einer Würdigung zu unterziehen sind. Eine solche Untersuchung kann nicht im ministeriellen EAS-Verfahren angestellt werden. Ein Beweisauftrag der genannten…
Veräußert ein österreichischer Kommanditist seinen Anteil an einer Land- und Forstwirtschaft betreibenden deutschen KG gegen Übernahme einer privaten Verbindlichkeit und gegen eine Leibrente (Kaufpreisrente) dann wird hierbei - anders als im Parallelfall der EAS 2646 - nicht deutsches Privatvermögen, sondern deutsches Betriebsvermögen veräußert. Die Rentenzahlungen führen daher…
…der steuerlichen "Verstrickung" in Deutschland in eine deutsche GmbH&Co KG eingebracht haben. EAS 2900 bringt zum Ausdruck, dass nach österreichischem innerstaatlichem Recht durch die Beteiligung an dieser deutschen vermögensverwaltenden KG für die Abgabepflichtigen keine deutsche Betriebstätte gegeben ist. Folglich sind die Einkünfte aus der…
…2012, übernommen wurde) bringt lediglich zum Ausdruck, dass die DBA-Auslegung zu demselben Ergebnis führt, wie es sich aus der Verordnung ergibt, kann aber nicht so verstanden werden, dass durch die Verordnung darüber hinausgehend auch wirtschaftliche Doppelbesteuerungen beseitigt werden. Bundesministerium für Finanzen, 29. September 2014
…näher genannten ausländischen Staat gelegen sein soll, die aber gleichzeitig im Ausland keine Betriebstätte unterhält. Eine derartige Gestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher einer genaueren Überprüfung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. 18. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Abkommensberechtigung nach Art. 16 DBA besteht (zB "We state to be entitled to the benefits of the Austro-US Tax Treaty under the terms of Art. 16 of that treaty"). 14. April 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht, ob Griechenland seine Besteuerungsrechte wahrnimmt oder nicht. Dennoch stellt ein Verlangen des zuständigen Finanzamtes nach Vorlage eines Besteuerungsnachweises in Griechenland keinen für das inländische Besteuerungsverfahren unerheblichen und daher außerhalb der…