Gerät ein international tätiges Unternehmen durch eine auf österreichischer Seite vorgenommene Verrechnungspreiskorrektur unverschuldet in einen grenzüberschreitenden Besteuerungskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung und kann eine Konfliktklärung nur im Wege eines lang andauernden internationalen Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, so besteht auf österreichischer Seite die Möglichkeit, die…
…wird der Umstand, dass Akquisition, Bewertung, Konditionsvereinbarung, Kreditentscheidung, Vertragsabschluß, Ausfallsrisiko, Kreditverwaltung und Überwachung von Österreich aus erfolgen jedenfalls für eine Zuordnung nach Österreich sprechen. Aussagen hinsichtlich der Zuordnung von Ergebnissen bei derivativen Geschäften könnten nur bei entsprechender Darlegung der jeweils angesprochenen Geschäftsformen und der hierbei…
…Kriterien nicht erfüllt ist. Der in § 2 MTR-VO verankerte Missbrauchsverdacht kann jedoch mittels Ansässigkeitsbescheinigung und Substanzerklärung der Muttergesellschaft (gegebenenfalls unter Darlegung weiterer relevanter Umstände) widerlegt werden. Handelt es sich um eine funktionslose Holding, sodass die Einkünfte der operativen Muttergesellschaft zuzurechnen sind, so ist neben…
…dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz…
…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Nach der dem Stiftungssteuerrecht bis einschließlich 2000 eigentümlichen Grundkonzeption sollten nicht alle Zinseneinkünfte einer Privatstiftung steuerfrei bleiben, sondern nur jene, die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher…