Soweit Bedienste der in Österreich errichteten diplomatischen Missionen steuerpflichtig sind, erfolgt ihre Besteuerung nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern im Wege der Veranlagung. Hiebei gelten in Bezug auf die Behandlung der sonstigen Bezüge die gleichen steuerlichen Begünstigungen wie im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 67 Abs. 11 EStG). Ein fiktives…
Gemäß Artikel 37 Abs. 2 der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl. Nr. 66/1966, ist das Verwaltungs- und technische Personal von Botschaften - soferne es weder die Staatsangehörigkeit des Empfangsstaates besitzt, noch dort vor Dienstantritt bereits ansässig war - mit den Auslandseinkünften von der Besteuerung befreit. Dies hat auf…
Österreichische Staatsbürger, die nach ihrer Pensionierung für ihre seinerzeitige Dienstableistung bei der US-Botschaft in Wien ergänzend zur österreichischen ASVG-Pension aus den USA eine Zusatzpension erhalten, unterliegen mit dieser Zusatzpension gemäß Artikel 18 Abs. 1 lit. a des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Besteuerung…
Ist im Jahr 1992 ein chilenischer Staatsbürger nach Österreich eingewandert und als Dienstnehmer bei der argentinischen Botschaft in Wien angestellt worden, dann sind die hiefür gezahlten Arbeitslöhne gemäß Artikel 19 Abs. 1 lit. a DBA-Argentinien in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung gilt…
Übersiedelt ein US-Staatsbürger aus Japan nach Österreich, um hier einen Posten an der indonesischen Botschaft anzutreten, so sind die Botschaftseinkünfte in Österreich gemäß Artikel 19 DBA-Indonesien von der Besteuerung freizustellen. Steuerpflicht würde in Österreich gemäß Artikel 19 Abs. 2 lit. b (Ortskräftevorbehalt) nur…
Das BM für Finanzen vertritt die Auffassung, dass in Österreich errichtete ausländische diplomatische und berufskonsularische Vertretungsbehörden bei Erfüllung der zu ihrem Aufgabenbereich zählenden Tätigkeiten in Ausübung öffentlicher Funktionen im Sinn der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen tätig sind; da diese Tätigkeit durch die Gesamtheit der zum Personalstand…
Gemäß Artikel XI des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956, BGBl. Nr. 232/1957, sind Bezüge der Wiener US-Botschaft an alle Bediensteten, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Botschaftsbedienstete mit ausschließlich französischer Staatsbürgerschaft sind mit ihren Botschaftsbezügen…
Die Zuweisung der Besteuerungsrechte an öffentlichen Bezügen weicht in Artikel 19 des DBA-Schweiz von den nach OECD-Muster konzipierten Abkommensbestimmungen ab. Nach dem DBA-Schweiz unterliegen die von Artikel 19 erfassten öffentlichen Bezüge der Bediensteten der schweizerischen Botschaft in Wien auch in den…
Auf Grund des ab 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit tretenden österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ändert sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Gehältern des Sur-Place-Personals der österreichischen Botschaft und anderer österreichischer Vertretungsbehörden in Deutschland. Während das Alt-Abkommen aus dem Jahre 1954 das Besteuerungsrecht…
Gemäß Artikel 19 Abs. 1 lit. b des österreichisch-finnischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 26. Juli 2000 unterliegen die Bezüge der Angestellten der finnischen Botschaft in Wien, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, nur dann der österreichischen Einkommensbesteuerung, wenn diese Angestellten "nicht ausschließlich deshalb in Österreich ansässig…
In Österreich ansässige Dienstnehmer von in Österreich bestehenden ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörden unterliegen mit ihren Bezügen der österreichischen Besteuerung, sofern nicht ein Doppelbesteuerungsabkommen anderes anordnet. Mit Mexiko besteht kein solches Abkommen. Die Steuer kann im Hinblick auf den diplomatischen Status des Arbeitgebers nicht im Lohnsteuerabzugsweg…
Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Dieser Personenkreis ist mit roten bzw. gelben Legitimationskarten ausgestattet…
Sind in Österreich ansässige Personen bloß auf Grund freier Dienstverträge für ein einer Botschaft angegliedertes Kulturinstitut tätig und gehören sie daher nicht dem Personalstand dieses Kulturinstitutes an, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen Besteuerung. Auch ein mit dem betroffenen ausländischen Staat abgeschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen…
Gemäß § 4 des BG über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich, BGBl. Nr. 511/1993 idF BGBl. Nr. 735/1995, werden den ständigen ausländischen Vertretungen oder Delegationen der OSZE-Mitgliedstaaten zu den in § 1 genannten Einrichtungen sowie deren Mitgliedern Privilegien und Immunitäten im…
Gemäß Abschnitt 9 lit. b des Übereinkommens zur Errichtung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank, BGBl. Nr. 144/1977, sind die von der Bank an die Bediensteten der Bank gezahlten Gehälter in den Mitgliedstaaten von der Besteuerung ausgenommen. Der in dieser Bestimmung vorgesehene Vorbehalt, dass diese…
Mitarbeiter der Auslandsvertretungen der Österreichischen Bundesbahnen in Belgien, Frankreich, Kroatien, Niederlande, in der Slowakei sowie in Ungarn unterliegen mit ihren Bezügen der Besteuerung in den genannten Staaten und sind in Österreich auf Grund der mit den genannten Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen von der Besteuerung - gegebenenfalls unter…