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EAS 2928Finnische Angestellte der finnischen Botschaft in Wien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0081-IV/4/200811.01.2008

Gemäß Artikel 19 Abs. 1 lit. b des österreichisch-finnischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 26. Juli 2000 unterliegen die Bezüge der Angestellten der finnischen Botschaft in Wien, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, nur dann der österreichischen Einkommensbesteuerung, wenn diese Angestellten "nicht ausschließlich deshalb in Österreich ansässig…

EAS 1421Französische Dienstnehmerin der US-Botschaft in Wien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 402/1-IV/4/9823.02.1999

Gemäß Artikel XI des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956, BGBl. Nr. 232/1957, sind Bezüge der Wiener US-Botschaft an alle Bediensteten, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Botschaftsbedienstete mit ausschließlich französischer Staatsbürgerschaft sind mit ihren Botschaftsbezügen…

EAS 2273Österreichische Botschaftssekretärin bei der österreichischen Botschaft in den USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/1-IV/4/0324.04.2003

Gemäß Artikel 37 Abs. 2 der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl. Nr. 66/1966, ist das Verwaltungs- und technische Personal von Botschaften - soferne es weder die Staatsangehörigkeit des Empfangsstaates besitzt, noch dort vor Dienstantritt bereits ansässig war - mit den Auslandseinkünften von der Besteuerung befreit. Dies hat auf…

EAS 793Botschaftschauffeure
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1182/1-IV/4/9622.01.1996

Ist im Jahr 1992 ein chilenischer Staatsbürger nach Österreich eingewandert und als Dienstnehmer bei der argentinischen Botschaft in Wien angestellt worden, dann sind die hiefür gezahlten Arbeitslöhne gemäß Artikel 19 Abs. 1 lit. a DBA-Argentinien in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung gilt…

EAS 961Besteuerung sonstiger Bezüge bei Botschaftspersonal
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/48-IV/4/9611.11.1996

  Soweit Bedienste der in Österreich errichteten diplomatischen Missionen steuerpflichtig sind, erfolgt ihre Besteuerung nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern im Wege der Veranlagung. Hiebei gelten in Bezug auf die Behandlung der sonstigen Bezüge die gleichen steuerlichen Begünstigungen wie im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 67 Abs. 11 EStG). Ein fiktives…

EAS 500Auslegung des Ortskräftevorbehaltes bei Botschaftsangehörigen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 64/2/1-IV/4/9420.09.1994

Übersiedelt ein US-Staatsbürger aus Japan nach Österreich, um hier einen Posten an der indonesischen Botschaft anzutreten, so sind die Botschaftseinkünfte in Österreich gemäß Artikel 19 DBA-Indonesien von der Besteuerung freizustellen. Steuerpflicht würde in Österreich gemäß Artikel 19 Abs. 2 lit. b (Ortskräftevorbehalt) nur…

EAS 291Österreichische Dienstnehmer bei Wiener Botschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2223/1/3-IV/4/9306.08.1993

Das BM für Finanzen vertritt die Auffassung, dass in Österreich errichtete ausländische diplomatische und berufskonsularische Vertretungsbehörden bei Erfüllung der zu ihrem Aufgabenbereich zählenden Tätigkeiten in Ausübung öffentlicher Funktionen im Sinn der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen tätig sind; da diese Tätigkeit durch die Gesamtheit der zum Personalstand…