…der Gewinnausschüttungen operativer Tochtergesellschaften liegt, idR auch die zweite Voraussetzung für einen Methodenwechsel nicht erfüllt sein wird. Die Angelegenheit lässt sich allerdings nicht mit Bindungswirkung im EAS-Verfahren einer abschließenden Klärung zuführen, da zu viele Sachverhalts- und Beweiswürdigungsfragen involviert sind. Es wird daher anzuraten sein…
Im Rahmen des EAS-Verfahrens kann nicht in die freie Beweiswürdigung der nachgeordneten Abgabenbehörden eingegriffen werden. Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die…
Abgabepflichtige sind gemäß § 138 BAO in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet; sie müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Abgabenerklärungen erläutern, ergänzen und erforderlichenfalls beweisen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Abgabepflichtigen in dieser Hinsicht…