…herbeigeführt werden. Abschn. 104 Abs. 7 letzter Satz der ESt-RL 1984, der bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes im Billigkeitsweg eine Berücksichtigung von Auslandsverlusten zulässt, kann sich daher nur auf Auslandsverluste beziehen, die von Steuerinländern erlitten worden sind. 20. Juni 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…zu adaptieren. Dementsprechend müssen auch die im österreichischen Recht verankerten Liebhabereigrundsätze auf Auslandsaktivitäten angewendet werden. Eine Berücksichtigung der Sonderausgabe des Verlustvortrages für Zwecke des Progressionsvorbehaltes ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie wird nur im Billigkeitsweg in Einzelfällen zur Beseitigung von Härtesituationen, nicht daher bei Steuersparmodellen, zugelassen…
…die Verlustvortragsvoraussetzungen des österreichischen Rechts erfüllt sind (EAS 289). Wollen Steuerpflichtige unter Berufung auf Abschn. 105 Abs. 7 der Einkommensteuerrichtlinien 1984 Billigkeitsmaßnahmen beim BM für Finanzen in Anspruch nehmen, werden die vorgenannten Überlegungen für die zu treffende Entscheidung Leitcharakter haben. Hat daher ein österreichisches Unternehmen…