…damit den Bandmitgliedern zugeflossen. Denn einerseits bewirkt die Vereinnahmung eines Geldbetrages durch einen Bevollmächtigten einen Einnahmenzufluss an den Vollmachtgeber (EStR 2000 Rz 4606) und andererseits liegt ein steuerwirksamer Zufluss auch bei Anzahlungen auf noch nicht erbrachte Leistungen vor (EStR 2000 Rz 4607). Kommt es in…
…kann sie dies nur als Bevollmächtigter ihrer Kunden tun. Da zwischen Österreich und Japan derzeit keine besonderen Verfahren für die Abkommensdurchführung vereinbart sind, muss das Entlastungsverfahren nach den allgemeinen Grundsätzen abgewickelt werden, die für die Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern gelten. Der Bevollmächtigte kann daher derzeit nicht…
…dass jeder ADR-Inhaber mit der Annahme der Hinterlegungsbestätigung die Depotbank zu seinem Bevollmächtigten erklärt, die ADR-Inhaber die Depotbank bezüglich der Ausübung des Stimmrechtes schriftlich instruieren können, die österreichischen Dividenden von der Depotbank in US-Dollar umzuwechseln und in dieser Währung an die ADR…
…Fall im Laufe der Produktion zu einer Vertragsänderung, auf Grund dessen die Tonträgerproduktion formell von der österreichischen Kapitalgesellschaft übernommen wird, der ausländische Künstler aber weiterhin sich um die Produktionsaufträge kümmert (nunmehr allerdings als bloßer Bevollmächtigter der österreichischen Kapitalgesellschaft), so kann im Rahmen des EAS-Verfahrens…
Besteht die Aufgabe eines in Österreich ansässigen Dienstnehmers einer deutschen Kapitalgesellschaft darin, für die deutsche Gesellschaft Geschäftsabschlüsse zu tätigen, so unterhält die deutsche Gesellschaft damit einen inländischen "ständigen Vertreter" im Sinn von § 98 Z 3 EStG und gleichzeitig eine "Betriebstätte" (personenbezogene Betriebstätte) im Sinn von…
Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine…
Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich und in Südtirol unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das…
Ein deutsches Finanzdienstleistungsunternehmen, das sich um die Kapitalertragsoptimierung seiner Kunden in der Weise annimmt, dass es für sie die Entscheidungen über den An- und Verkauf von Wertpapieren trifft, wobei diese Transaktionen über ein (von den Kunden) bei einem US-Broker unterhaltenen Wertpapierkonto abgewickelt werden, könnte…
Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das deutsche Unternehmen die…
Der Umstand, dass ein selbständiger Handelsvertreter auch Abschlussvollmacht besitzt, macht diesen nach Auffassung des BM für Finanzen nicht zu einer "Vertreterbetriebstätte" des die Abschlussvollmacht erteilenden Auftraggebers (siehe auch EAS 1103). Auch der Umstand, dass ein das Gewerbe eines selbständigen Handelsvertreters ausübender Geschäftsmann nur für…
…hat. Diese Auffassung stützt sich auf Z. 33 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA, in der es heißt: "Ist eine Person bevollmächtigt, alle Einzelheiten eines Vertrags verbindlich für das Unternehmen auszuhandeln, kann davon ausgegangen werden, dass sie die Vollmacht in diesem Staat ausübt…
Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
Errichtet ein deutsches Unternehmen in Wien eine ständige Vertretung, deren Aufgabe in der Kontaktpflege, Informationsbeschaffung und Marktbeobachtung in den östlichen Reformstaaten besteht, dann wird hiedurch eine inländische Betriebstätte begründet. Der Umstand, dass der als Leiter dieser Vertretung tätige Angestellte des deutschen Unternehmens keine Abschlussvollmacht besitzt…
Werden von einer österreichischen Bank einer deutschen Bank Räumlichkeiten überlassen, damit darin ein Angestellter der deutschen Bank als Ansprechpartner für österreichische Kunden mit wirtschaftlichen Deutschland-Interessen sowie für deutsche Kunden mit wirtschaftlichen Österreich-Interessen tätig werden kann, dann verfügt die deutsche Bank hiedurch über eine…
Bei einer Geschäftsgestaltung, nach der eine deutsche Handelsgesellschaft in Österreich ein Warenlager unterhält, das von einem Vertreter betreut wird, der ausschließlich für die deutsche Handelsgesellschaft tätig wird, deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Handelsgesellschaft in Österreich entsteht; und zwar…
Sind Angestellte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft in Österreich in der Weise tätig, dass sie österreichische Zahnärzte aufsuchen und dort Bestellungen für Produkte der schweizerischen Firma im Namen eines österreichischen Importeurs (Zwischenhändlers) dieser Produkte entgegennehmen, dann begründen sie hiedurch keine "Vertreterbetriebstätte" des schweizerischen Unternehmens in Österreich. Denn…
Beabsichtigt eine österreichische Unternehmensberatungs-GmbH aus Serviceüberlegungen gegenüber den deutschen Kunden bei einem deutschen Steuerberater eine "Büroadresse" einzurichten, wobei die an dieser Adresse einlangende Post von dem Steuerberater nach Österreich weitergeleitet wird, dann wird hiedurch allein keine örtliche Betriebstätte in Deutschland begründet. Denn das österreichische…