…Der Umstand, dass sich aus dem Abkommensverhältnis zu Italien eine Beschränkung der Steuerpflicht auf die Inlandseinkünfte ergibt, ist unerheblich, da dieser Umstand im Verhältnis zu Malta nach dem Abkommenswortlaut nur bei natürlichen Personen den Verlust der Ansässigkeit zur Folge hat. Was die Folgegewinnausschüttung von Österreich…
…Art der Pensionsvorsorge, dann ist die Pensionsleistung nur mit 25% ihres Betrages in Österreich steuerpflichtig (§ 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG). Eine Beschränkung der Anwendung des Steuersatzes von 25% auf jenen Teil der Pensionsleistungen, die auf Arbeitnehmerbeiträge zurückzuführen sind, ist hinsichtlich der ausländischen…
… eine Beschränkung des Anwendungsbereiches der Klausel auf Einkünfte aus österreichischen Quellen (wie dies in der "Remittance-Klausel" des Art. 2 Abs. 5 des DBA-Malta ausdrücklich vorgesehen ist) wäre daher nicht gerechtfertigt. Allerdings wird durch den weiten Anwendungsbereich der "Remittance-Klausel" des DBA-Großbritannien nicht…
…übersteigt, der nach den Grundsätzen des § 14 Abs. 7 EStG im Zuzugsjahr erreicht worden wäre; dies deshalb, weil § 6 Abs. 6 lit. c EStG keine derartige Beschränkung enthält (wodurch Doppelabzüge im Fall ausländischer Pensionslastenaufwertung vermieden werden). Es ist einzuräumen, dass der Effekt einer Doppelbesteuerung eintritt…
…Abkommens vorgesehene Beschränkung, derzufolge nur stille Gesellschaften des österreichischen Rechts in den Anwendungsbereich des Artikels 7 einbezogen werden, entfaltet nur hinsichtlich der echten stillen Gesellschaften eine normative Wirkung; denn die Einkünfte gewerblicher Mitunternehmer (einschließlich jener einer unechten stillen Gesellschaft) sind nach den allgemeinen Grundsätzen der …
…Bezugsteile aus der österreichischen Steuerpflicht auszuscheiden, die auf die in Slowenien ausgeübte Tätigkeit entfallen. Artikel 16 OECD-MA ist nach österreichischem Verständnis nicht anwendbar, weil diese Bestimmung nur für Einkünfte auf Grund einer überwachenden, nicht aber auf Grund einer geschäftsleitenden Funktion gilt. Die Beschränkung des…
…Folge, dass die in Deutschland entrichteten Beiträge dann ohne Beschränkung durch das "Sonderausgabenviertel" des § 18 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden können, wenn sie einer freiwilligen Weiter- oder Selbstversicherung bei einem österreichischen gesetzlichen Sozialversicherungsträger entsprechen. Deutsche Vorsorgeeinrichtungen, die dem Kreis der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung zuzurechnen sind…