…Luftfahrt (vgl. Art. 8 OECD MA) kann nicht in Betracht gezogen werden, weil sich die unternehmerische Tätigkeit des in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen nicht auf die Leitung des Schifffahrtunternehmens (insb. Beförderung von Personen oder Gütern im Sinne von Abs. 4 des Kommentars zu Art 8 OECD…
…Moshammer, in Aigner/Kofler/Tumpel (Hrsg.) DBA, Art. 8 Rz 11). Der Betrieb eines Luftfahrzeugs umfasst gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. f DBA Italien jede Beförderung, also auch jene von Personen. Die Bestimmung des Art. 8 DBA Italien beschränkt sich nicht auf Luftfahrtunternehmen, deren…
…wieder von Artikel 8 DBA-Italien erfasst, wenn die Bedienung der italienischen Strecke im Rahmen eines grenzüberschreitenden Fluges erfolgt. Versieht in Italien ansässiges Personal Dienst an Bord eines grenzüberschreitend fliegenden Flugzeuges (Anfangs- und Endpunkt des Fluges liegen in verschiedenen Staaten), unterliegen die Bezüge gemäß Artikel…