…Sonderzahlungen nach den Vorschriften des § 67 EStG 1988, und zwar ohne Beeinflussung durch Abkommensrecht. Die Abkommensanwendung im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung kann daher zu keiner rückwirkenden Änderung der Sechstelgrenze führen. Gleiches gilt für die Verrechnung des Freibetrages von 620 Euro, der bereits bei der Erfassung der…
…Denn die Steuerpflichtigen (die in Deutschland ansässigen Gesellschafter) erfüllen nicht die Ansässigkeitsvoraussetzungen der genannten Abkommen, weil sie nicht "auf Grund ihres österreichischen Wohnsitzes oder eines anderen ähnlichen Merkmals" in Österreich steuerpflichtig sind; sie sind nur kraft der inländischen Betriebstätteneinkünfte der Personengesellschaft steuerpflichtig. Sollte für die…
…diesen Grundprinzipien vorzugehen und es bestimmt sich daher in "Stufe 1" das Ausmaß der zur Verfügung stehenden Sechstelgrenze nach den Vorschriften des § 67 EStG 1988 und zwar ohne Beeinflussung durch Abkommensrecht. Daher ist auch die zeitliche Zuordnung des Zuflusses einer Auslandsprämie nicht nach dem Kausalitätsprinzip…