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EAS 169Umsatzsteuerentlastung für internationale Hilfsgüterlieferungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/96-IV/4/9230.09.1992

…vorzukehren sein, dass im Rechnungswerk des Unternehmens eine leicht nachprüfbare Verknüpfung des erforderlichen Austrittsnachweises mit dem antragsgegenständlichen Hilfsgütervolumen hergestellt wird. Bei einer Überprüfung der "nicht steuerbar" belassenen Umsätze muss daher deren Übereinstimmung mit dem Begünstigungsbescheid und dem Austrittsnachweis leicht kontrollierbar sein. Die Bescheide gemäß § 48…

EAS 2431Voraussetzungen für die Ausstellung einer österreichischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 46/1-IV/4/0415.03.2004

Wurde ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens für mehrere Jahre zur Dienstleistung in das Ausland entsandt, behält er aber seinen österreichischen Wohnsitz als Zweitwohnsitz bei, dann kann vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt bei Bedarf eine österreichische Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn der Dienstnehmer auf Grund seines Zweitwohnsitzes der unbeschränkten…

EAS 3123Zur Frage der Steuerpflicht von Austrittsleistungen aus der 2. Säule des schweizerischen Altersvorsorgesystems
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0319-IV/4/201017.02.2010

Verlegt ein Schweizer, der bisher bei einem schweizerischen Arbeitgeber unselbständig beschäftigt war, mit seiner Familie unter definitiver Aufgabe des schweizerischen Wohnsitzes den Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und wird in Österreich im Sinn des DBA-Ö/Schweiz…

EAS 210Ansässigkeitsnachweise von Amerikanern und Kanadiern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/15/1-IV/4/9204.12.1992

Für die Erlangung einer abkommensgemäßen Steuerentlastung bei abzugspflichtigen Inlandseinkünften sieht der BMF-Erlass vom 20. Dez. 1985, AÖF Nr. 31/1986, die Vorlage einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung durch den ausländischen Einkünfteempfänger vor. Da im Fall der USA verschiedentlich Probleme bei der Beschaffung solcher Ansässigkeitsbescheinigungen gemeldet wurden…

EAS 1463Österreichische Pensionsabfindung nach Wohnsitzverlegung nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 677/1-IV/4/9905.07.1999

Wechselte ein Dienstnehmer einer österreichischen Tochtergesellschaft mit schwedischer Konzernspitze nach über 20jähriger Dienstzeit im Jahr 1992 unter Wohnsitzverlegung zur Prager Konzerngesellschaft und erhält er im Jahr 1999 von seinem ehemaligen österreichischen Arbeitgeber eine Pensionsabfindung, so ist der österreichische Arbeitgeber nach österreichischem innerstaatlichen Recht zum Lohnsteuerabzug…

EAS 2025Steuerliche Behandlung einer "Marktaustrittsprämie" nach Betriebsaufgabe
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/3-IV/4/0203.04.2002

Hat ein österreichischer Einzelunternehmer seinen Gewerbebetrieb "aufgegeben" und die einzelnen Vermögensgegenstände an einen Übernehmer verkauft, und hat er sodann seinen österreichischen Wohnsitz in die USA verlegt (ohne dort allerdings im Sinne des DBA-USA "ansässig" zu werden) und zahlt ihm in der Folge der Übernehmer…

EAS 1563Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen bei vierjähriger Wohnsitzverlegung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 60/1-IV/4/9922.11.1999

Verlegt eine Ziviltechnikerin ab 28. November 1999 für voraussichtlich vier Jahre ihren Wohnsitz in die Schweiz, um dort vor Ort innerhalb dieser Zeitspanne einen Großauftrag eines schweizerischen Unternehmens zu bearbeiten, wobei sowohl die achtjährige Tochter (nach Beendigung des Volksschul-Wintersemesters) als auch der Lebensgefährte ab…

EAS 417Besteuerungsnachweis für DBA-steuerfreie Einkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/21/1-IV/4/9421.03.1994

Unterhält ein österreichisches Unternehmen in Griechenland eine Betriebstätte, so steht gemäß Artikel 7 DBA-Griechenland das Besteuerungsrecht an den Betriebstättengewinnen Griechenland zu; diese Gewinne sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht…

EAS 2130Zur Frage der Verpflichtung zur Beibringung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 384/6-IV/4/0214.10.2002

Unterlässt ein österreichisches Institut für Erwachsenenbildung unter Berufung auf die Regelungen eines Doppelbesteuerungsabkommens die Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG 1988 hinsichtlich der an ausländische Vortragende gezahlten Honorare, dann trifft das Institut die Verpflichtung, darzulegen dass die Abkommensvoraussetzungen für diese Steuerfreistellung erfüllt sind (erhöhte Mitwirkungspflicht…

EAS 841Nach Deutschland fließende Dienstgeberpensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 14/2-IV/4/9613.03.1996

Pensionen, die von österreichischen Arbeitgebern an in Deutschland lebende ehemalige Firmenbedienstete gezahlt werden, unterliegen gemäß Artikel 9 Abs. 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies allerdings nur, wenn ein Nachweis vorliegt, dass der Empfänger…

EAS 1013Schweizerische Pensionskassenabfindung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 102/1-IV/4/9610.02.1997

Verlegt ein Österreicher, der 30 Jahre in der Schweiz gelebt hat und dort im nicht-öffentlichen Sektor beschäftig war, nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach Österreich und bezieht er von einer schweizerischen Pensionskasse eine Zusatzpension, dann steht das Besteuerungsrecht an solchen Pensionszahlungen gemäß Artikel 18…

EAS 940Deutsche Knappschaftspension
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 112/1-IV/4/9610.09.1996

  Verlegt ein deutscher Pensionist, der eine deutsche Knappschaftsrente bezieht, seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich, dann wäre diese Rente nur dann von der österreichischen Besteuerung freizustellen, wenn sie unter Artikel 10 DBA-Deutschland fällt. Dies wäre dann der Fall, wenn sie als Bezug aus…

EAS 385SWISS AIR-Abfindungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2202/1/1-IV/4/9411.02.1994

Erhält ein bisher in Zürich wohnhafter Dienstnehmer eines schweizerischen Luftfahrtunternehmens mit Erreichung des 55. Lebensjahres aus Anlass der Beendigung seiner aktiven Berufstätigkeit eine Abfindung ausbezahlt, und verlegt er nach seinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis seinen Wohnsitz nach Österreich, so ist diese Abfindung - selbst wenn sie…

EAS 2060Schweizerische Pensionsabfindung kurz vor Wohnsitzverlegung in das Inland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSp 108/1-IV/4/0221.05.2002

Erhielt eine in der Schweiz ansässige und dort in den Ruhestand getretene Dienstnehmerin eines schweizerischen Unternehmens Ende September 1998 eine Pensionsabfindung aus einer schweizerischen Pensionskasse, dann steht das Besteuerungsrecht daran gemäß dem österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat, sonach der Schweiz, zu (Hinweis auf EAS 1932…

EAS 1056Auslandsentsendungen eines deutschen Grenzpendlers durch den österreichischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/8-IV/4/9721.04.1997

Wird ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft von dieser zur Marktbetreuung in die Schweiz und in die osteuropäischen Staaten entsandt, dann unterliegen jene Bezugsteile, die auf diese Drittauslandstätigkeiten entfallen, der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand…

EAS 480Gehaltsfortzahlung nach vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses durch einen deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/75/1-IV/4/9419.07.1994

Verlegt ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages seinen Wohnsitz nach Österreich und werden ihm die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland zu…

EAS 963Ruhegenüsse von der ärztlichen Vereinigung Hessen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 139/1-IV/4/9611.11.1996

  Bezieht ein deutscher Staatsbürger nach seiner Wohnsitzverlegung nach Österreich von einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechtes (Bezirksstelle Kassel der ärztlichen Vereinigung Hessen) monatliche Ruhegenüsse, dann sind diese gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. 11. November 1996 Für…

EAS 1204Abzugsfähigkeit von Beitragszahlungen eines österreichischen Grenzgängers an die kantonale Lehrerversicherungskasse in der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4281/4-IV/4/9702.01.1998

Ein als Grenzgänger bei einer öffentlichen schweizerischen Volksschule beschäftigter Lehrer erbringt seine Dienstleistungen einer schweizerischen staatlichen Einrichtung, sodaß seine Bezüge gemäß Artikel 19 DBA-Schweiz in der Schweiz besteuert werden dürfen; die Grenzgängerregelung des Artikels 15 Abs. 4 kommt daher nicht zur Anwendung. Durch die…

EAS 710Witwenpensionsbesteuerung nach dem DBA-Australien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1199/1/1-IV/4/9505.09.1995

  Verlegt eine Österreicherin, die nach ihrem verstorbenen Ehemann eine Sozialversicherungspension sowie eine Rente aus dem Ärztekammer-Wohlfahrtsfonds bezieht, ihren Hauptwohnsitz nach Australien und wird sie sonach im Sinn des österreichisch-australischen Doppelbesteuerungsabkommens in Australien "ansässig", dann sind derartige Pensions- und Rentenbezüge im allgemeinen gemäß…

EAS 1139Unterjährige Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/16-IV/4/9729.09.1997

Verlegt ein österreichischer Staatsbürger nach Auflösung seines schweizerischen Dienstverhältnisses ab 1. November 1997 seinen Wohnsitz und damit den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus der Schweiz nach Österreich zurück und wird er hier auf selbständiger Basis als EDV-Berater tätig, dann ist bereits für 1997 eine Steuererklärung…