…wenn die vermögensverwaltende Tätigkeit (hierfür kommt vor allem die Sachgütervermietung in Frage) im Vordergrund stehen sollte (siehe in diesem Sinn ebenfalls EStR 2000 Rz 5832). Einkünfte einer inländischen Betriebstätte sind in Deutschland gemäß Art. 23 Abs. 1 lit. a DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen…
Werden von einer im Versicherungsbereich tätigen Konzerngesellschaft Dienstleistungen (IT, Rechnungswesen, Rechtsberatung, versicherungstechnisches Aktuariat, Verwaltungsleistungen) an andere Konzerngesellschaften erbracht, sind diese dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechend mit Gewinnaufschlag zu verrechnen (VPR 2010 Rz 77 und Z 7.33 OECD-VPG). Unter besonderen Umständen kann eine Dienstleistungsverrechnung auch ohne…
Gemäß Artikel 8 Abs.1 des DBA-Ö/Schweiz und des DBA-Ö/Belgien unterliegen Gewinne aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr nur in dem Vertragsstaat der Besteuerung, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Inländische Büros einer schweizerischen…
…haben, auch tatsächlich von der schweizerischen Tochtergesellschaft wahrgenommen und nicht etwa in Wahrheit von Mitarbeitern der österreichischen Kapitalgesellschaft besorgt worden sind (mag dies auch unter Mithilfe von schweizerischen Fremdunternehmen geschehen, die von Österreich aus unter Vertrag genommen und von hier aus überwacht werden). 24. März…
Werden bestimmte abwicklungstechnische Serviceleistungen eines inländischen Bankbetriebes auf eine speziell für die Erfüllung solcher Tätigkeiten gegründete Non-Profit-Konzerngesellschaft übertragen, wobei Dienstnehmern diese Non-Profit- Konzerngesellschaft Handlungsvollmacht zur Unterzeichnung von Kreditbriefen im Namen der österreichischen Bank im Rahmen der Akkreditivabwicklung erteilt wird, dann wird nach…
Werden von österreichischen Firmen in Österreich ansässige hochqualifizierte Fachkräfte nicht unmittelbar als eigene Dienstnehmer aufgenommen, sondern im Wege eines im Ausland bestehenden Personalleasingunternehmens beschäftigt, dann ist in Fällen dieser Art zunächst zu prüfen, ob einer solchen Gestaltung auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise seitens der österreichischen Finanzverwaltung…
…begründen jene Räumlichkeiten, in denen diese Tätigkeiten ausgeführt werden, eine österreichische Betriebstätte der schweizerischen Gesellschaft, mit der Folge, dass der auf die Betriebstättenaktivitäten entfallende Gewinn der schweizerischen AG in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen und in Österreich der Besteuerung zu unterziehen ist. Der österreichische…
…T2-AG funktionslos sein und sollten daher alle Funktionen der österreichischen T2-GmbH zuzurechnen sein, dann müsste konsequenterweise der österreichischen T2-GmbH auch der gesamte Gewinn zugerechnet werden. Geht man aber von einer österreichisch-schweizerischen Funktionsteilung aus, dann wird einerseits dafür Sorge zu tragen sein…
…Denn nach insoweit gleichgelagerter österreichischer und deutscher Auffassung - die allerdings von anderen Staaten nicht geteilt wird - können Betriebstätten des Subauftragnehmers nicht gleichzeitig Betriebstätten des Hauptauftragnehmers darstellen (siehe auch EAS 3121 und EAS 3046). Erlangt die deutsche A-GmbH allerdings ihre Aufträge über ein in Österreich…
…aber, dass die von der österreichischen Tochtergesellschaft wahrgenommenen Funktionen fremdüblich abgegolten werden (Schlussprotokoll zu Artikel 5 des DBA-Deutschland-2000). Bei der geplanten Funktionsrückstufung der österreichischen Tochtergesellschaft wird in diesem Zusammenhang mit zu bedenken sein, dass hiermit vermutlich eine Überlassung des von der österreichischen Tochtergesellschaft…
…sind keine Bedenken erkennbar, sich hierbei an den für Bankbürgschaften üblichen Sätzen einer Avalprovision zu orientieren. Der von der OECD am 21.12.2006 veröffentlichte "Authorized OECD Approach (AOA)" spricht sich wohl in Teil I Z 132 gegen den Ansatz solcher Provisionszahlungen aus; doch betrifft…
…Der bloße Umstand, dass zivilrechtlich die von den Spielern eingegangenen Verträge rechtsgültig mit der gibraltesischen T-AG zu Stande kommen, kann nicht automatisch zur Folge haben, dass die gesamten aus solchen Verträgen herrührenden Einnahmen der T-GmbH zuzurechnen sind und die M-AG, die offensichtlich…
…Wartungs- und Servicearbeiten an den verkauften Systemen von einem österreichischen Dienstnehmer der deutschen Gesellschaft unter Anmietung eines Lager- und Büroraumes wahrgenommen, dann spricht die Vermutung dafür, dass das deutsche Unternehmen seine Geschäftstätigkeit unter Nutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland ausübt…
…ob für einen Hauptauftragnehmer Baubetriebstätten im Sinn von Artikel 5 OECD-MA nur durch Tätigwerden des eigenen Personals oder auch durch Tätigwerden von Subunternehmern begründet werden können. Doch selbst wenn Litauen wegen der Vertragserfüllung durch Subauftragnehmer auch von der Existenz einer Baubetriebstätte des österreichischen Hauptauftragnehmers…
…Büros Verkaufsvollmacht besitzt und ob er von den belieferten Großhändlern formelle Bestellungen entgegennimmt, ist jedenfalls im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 unerheblich. Aber auch im zeitlichen Geltungsbereich des DBA-2000 (ab 1. Jänner 2003) muss bezweifelt werden, dass den von den vier Mitarbeitern unter dem…
…Lieferfirma unter Nutzung von entsprechend zur Verfügung gestellten Räumen ausgeführt, dann stellen diese Räumlichkeiten eine Betriebstätte der britischen Firma in Österreich dar. Ist diese inländische Betriebstätte beim Zustandekommen der Lieferverträge nicht oder in vernachlässigbarer Art nur untergeordnet mittätig, dann werden die aus den Liefergeschäften erzielten…
Werden von einer britischen Konzerngesellschaft EDV-Spezialisten einer österreichischen Konzerngesellschaft für einige Monate zur Verfügung gestellt und macht die österreichische Gesellschaft geltend, dass auf Grund des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens keine Steuerpflicht für die EDV-Spezialisten in Österreich besteht, dann setzt dies voraus, dass zwischen den…
…wird. Der Bestand einer solchen Betriebstätte löst damit gemäß § 81 EStG 1988 die Verpflichtung zum österreichischen Lohnsteuerabzug aus. Ob dieser Umkleideraum allerdings auch auf der Ebene des internationalen Steuerrechts eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland darstellt, bedarf einer genaueren Durchleuchtung der Nutzungsintensität…
…Muttergesellschaft einen Dienstnehmer nach Deutschland, damit dieser vor Ort die Wartung von Maschinen übernimmt, die über eine deutsche Tochtergesellschaft vertrieben worden sind, erbringt die österreichische Muttergesellschaft ihrer deutschen Tochtergesellschaft eine konzerninterne Dienstleistung, die fremdverhaltenskonform von der Tochtergesellschaft abzugelten ist (z.B. unter Anwendung der Kostenaufschlagsmethode…
…Aus der Fremdvergleichsperspektive betrachtet kann darin lediglich eine Subventionierung der von der X-Zentraleuropa-GmbH entwickelten Markterschließungsstrategie gesehen werden. Wird im Zuge einer Konzernreorganisation das Osteuropageschäft unter Nutzung des von der X-Zentraleuropa-GmbH geschaffenen Marktzuganges von einer britischen Konzerngesellschaft weitergeführt und nun von ihr…