…der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem bekanntgegebenen Unternehmen eine bloße Briefkastenfirma zu vermuten ist. In diesem…
…Postweg unmittelbar mit dem schweizerischen Steuerpflichtigen geführt wird und der Auftrag zur Namhaftmachung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten unterbleibt. Allerdings hat die Schweiz einem derartigen Verfahren bisher die Zustimmung verweigert und gestattet lediglich die postalische Zustellung der Aufforderung zur Namhaftmachung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten (BMF-Erlass vom 10…
Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
… 4 Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 426/1994) - keine materielle Voraussetzung für die Berechtigung zur Freistellung vom Steuerabzug; sie entlastet aber den für den Steuerabzug Haftungspflichtigen von der Verantwortung, den Bestand eines Steuerfreistellungsanspruches des Vortragenden auf andere Weise einwandfrei zu dokumentieren. Haftungsfolgen sind nicht…
…1 BAO gestützten Auftrages zur Nennung der wahren Empfänger der Provisionsbeträge gegeben, wobei dies unter den gegebenen Umständen nicht die liechtensteinische Anstalt sein kann. Nichterfüllung dieses Empfängerbenennungsauftrages zieht die Nichtabzugsfähigkeit der Provisionen in Österreich nach sich. Wenn nun diese Anstalt außerdem dem österreichischen Unternehmen ein…
…folgender Feststellung gelangte: "Wenn nun die Behörde, ausgehend von dieser notorischen Tatsache in Verbindung mit der Erfahrungstatsache, dass die Zahlung überhöhter Entgelte im Geschäftsleben unüblich ist, zur Annahme gelangt, dass im Fall der Zahlung überhöhter Entgelte an eine ... Anstalt eine nicht offen gelegte Nebenabrede vorliegt…