RIS AI
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EAS 3390Zahlungen im Zuge eines argentinischen Pensionierungsprogramms
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0785-VI/8/201615.08.2017

…sein und eine ausländische Steuer wäre somit nach § 1 Abs. 2 Doppelbesteuerungsverordnung auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen. Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen diesen Arten von Einkünften kann insb. auf den OECD-Kommentar zu den Art. 15 und 18 OECD-MA zurückgegriffen werden. Bundesministerium für Finanzen, 15…

EAS 3393Quellensteuer bei Software-Erwerb aus Serbien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0361-IV/8/201703.10.2017

…OECD-Kommentars zu Art. 12 OECD-MA 2014). Da Art. 12 Abs. 2 DBA Serbien für verschiedene Arten von Lizenzgebühren unterschiedliche Quellensteuersätze vorsieht, stellt sich in diesem Fall die Frage, wie das Entgelt für Software im Rahmen des Art. 12 Abs. 3 DBA Serbien einzuordnen…

EAS 3371Liechtensteinische Rechtsanwaltskanzlei mit Beteiligung an einer schweizerischen Rechtsanwalts-AG und einer FL-Anstalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0541-VI/8/201513.06.2016

…verwehrt, weil in Bezug auf diese Einkünfte die ausschüttende Gesellschaft in einem Drittstaat (nämlich der Schweiz) ansässig ist. Damit liegt für beide Arten von Gesellschaftsanteilen ein unmittelbarer Anwendungsfall von Art. 14 DBA-Liechtenstein vor. Damit tritt jedoch derselbe Effekt ein, der im Anwendungsfall des Art…

EAS 2658Slowenische Lizenzgebühren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0755-IV/4/200501.12.2005

…schließt sich der sprachlichen Konzeption von Artikel 11 (betr. Zinsen) des OECD-Musterabkommens an; darnach legt Absatz 1 die Steuerberechtigung des Ansässigkeitsstaates fest, wohingegen Absatz 2 die Steuerberechtigung des Quellenstaates bestimmt. Während Artikel 11 Abs. 2 des OECD-MA eine Quellensteuerberechtigung für sämtliche Arten von…

EAS 2543Slowenische Lizenzgebühren an mittelbar verbundene österr. Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0311-IV/4/200421.12.2004

…schließt sich der sprachlichen Konzeption von Artikel 11 (betr. Zinsen) des OECD-Musterabkommens an; danach legt Absatz 1 die Steuerberechtigung des Ansässigkeitsstaates fest, wohingegen Absatz 2 die Steuerberechtigung des Quellenstaates bestimmt. Während Artikel 11 Absatz 2 des OECD-MA eine Quellensteuerberechtigung für sämtliche Arten von…