…ein offenkundiger Verstoß gegen den Fremdvergleichsgrundsatz vor. Denn es entbehrt jeder kommerziellen Logik, dass ein und dasselbe Produkt nur deshalb wertvoller und demzufolge teurer wird, weil es von einer anderen Konzerngesellschaft bezogen wird. Eine solche gravierende Preissteigerung kann auch nicht mit dem Argument gerechtfertigt werden…
…15 Abs. 2 lit. c DBA-Schweiz gewertet werden. Dem Argument, das Ergebnis der österreichisch-schweizerischen Konsultationen könne sich nur auf eine Arbeitskräfteüberlassung an ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen, nicht aber auf die Überlassung in eine schweizerische Betriebstätte eines österreichischen Unternehmens beziehen, kann nicht…
…seitens des BM für Finanzen gesetzt werden. Gegen eine vorrangige Verwertung des "Argentinienverlustes" im Jahr 1 bestehen keine Bedenken. Eine tiefergehende Auseinandersetzung mit Argumenten, die für und möglicherweise auch gegen die zitierte Regelung des ESt-RL 1984 sprechen, ist im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht…
…muss, die ausschließlich abgabenrechtliche Belange regeln. Auch ein Widerspruch mit einem Amtssitzabkommen einer internationalen Organisation, das nur in einem kleinen Regelungsbereich abgabenrechtlich relevante Bestimmungen enthält, könnte auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO behoben werden. Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit von …
…der zu 5% auch ein finanzkräftiger ausländischer Investor angehört, und kann die Finanzierung hiedurch nunmehr günstiger abgewickelt werden als früher (die deutschen Produzenten geben nunmehr ein zweimonatiges Zahlungsziel, Kredite zur Vorfinanzierung der im Leasingweg nach Osteuropa verkauften Maschinen sind nunmehr günstiger in der Schweiz zu…
Das BMF hält die Ansicht für verfehlt, dass ein Verstoß gegen Artikel 4 EWR-Vertrag (entspricht Art. 6 EG-Vertrag) vorliegt, wenn Art. 26 DBA-Liechtenstein die steuerfreien Domizilgesellschaften insoweit aus dem persönlichen DBA-Anwendungsbereich ausschließt, als daran nicht in Liechtenstein ansässige natürliche Personen…
Wurde im Rahmen einer ungarischen Betriebsprüfung, die bei der ungarischen Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft stattfand, der Betriebsausgabenabzug für Leistungen der österreichischen Muttergesellschaft (Betriebsführungsleistungen im Produktionsbereich, Arbeitsvorbereitung, Fertigungsplanung und organisatorische Unterstützung der ungarischen Geschäftsführung) versagt und eine verdeckte Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft unterstellt, dann hat…
…dem die bisherige gegenteilige Kommentarauffassung geändert wurde (siehe hierzu EAS.2274). Die abkommensrechtlich Österreich überlassenenen Besteuerungsrechte können auf der Ebene des innerstaatlichen Steuerrechts nicht nur gegenüber den unbeschränkt steuerpflichtigen österreichischen ARGE-Architekten, sondern auch gegenüber den nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden deutschen Architekten wahrgenommen werden…
…dass die aus dem Anteilsbesitz erzielten Einkünfte der liechtensteinischen Stiftung und nicht unmittelbar den österreichischen Aktionären zuzurechnen sind. Es kann nur soviel gesagt werden, dass angesichts der Vergleichbarkeit der österreichischen und deutschen Rechtslage in Bezug auf die Grundsätze der Einkünftezurechnung der Sachverhalt auf deutscher und…
…wenn es sich darauf beschränkte, die von ihr benutzten Räumlichkeiten in der österreichischen T2-GmbH nur zum Zweck der Warenauslieferung zu verwenden. Dies trifft aber im gegenständlichen Fall nicht zu, da die Räumlichkeiten der österreichischen T2-GmbH zusätzlich als Stützpunkt für die Bestellvertreter genutzt werden…