…eine österreichische Konzernmuttergesellschaft bei einem Dienstnehmer, der 7 Monate bei ihr, 34 Monate bei einer britischen Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter diese…
Es liegt im Rahmen der Gestaltungsfreiheit, darüber zu entscheiden, mit wem jemand einen Dienstvertrag abschließen möchte. Wenn hiebei die gewählte zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch der Besteuerung zugrundezulegen. Bei steuerlicher Nichtanerkennung…
…inländischen Arbeitgeber unter Annahme eines Arbeitgeberwechsels nicht gerechtfertigt sein wird, wenn laut Entsendungsvertrag typische Arbeitgeberaufgaben weiterhin vom entsendenden österreichischen Unternehmen wahrgenommen werden und nicht auf das ausländische Unternehmen übergehen: Die Gehaltsvereinbarung sowie die Teilnahmeberechtigung am Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns wird mit der österreichischen GmbH…
…Arbeitgeber" eingeschränkt, sodass sie auch für die im Konzernumlageweg an die ausländische Muttergesellschaft geleisteten Arbeitgeberbeiträge gilt. Es tritt hiedurch zwar in der Aufbauphase der Pensionsdeckung der unbefriedigende Zustand ein, dass ausländische Pensionsvorsorgen bei Mitarbeitern internationaler Konzerne den einschränkenden Regelungen des österreichischen Steuerrechtes entgehen; andererseits ist…
…in einer für die Finanzverwaltung anerkennungsfähigen Form vorliegt. In Fällen dieser Art wird es daher im Zweifel unabdingbar sein, zunächst eine Beratung durch hierzu berufene Wirtschaftstreuhänder in Anspruch zu nehmen; dies erscheint für international tätige Konzern-Arbeitgeber durchaus zumutbar. 27. November 2002 Für den Bundesminister:…
…Monaten umdisponiert und ihre Entsendung für maximal 2 Jahre zu einer französischen Konzerngesellschaft angeordnet, dann hängt die Beantwortung der Frage, ob ihre Bezüge weiterhin der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung unterliegen davon ab, ob a) auch in Österreich (oder im Drittausland) berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden und ob b)…
Wird ein Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft zu einer Konzernschwestergesellschaft in den USA versetzt und erbringt er seine Arbeitsleistungen ausschließlich für seinen neuen Arbeitgeber in den USA, dann unterliegen die im hiefür zufließenden Einkünfte gemäß Artikel 15 DBA-USA (1996) der Besteuerung in den USA. Falls…
…der in angemessener Weise den Wert abgilt, den sich das inländische Konzernunternehmen aus einer als sicher einzustufenden Rückkehr des Dienstnehmers für das eigene Unternehmen berechtigterweise erhofft. Ob dies der Fall ist, lässt sich nicht im ministeriellen EAS-Verfahren klären. Denn sollte es beispielsweise so sein…
…oder in Drittstaaten ausgeübt werden; denn dann würden die darauf entfallenden Bezugsteile im allgemeinen in den beiden Arbeitgeberstaaten von der Besteuerung freizustellen und in Österreich der Besteuerung zu unterziehen sein (auch diese Rechtslage ergibt sich aus den beiden zitierten Abkommensbestimmungen). 7. Juli 1997 Für den…
…nur hinsichtlich der zu 65% auf deutschem Staatsgebiet im Büro der Münchner Konzernmutter ausgeübten Tätigkeit, sondern auch in Bezug auf die zu 35% in den Schauräumen der österreichischen Tochtergesellschaft geleisteten Arbeiten. Allerdings unterliegt die deutsche Konzernmuttergesellschaft nach österreichischem innerstaatlichen Recht mit der bezogenen Arbeitkräftegestellungsvergütung der…
…Besteuerung, wenn der Aufenthalt auf deutschem Staatsgebiet 183 Tage pro Jahr nicht überschreitet. Solange daher der Arbeitsüberlassungsvertrag mit seinen Auswirkungen im Bereich des Körperschafts- und Umsatzsteuerrechtes von der deutschen Steuerverwaltung anerkannt wird (hiezu besteht gemäß Artikel 5 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens dann die Verpflichtung, wenn…
…Grundsätze dadurch bei, dass sie bei verheirateten Steuerpflichtigen einen 2-Jahres-Zeitraum als unbedenklich ansehen. Darüber hinausgehende Aussagen können im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht gemacht werden. Ob daher im Fall einer mit 2 Jahren befristeten internationalen Konzernversetzung aus Deutschland nach Österreich, bei der es…
…ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist. Um nämlich der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs auch hinsichtlich Art. 15 Abs. 3 DBA Deutschland größtmögliche Wirkung zu verschaffen, bezieht sich Art. 15 Abs. 3 DBA Deutschland nur auf die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung iSd Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes, nicht hingegen auf konzerninterne Personalüberlassungen…
…deutsche Arbeitgeber zu Recht den Lohnsteuerabzug für den "Deutschlandanteil" unterläßt, ist eine Angelegenheit des deutschen Steuerrechtes und ist von ihm in Deutschland abzuklären. Sollte ein Arbeitgeberwechsel von der deutschen zu einer österreichischen Konzerngesellschaft eintreten, wären die gesamten Bezüge in Österreich zu besteuern und folglich dem…
…zwei bis drei Jahre zu einem slowakischen Konzernunternehmen, damit dieser dort die Position eines Betriebsleiters einnimmt, dann ist vorweg zu klären, ob dies auf der Grundlage eines Arbeitsgestellungsvertrages zwischen den beiden Konzernunternehmen stattfindet. Bejahendenfalls bleibt die österreichische Konzerngesellschaft weiterhin der steuerliche Arbeitgeber und ist daher…
Werden Dienstnehmer von US-Konzernen vorübergehend zu österreichischen Konzernunternehmen versetzt und verlagert sich für diese Zeit der Lebensmittelpunkt nach Österreich, so werden im allgemeinen Kosten, die für die in den USA verbleibende Wohnung anfallen (z.B. Grundsteuer, Zinsen für noch aushaftende Wohnungskredite, Wertminderung der…
…EU-widriges Verhalten beantwortet werden kann, müssen Mitarbeiter deutscher Konzerngesellschaften nach wie vor in Österreich in Anwendung der 183-Tage-Klausel steuerfrei gestellt werden. Denn wenn bei landesinternen Personalentsendungen im Konzern die beschäftigende Gesellschaft nicht zum steuerlichen Arbeitgeber wird, kann dies auch bei vergleichbaren Einwärtsentsendungen…
…Gehaltsbezüge in Höhe der Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung weiter gezahlt, so deutet dies darauf hin, dass das steuerliche Dienstverhältnis zur inländischen Gesellschaft auch während der Konzernversetzung weiterhin aufrecht bleibt. Infolge des Wechsels der Ansässigkeit mit 1. August 1992 steht an diesen Inlandsbezügen das Besteuerungsrecht den…
…und von der deutschen Steuerverwaltung bestätigt worden ist (EAS 3047 betr. eine Steueraufteilung zwischen Österreich und der Schweiz). Die der österreichischen Besteuerung unterliegenden Teile der Lohneinkünfte sind im Ansässigkeitsstaat Deutschland - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Auf österreichischer Seite ist hingegen - auch bei Unterhalten eines…
…Dies wäre im Fall eines Arbeitsgestellungsvertrages nicht zutreffend. Anders wäre der Fall allerdings zu sehen, wenn nicht der Fall einer bloßen Arbeitsgestellung (= passive Leistung) vorliegt, sondern wenn das deutsche Unternehmen seiner österreichischen Konzerngesellschaft eine Assistenzleistung (= aktive Leistung) durch die Entsendung des Dienstnehmers erbringt…