…die bei der Veräußerung erzielten Veräußerungsgewinne der österreichischen Besteuerung, falls die Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist (idR 10 Jahre, gerechnet ab Anschaffung des Grundstückes) erfolgt. Der Lauf der Spekulationsfrist (die bei Inanspruchnahme begünstigter Abschreibungen von Gebäudeherstellungsaufwand 15 Jahre beträgt) wird durch die Wohnsitzverlegung und den damit…
…Fristenberechnung ist ausschließlich die Montagedauer und nicht die Anzahl der eingesetzten Monteure maßgebend. Eine Fristenberechnung nach "Mann-Tagen", die zur Folge hätte, dass nicht auf die Montagedauer des Projektes, sondern auf die Summe der von den einzelnen Arbeitskräften an der Montagestelle zugebrachten Arbeitstage abgestellt wird…
…Wird der Arbeitnehmer von seinem ukrainischen Arbeitgeber zur Arbeitsleistung in Drittstaaten entsandt, so wird das Besteuerungsrecht an diesen Drittstaatseinkünften gemäß Art. 15 Abs. 1 conv. cit. Österreich als Ansässigkeitsstaat zugeteilt. Die Bezüge sind daher entsprechend der Anzahl der Arbeitstage, die in der Ukraine, und jener…
…aufgeteilt, wobei dies auch für die mit diesen Bezugsteilen im Zusammenhang stehenden Werbungskosten gilt" (siehe EAS 1466). In dem der Verständigungsvereinbarung zu Grunde liegenden Beispielsfall wurde bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Entsendungsjahr an 146 Tagen in Deutschland und an 74 Tagen in Österreich gearbeitet. Dies…
…der Betriebstättengewinn durch eine fiktive Einkommensermittlung an Hand der Anzahl der vor Ort tätigen Mitarbeiter ermittelt und sodann mit 38% besteuert, dann kann nicht mit Grund behauptet werden, eine solche Form der Einkommensbesteuerung stelle keine "Steuer vom Einkommen" dar und falle daher nicht unter das…
…großen inländischen Grundstückes darauf um 21 Mio. S ein Wohnhaus mit 10 Wohneinheiten errichtet und mittlerweile bereits 8 Wohneinheiten an Wohnungsinteressenten verkauft, dann kann durchaus auf der Grundlage des VwGH Erkenntnisses vom 7. Nov. 1978, 2058, 2139/78 (bezgl. Errichtung von 3 Wohneinheiten und Veräußerung…
…werden. Es muss hierbei jedenfalls sichergestellt werden, dass die österreichische Finanzverwaltung bei Durchsicht dieser Unterlagen einen Weiterfluss an nicht abkommensberechtigte Drittausländer feststellen kann und weiters in der Lage ist, auch Dividendenzahlungen an institutionelle Großanleger in den USA herauszufinden, damit erforderlichenfalls unter Ausnutzung des Amtshilfeweges Maßnahmen…
…Vereinbarung mit der Treuhandanstalt maßgebend; und zwar auch dann, wenn die Grundstücke zum Betriebsvermögen der seinerzeit enteigneten ostdeutschen KG gehörten. Allerdings ist zu beachten, dass die im Fall der geplanten Liegenschaftsveräußerung erzielten Einkünfte gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung…
…Wohnungsverkäufen an eine deutsche Kapitalgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte) gezahlt werden, lösen keine inländische Abzugssteuerpflicht gemäß § 98 i.V. mit § 99 EStG aus, wenn damit die Tätigkeit der Verkaufsvermittlung und nicht jene einer bloßen Verkaufsberatung (kaufmännische Beratung) abgegolten wird. Doch selbst wenn die Zahlungen an die…
…inländischer Betriebstätte der deutschen GmbH) nur im Rahmen des Spekulationstatbestandes der Besteuerung unterzogen werden. Sollte die deutsche GmbH die vermieteten Gebäude selbst hergestellt haben, dann wird sich im Hinblick auf § 30 Abs. 2 Z. 2 EStG die Besteuerung auf den Wertzuwachs im Grund und Boden…
…Vermietung und Verpachtung von Realitäten und Gebäuden ist, in Deutschland eine Liegenschaft erworben und diese nach zwei Jahren wieder verkauft, so steht gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den erzielten Veräußerungsgewinnen Deutschland zu. Der Vorgang ist daher in Österreich sowohl von der…
…zu 14% an einer österreichischen GmbH beteiligt, welche wiederum inländische Gebäude und Grundstücke besitzt. Veräußert die natürliche Person diese Anteile, so kommt es für die Frage eines Besteuerungsrechts des Lagestaats Österreich zunächst darauf an, ob es sich bei den Anteilen an der österreichischen GmbH gemäß…