…ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich, weil der Steuerpflichtige (der österreichische Arbeitnehmer) weder in Großbritannien noch in Deutschland "ansässig" ist und daher nicht die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen dieses Abkommens erfüllt. Sollte sich der Aufenthalt in Großbritannien verzögern und die 183-Tage-Frist überschreiten, würde Großbritannien wohl ein…
… sie ist allerdings genötigt, sich Nachweisunterlagen zu besorgen, aus denen die Anwendungsvoraussetzungen des DBA-USA bei jedem ADR-Inhaber hervorgehen. Unter EAS 1253 wurde ausgeführt, dass seitens des BM keine Bedenken bestehen, wenn bis zum Ergehen einer Durchführungsregelung zum neuen DBA-USA als Nachweis für…
…vor, sodass im Anwendungsbereich dieser beiden Bestimmungen kein Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes eintreten würde. Liegen allerdings die Anwendungsvoraussetzungen dieser beiden abkommensrechtlichen Rückfallklauseln nicht vor, so kann Österreich nach dem Wegzug des Steuerpflichtigen einen zukünftigen Gewinn aus der Veräußerung der inländischen Kapitalgesellschaftsanteile abkommensrechtlich nicht mehr besteuern…
…sich ihrerseits ebenfalls nicht auf das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen berufen, weil die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen hiefür (nämlich unbeschränkte Steuerpflicht in zumindest einem der beiden Staaten) nicht erfüllt sind. Sollten die Künstler allerdings in einem Staat ansässig sein, mit dem Österreich ein dem OECD-Musterabkommen entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen…