RIS AI
9 Treffer1516 msnur geltende Fassungen
EAS 2400Zur Frage der "Reinwaschung" von Steueroaseneinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/17-IV/4/0305.01.2004

…Nr. 57/1995 ergangen, deren wesentliche Aussagen insoweit auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 10 Abs. 4 KStG gelten, als ihnen nicht durch die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003 die Rechtswirksamkeit entzogen worden ist. Nach dem neuen § 10 Abs. 4 KStG gilt der "Methodenwechsel…

EAS 541Anwendungsbeginn des Revisionsprotokolls zum DBA-Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 1272/1/2-IV/4/9414.12.1994

…sein Inkrafttreten noch des Austausches der Ratifikationsurkunden. Es wird erwartet, dass dieser Urkundenaustausch jedenfalls bis September 1995 erfolgen wird, so dass ab 1996 mit dem Wirksamwerden der neue Rechtslage zur rechnen ist. 14. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2068Anwendung von § 299 BAO im Hinblick auf das "Ausland-Verlusterkenntnis" des VwGH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/28-IV/4/0203.06.2002

Nach der neuen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217) vermag ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht zu bewirken, dass ausländische Betriebstättenverluste bei Ermittlung des Welteinkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht bemessungsgrundlagenkürzend zu berücksichtigen sind. Wurde in der Vergangenheit auf der Grundlage der früheren gegenteiligen Judikatur…

EAS 3372Wegzug nach Großbritannien im Anwendungsbereich der geänderten Wegzugsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0101-VI/8/201611.01.2017

…ein bislang im Inland ansässiger Steuerpflichtiger, der Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften in seinem Privatvermögen hält, seine abkommensrechtliche Ansässigkeit nach Großbritannien, dann stellt nach neuer Rechtslage bereits dieser Ansässigkeitswechsel einen Umstand dar, der zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts nach § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988…

EAS 1556Zur Frage der Ausweitung des Anwendungsbereiches des Auslandskünstlererlasses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/39-IV/4/9917.11.1999

Durch den BMF-Erlaß vom 15. April 1999, AÖFV. Nr. 111/1999, sollte keine steuerliche Begünstigung, sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden; es sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist, daß im Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gemäß § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG die gesamte…

EAS 2043Bescheidaufhebung gemäß § 299 Abs. 4 BAO im Fall von EU-Rechtswidrigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0670/8-IV/4/0229.04.2002

Gemäß der derzeitigen Fassung des § 299 Abs. 4 BAO können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge…

EAS 1801Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA-Deutschland bei abweichendem Wirtschaftsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/7-IV/4/0119.02.2001

…BM für Finanzen ist dem Ausdruck "Zeiträume" der Begriffsinhalt der "Veranlagungszeiträume" beizumessen. Da bei abweichendem Wirtschaftsjahr der Veranlagungszeitraum ebenfalls stets das Kalenderjahr umfasst, ist bei dieser Betrachtungsweise das neue Abkommen für alle Unternehmen einheitlich auf alle Einkünfte anzuwenden, die ab dem maßgebenden 1. Jänner zufließen…

EAS 3450Anwendung der Grenzgängerregelung gemäß Art. 15 Abs. 6 DBA Deutschland bei gleichzeitiger Tätigkeit für mehrere Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2024-0.293.36822.04.2024

Die Anwendung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 12/2024, setzt unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige seine unselbständige Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausübt. Die Tätigkeit wird üblicherweise in der…

EAS 3455Anwendung der Grenzgängerregelung gemäß Art. 15 Abs. 6 DBA Deutschland im Falle einer Entsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.576.44701.10.2025

…der Nähe der Grenze ausübt, von seinem österreichischen Arbeitgeber zu einer Konzerngesellschaft in ein Drittland entsendet, wobei das österreichische Arbeitsverhältnis zu der entsendenden Konzerngesellschaft aufrecht bleibt und kein neues Arbeitsverhältnis zu der Konzerngesellschaft im Drittland begründet wird, ist für die Frage, ob für Zwecke der…