…in den Niederlanden zu beantragenden Verständigungsverfahrens, eine grenzüberschreitend einvernehmliche Sach- und Rechtsbeurteilung herbeizuführen; der Antrag auf ein internationales Verständigungsverfahren wäre aber unter den gegebenen Umständen kein Hinderungsgrund, das laufende Betriebsprüfungsverfahren abzuschließen. 10. März 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nbsp; Gerät ein international tätiges Unternehmen durch eine auf österreichischer Seite vorgenommene Verrechnungspreiskorrektur unverschuldet in einen grenzüberschreitenden Besteuerungskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung und kann eine Konfliktklärung nur im Wege eines lang andauernden internationalen Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, so besteht auf österreichischer Seite die Möglichkeit, die…
…und in denen der Abgabepflichtige weder einer Pflichtveranlagung unterliegt noch einen Antrag auf Veranlagung stellt. Findet jedoch eine Veranlagung statt, und kann die schweizerische Steuer deshalb nicht zur Anrechnung gebracht werden, weil wegen negativer Progressionseinkünfte keine ausreichende österreichische Einkommensteuer anfällt (fehlende Deckung der ausländischen Steuer…
…zur Aufdeckung der stillen Reserven infolge des Besteuerungsverlustes gebildet hat; im gegebenen Fall ist dies die Beteiligungsübertragung an die deutsche Privatstiftung. Wurde auf deutscher Seite bereits die Besteuerung des bis zum Wegzug nach Österreich in Deutschland entstandenen Wertzuwachses bis zur tatsächlichen Veräußerung der Beteiligung gestundet…
…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…DBA-konformen Rechtszustandes die Entlastung von der österreichischen KESt aber nicht unterschiedlich gehandhabt werden kann, je nachdem, ob Auslandssteuern anzurechnen oder die Auslandszinsen steuerfrei zu stellen sind, muss diese Erlassaussage auch bei den freizustellenden Argentinien-Zinsen gelten. Die Bezugnahme auf EStR 2000 Rz 7820 in…
…von S 4.760,- (34%) führen, auf die die inländische Abzugssteuer von 20.000,- angerechnet werden würde, so dass die Abzugssteuer bei diesen Annahmen in Höhe von S 15.240,- rückerstattet würde. 19. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Wege eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Rückzahlungsantrages durch das Finanzamt Eisenstadt vorzunehmen. Wohl ist es so, dass der Weg des § 240 BAO nur dann offen steht, wenn kein entsprechender Ausgleich im Weg einer Antragsveranlagung zu erfolgen hat. Allerdings kann nach der Judikatur des…
…nicht erfasst sind, idR der kompliziertere Entlastungsweg sein; außerdem darf diese Veranlagung nur durchgeführt werden, wenn eine gesonderte schriftliche Erklärung abgegeben wird, dass kein Entlastungsverfahren nach § 240 BAO beantragt wurde, dass sonach nicht der zweite Entlastungsweg gewählt wird (Rz 7828 ESt-RL). Im Übrigen verpflichtet…
…abkommensrechtlich jedenfalls eine Entlastungspflicht auf österreichischer Seite gegeben ist, wird dies bei der Ermessensausübung entsprechend zu berücksichtigen sein. Zumal mittlerweile durch die DBA-Entlastungsverordnung die Zulässigkeit einer Vermeidung des Rückerstattungsverfahrens durch eine unmittelbare Quellenentlastung auch ausdrücklich normiert wurde. Wurde im Zuge der Betriebsprüfung noch von…
…auf die die belgische Steuer von 150.000 anzurechnen ist, sodass eine vorzuschreibende Steuer von 37.500 verbliebe. Hätten die belgischen Zinsen nicht das Entstehen des Verlustvortrages unterdrückt, dann hätte bei der Veranlagung 2005 sonach ein Verlust in Höhe von 2.250.000 (75% von…
…Es besteht die Möglichkeit, bereits vor Durchführung der geplanten Schenkung, die Erteilung eines auf § 48 BAO gestützten Freistellungsbescheides zu beantragen; in diesem Antrag müssten die von der Freistellungsmaßnahme betroffenen Vermögenswerte genau präzisiert werden. Entspricht der bereits in EAS 768 vertretenen Auffassung. 6. Dezember 1995 Für…
…dann steht dies im Widerspruch mit dem DBA-Frankreich. Die Sicherungssteuer könnte in einem solchen Fall nach den Grundsätzen des Erlasses AÖF Nr. 63/2002 vom Finanzamt Eisenstadt über Antrag rückgezahlt werden. 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Veräußerungsgewinne gewährt, liegt kein Qualifikationskonflikt iSd Artikels 23 Absatz 3 DBA-Deutschland vor. Infolgedessen ist Artikel 23 Absatz 3 DBA-Deutschland nicht anwendbar. Auf österreichischer Seite ist daher - trotz der unterbliebenen Besteuerung in Deutschland - die Befreiungsmethode (mit Progressionsvorbehalt) anzuwenden. Bundesministerium für Finanzen, 30. Juli 2025
…gezahlt hat, so kann die britische Muttergesellschaft eine abkommenskonforme DBA-Steuerentlastung auf der Grundlage von § 240 BAO in Anspruch nehmen. Die Frist für eine solche Antragstellung endet mit Ablauf des Jahres 1999. 21. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…den Bestimmungen des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes für die Rückerstattung von Abgaben auf Grund völkerrechtlicher Verträge zuständig ist (das ist das für die Körperschaftsteuerveranlagung der abzugspflichtigen Bank zuständige Amt). Das Rückerstattungsverfahren der vorgenannten Art könnte allerdings nur in jenen Fällen stattfinden, in denen keine Kapitalertragsteueranrechnung durch Antrag gem…
…kann daher auf österreichischer Seite keinen Steuerverzicht durch Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 48 BAO rechtfertigen. Ob in dieser Sache ein Verständigungsverfahren zwischen Österreich und Deutschland beantragt werden soll, muss der Entscheidung des Steuerpflichtigen überlassen bleiben. Der Antrag auf Einleitung eines solchen Verfahrens könnte jedenfalls nicht…
…Deutschland hingegen mit den vermutlich deutlich niedrigeren deutschen Einheitswerten angesetzt wird. Das BM für Finanzen wäre daher bereit, auf die steuerliche Erfassung zu verzichten, wenn seitens des ausländischen Staates Reziprozität zugesichert wird. 24. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…den Ruhegehältern) doch der Besteuerung in Österreich entzogen und Deutschland als Wohnsitzstaat zugewiesen sind. Unter den gegebenen Umständen vertritt das BM für Finanzen daher die Auffassung, daß die inländische Lohnsteuerabzugspflicht wahrzunehmen ist. Nur wenn der Nachweis erbracht wird, daß Deutschland auf Grund einer anderslautenden Anwendung…
…| | -------------------------------- | ------------------------- | | Gesamtgewinn 1 - 3 | 1,800.000,00 Dieses Ergebnis ist auf den Umstand zurückzuführen, dass sich der deutsche Verlust zweimal ausgewirkt hat, einmal im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes in Österreich und ein zweitesmal im Wege des Verlustvortrages in Deutschland…