Beteiligt sich ein unbeschränkt Steuerpflichtiger an einer gewerblich tätigen deutschen GmbH& Co KG, und ist in den nächsten 3 bis 4 Jahren wegen nicht aktivierungsfähiger Forschungsaufwendungen mit Verlustanteilen zu rechnen, denen nach österreichischem Recht die Ausgleichs- und Vortragsfähigkeit zukommt, dann wirken sich solche Verluste nach…
…Fälle eines Gewinnausschüttungsvorbehaltes kann aber bei Normen des EU-Rechtes nicht einseitig von Österreich aus vorgenommen werden. Neue Überlegungen könnten angestellt werden, wenn ein Fall einer "phasengleichen Aktivierung" des Gewinnanspruches bei der niederländischen Muttergesellschaft vorliegen sollte (siehe hierzu insb. BFH 26.11.1998, BStBl II…
…dann ist mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Funktionen ein immaterieller Wert geschaffen worden, der als selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert nicht aktivierungsfähig war. Im Allgemeinen ist ein immaterieller Wert demjenigen als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen, der ihn als "developer" (AOA Teil I Z 120 letzter Satz) selbst…