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4 Treffer1503 msnur geltende Fassungen
EAS 3349Abschirmwirkung des Erbschaftssteuerabkommens mit den USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0535-VI/8/201418.08.2014

Das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern gehört auch nach Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer nach wie vor dem Rechtsbestand an. Artikel 7 sieht vor, dass bei den nach Artikel 4 in Österreich ansässigen Personen ein Vermögensübergang im Erb…

EAS 3359Gewinnausschüttung einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine mittelbar beteiligte natürliche Person über zwischengeschaltete inländische Kapitalgesellschaft und österreichische Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0113-VI/8/201605.04.2016

EAS 3338 behandelt den Fall eines internationalen Zurechnungskonfilkts einer deutschen GmbH-Gewinnausschüttung, der aufgrund des auf deutscher Seite vorgenommenen Besteuerungsdurchgriffs gestützt auf § 50d dEStG zu einer doppelten Sukzessivbesteuerung führt. Fließen nun Gewinnausschüttungen einer deutschen GmbH unter Zwischenschaltung einer österreichischen GmbH sowie einer österreichischen Privatstiftung an…

EAS 3100Gewinnausschüttung an eine deutschen natürlichen Personen gehörende deutsche Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3087-IV/4/200925.11.2009

…im "Durchgriff" durch diese Gesellschaft den dahinterstehenden Investoren zuzurechnen. Ob es sich bei der deutschen Holdinggesellschaft um eine solche funktionslose Briefkastengesellschaft handelt, die einen "Durchgriff" auf die dahinterstehenden Gesellschafter erfordert oder ob sie eine steuerlich wirksame Abschirmwirkung gegen einen solchen Durchgriff entfaltet, ist eine Sachverhaltsfrage…

EAS 1538Als Körperschaft in den USA besteuerte Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/27-IV/4/9918.10.1999

…daß den DBA-Partnerstaaten diese Vorgangsweise durch Doppelbesteuerungsabkommen nicht verwehrt wird. Die Behandlung der Personengesellschaft in den USA als Körperschaft vermag daher keine Abschirmwirkung vor einer Einbeziehung ihrer Einkünfte in die österreichische Besteuerungsgrundlage des österreichischen Gesellschafters zu entfalten; dies gilt auch für - nach österreichischem Recht…