In Abkehr von der früheren gegenteiligen Ansicht werden Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 48 BAO nunmehr gem. § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 Gebührengesetz als gebührenfrei eingestuft. 22. November 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Errichtung verwendeten Materials an sich ausschlaggebend. Vielmehr betrachtet der VwGH das Gesamtnetz als einheitliches Wirtschaftsgut, da zu dessen Substanz auch die Verlegung an einem bestimmten Ort gehört (in Abkehr zu der offensichtlich überholten Entscheidung VwGH 26.5.1981, 3642/80). So kommt etwa einer Erdgashochdruckleitung…
…maßgebende Auslegungsanordnung im Sinn des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 dar. Sollte die deutsche Steuerverwaltung in Abkehr von diesen Prinzipen eine Besteuerung der Zinsen auf der Grundlage von Artikel 11 des Abkommens vornehmen, dann wird es ihre Aufgabe sein…