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EAS 1178Vollstreckungsamtshilfe für vor Wohnsitzverlegung nach Österreich entstandene deutsche Abgabenforderungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 328/3-IV/4/9701.12.1997

…1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob bzw. wann der deutsche Abgabenschuldner in Österreich einen Wohnsitz…

EAS 3009Säumniszuschlagspflicht bei Transferpreis-Sekundärberichtigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2810-IV/4/200822.10.2008

Scheidet im Fall von Transferpreisberichtigungen (Artikel 9 OECD-MA) der Ansatz einer Verrechnungspreisforderung als Sekundärberichtigung aus (insb. weil eine korrespondierende Verrechnungspreisverbindlichkeit im DBA-Partnerstaat nicht anerkannt wird) und wird daher eine verdeckte Ausschüttung als Sekundärfolge der Transferpreisberichtigung festgestellt, bedeutet dies, dass damit auch ein unterlassener…

EAS 3003Progressionsvorbehalt in Bezug auf durch Verlustrücktrag aufgebrauchte Auslandseinkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2507-IV/4/200826.09.2008

Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden…

EAS 3213DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0964-IV/4/201118.04.2011

Das DBA-Schweiz enthält in Artikel 28 eine Bestimmung, derzufolge "das Recht zur Vornahme des Steuerabzuges durch dieses Abkommen nicht berührt" wird. Diese Bestimmung ist nicht so zu verstehen, dass hierdurch Österreich durch das Abkommen verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden…

EAS 1779Zinsennachbelastung bei unverzinsten konzerninternen Lieferforderungen im Gefolge einer deutschen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 670/1-IV/4/0012.01.2001

    Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen…

EAS 3031Anrechnung von US-Verzugszinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3434-IV/4/200818.12.2008

Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft für in den USA im Jahr 2002 bezogene und dort steuerpflichtige Einkünfte im Jahr 2008 eine Steuernachzahlung zu leisten, ist diese Steuernachzahlung, so wie die 2002 geleistete Steuerzahlung, nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig und daher in der Mehr-Weniger-Rechnung der Kapitalgesellschaft…

EAS 1957Entlastung von einer abkommenswidrig erhobenen Lohnsteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/38-IV/4/0106.12.2001

  Hat eine österreichische Hotelmanagementgesellschaft die Lohnsteuer für ihre in einem Prager Hotel eingesetzten Dienstnehmer einbehalten und abgeführt und kommt nachträglich hervor, dass ein in der Zeit vom August 2000 bis Ende Jänner 2001 in Prag beschäftigter Dienstnehmer in den USA ansässig war, dann hat…

EAS 2109Fremdunübliche unverzinsliche Stundung von Lieferverbindlichkeiten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 690/1-IV/4/0202.09.2002

Verzichtet die schweizerische Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise laufend durch zwei Jahre hindurch auf eine Verzinsung ihrer Lieferforderungen, dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet…

EAS 344Stundungszinsen bei lang andauerndem Verständigungsverfahren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2280/1/1-IV/4/9304.01.1994

  Gerät ein international tätiges Unternehmen durch eine auf österreichischer Seite vorgenommene Verrechnungspreiskorrektur unverschuldet in einen grenzüberschreitenden Besteuerungskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung und kann eine Konfliktklärung nur im Wege eines lang andauernden internationalen Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, so besteht auf österreichischer Seite die Möglichkeit, die…

EAS 2030Verletzung der Empfängerbenennungspflicht und Amtshilfeteilerfolg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/19-IV/4/0224.04.2002

Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…

EAS 2017Deutsche Nachversteuerung von österreichischen Betriebstättenverlusten vor 1989
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/2-IV/4/0203.04.2002

Verluste, die in Deutschland ansässige und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterworfene Unternehmer in österreichischen Betriebstätten erlitten haben, waren nach der bis Ende 1988 geltenden Rechtslage des EStG 1972 in Österreich nicht auf spätere Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen…

EAS 2449KESt-Entlastung auf Grund des DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/20-IV/4/0420.04.2004

Bezieht ein österreichischer Abgabepflichtiger, der wegen Unterschreitung der Veranlagungsgrenzen gemäß § 42 Abs. 1 Z. 3 EStG nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß…

EAS 66Legale Keinmalbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2947/1/1-IV/4/9207.01.1992

Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…

EAS 1975Abkommenswidrige Haftungsinanspruchnahme eines deutschen Auftraggebers durch sein deutsches Finanzamt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 853/1-IV/4/0102.01.2002

Erbringt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für einen deutschen Auftraggeber an dessen Messeständen in Deutschland Kellnertätigkeiten und Reinigungsarbeiten und besorgt er zusätzlich die musikalische Unterhaltung der Messebesucher, dann steht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50 a…

EAS 3227Urlaubsentgeltzahlungen der BUAK an in Deutschland eingesetzte deutsche Leiharbeiter eines liechtensteinischen Arbeitskräfteverleihers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1161-IV/4/201115.07.2011

In einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahr 1977 ist Übereinstimmung erzielt worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland ex 1954 (entspricht Art. 18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle…

EAS 2197Zinsenloses Gesellschafterdarlehen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/9-IV/4/0207.01.2003

Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…

EAS 2135Geltendmachung ausländischer Verluste für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 272/1-IV/4/0201.10.2002

Auch in internationalen Steuerfällen ist die Besteuerungsgrundlage von Amts wegen zu ermitteln; wobei allerdings die amtswegige Ermittlungspflicht keine schrankenlose ist, sondern sich im Rahmen des Zumutbaren halten muss. Werden nach Ergehen des VwGH-Erkenntnisses zu den DBA-Auslandsverlusten (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217…

EAS 2282Nachversteuerung deutscher Betriebstättenverluste wegen Doppelverwertung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1481/1-IV/4/0306.05.2003

Hat ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführten Betrieb im Oktober 1999 nach Deutschland verlegt, wobei einerseits nach Gegenverrechnung mit hierbei aufgedeckten stillen Reserven noch ein österreichischer Betriebsverlust von rund 30.000 S verblieb und andererseits für die Zeit Oktober bis…

EAS 2139Frage des Verlustvortrages für deutsche KG-Verluste
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/56-IV/4/0205.11.2002

Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens das Veranlagungsverfahren 1999 wiederaufgenommen und wird hierbei einerseits ein Ausgleich mit deutschen KG-Verlusten dieses Jahres und andererseits die Sonderausgabe des Verlustvortrages für deutsche KG-Verluste der Jahre 1995 bis 1998 geltend gemacht, dann ist seitens des Abgabepflichtigen zu gewährleisten…

EAS 2263Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen bei Expatriates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 426/1-IV/4/0302.04.2003

Nach bisheriger österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden…