…wenn sich die Ausstellung als bloße Hilfstätigkeit darstellt; Hilfstätigkeit kann aber nur eine von der Haupttätigkeit verschiedene Tätigkeit sein; eine Tätigkeit ist Haupttätigkeit, wenn sie - wie im vorliegenden Fall vermutet - einen wesentlichen und maßgeblichen Teil der Tätigkeit des Gesamtunternehmens ausmacht (deutsche Betriebstättenverwaltungsgrundsätze, BStBl I 1999…
…steuerliche Konsequenz vielmehr für den gesamten Zeitraum eintritt. Wird der Zeitraum von zwölf Monaten unterschritten, tritt gemäß Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien bei Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen das ausschließliche Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats ein. Bei Überschreiten dieser Frist geht das Besteuerungsrecht gemäß Art. 15 Abs…
…Berechnung des Anteils des dem österreichischen Besteuerungsrecht unterliegenden Arbeitslohnes im jeweiligen Kalenderjahr, in dem die für das Besteuerungsrecht Deutschlands maßgebliche 183-Tage-Frist überschritten wird, zunächst die Zahl der Gesamtarbeitstage in diesem Kalenderjahr festzustellen. Von dieser sind sodann die in Deutschland verbrachten reinen Arbeitstage abzuziehen…
…Albanien nicht ohne vorherige Konsultationen mit der zuständigen Behörde Albaniens vertreten werden. Die Beurteilung, ob eine Bau- bzw. Montagebetriebstätte im abkommensrechtlichen Sinn vorliegt, müsste jedenfalls korrespondierend in den jeweils betroffenen Ländern vorzunehmen sein (EAS 3194). Sollte die maßgebliche Frist überschritten sein und dadurch eine Betriebstätte…
…wird. Bei der Errichtung des Daches handelt es sich um Bau- und Montageleistungen iSd Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA Italien, welche nur bei der Überschreitung einer Dauer von 12 Monaten eine Betriebsstätte begründen. Für die Ermittlung der Baustellenfrist ist das maßgebliche Enddatum jenes…
…bei der Entsendung nicht zu einem Wechsel des zivilrechtlichen Arbeitgebers kommt, liegen keine separat zu betrachtenden Zeiträume vor, denn lediglich eine (zeitweise) geänderte Verwendung für ein anderes Unternehmen führt nicht automatisch zu einem eigenständigen Arbeitsverhältnis. Dies führt dazu, dass für Zwecke der Anwendung der Grenzgängerregelung…
…hingegen auf konzerninterne Personalüberlassungen, hinsichtlich derer die durch das VwGH-Erkenntnis geschaffene neue Rechtslage gilt (vgl. den Erlass des BMF vom 12.06.2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014, Abs. 5, Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen). Bundesministerium für Finanzen, 31. Oktober 2016
…deutscher Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Teilzeitbeschäftigungen). Selbst wenn die Tätigkeit im Rahmen eines dieser gleichzeitigen Arbeitsverhältnisse außerhalb der Grenzzone ausgeübt wird und daher die Grenzgängerregelung für die dafür bezogenen Einkünfte nicht anwendbar ist, hat dies keinen Einfluss auf die Beurteilung der Grenzgängereigenschaft im Rahmen weiterer Arbeitsverhältnisse. Bundesministerium für Finanzen, 22…
…seine tatsächlich bis zur österreichischen Grenze mit dem PKW zurückgelegte Entfernung 40,1 km beträgt und dass nur bei einer fiktiven Fahrt zur Grenze nach Kössen in Tirol 25,1 km zurückzulegen sind. Entscheidend ist einzig und allein, ob sich der Wohnsitz innerhalb einer 30…
…außerhalb der Grenzzone 20% der Arbeitstage nicht überschreiten (wobei Krankheits- und Urlaubstage nicht als Tage der Nichtrückkehr gelten). Ist der betreffende Arbeitnehmer daher im Jahr der Arbeitsaufnahme 100 Arbeitstage bei dem deutschen Arbeitgeber beschäftigt, dann würde für den Zeitraum Juli - Dezember dieses Jahres die Grenzgängereigenschaft…