…die ungarische Tochter-GmbH (C-Kft) einer österreichischen BeteiligungsgmbH (S-GmbH) Liegenschaften in Ungarn erworben und darauf Fachmarktzentren errichtet und diese in der Folge durch Abschluss von (verlängerbaren) Generalmietverträgen der ungarischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer anderen (verbundenen) österreichischen Gesellschaft (S-GmbH & Co KG) zur Nutzung überlassen…
Vereinbart eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem polnischen Kunden die Lieferung einer maschinellen Anlage zu einem vertraglichen Kaufpreis von 800.000 Euro und behält sich die österreichische Gesellschaft alle Verfügungsrechte über die Anlage bis zur Bezahlung der letzten Kaufpreisrate vor, so deutet alles darauf hin, dass…
Durch den bloßen Umstand, dass einem mit der Getränkeabfüllung beauftragten deutschen Unternehmen die hiefür erforderlichen Maschinen zur Verfügung gestellt werden, wird keine deutsche Betriebstätte des österreichischen Getränkeherstellers in Deutschland begründet. Denn der Fall ist mit einer entgeltlichen Vermietung der Maschinen vergleichbar, wobei durch eine bloße…
…Auswärtsaktivitäten österreichischer Unternehmen aber in der Regel daran festzuhalten sein, dass die bloße Mitbenutzung von ausländischen Standorten keine ausländische Betriebstätte begründet, die zur Inanspruchnahme einer abkommensrechtlichen Steuerfreistellung berechtigt. Dies gilt insbesondere im Verhältnis zu Deutschland, weil auch nach der deutschen Rechtsprechung eine bloße Mitbenutzung von…
…Schweiz gewertet werden. Dem Argument, das Ergebnis der österreichisch-schweizerischen Konsultationen könne sich nur auf eine Arbeitskräfteüberlassung an ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen, nicht aber auf die Überlassung in eine schweizerische Betriebstätte eines österreichischen Unternehmens beziehen, kann nicht gefolgt werden. Es ist wohl richtig…
Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…
Ein bloßes Auslieferungslager, das ein schweizerisches Unternehmen bei einem österreichischen Produktionsunternehmen unterhält, um sich den Handel mit dem EU-Raum zu erleichtern, stellt keine inländische Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 lit. a DBA-Schweiz dar. Maschinen, die von einem schweizerischen Unternehmen an…
…in Österreich entrichtet worden. Aus Absatz 8 des OECD-Kommentars zur Artikel 15 des OECD-Musterabkommens ist kein deutscher Besteuerungsanspruch abzuleiten. Sollte das österreichische Bau- und Montageunternehmen das geleaste Personal allerdings auf deutschen Betriebstätten mit einer 12 Monate übersteigenden Dauer einsetzen, dann ist nicht auszuschließen…
…deutschen Verwalter handelt. Denn nach einer mit der deutschen Finanzverwaltung am 7. Juni 1991 getroffenen Verständigungsvereinbarung werden Räumlichkeiten in der Regel ab einer Nutzungsdauer von 6 Monaten als Betriebstätte gewertet. Der Umstand, dass das österreichische Unternehmen in Deutschland über eine Betriebstätte verfügt, bedeutet indessen nicht…
…von dritter Seite geleisteten zusätzlichen Entgelt, für das aber der "Dritte" (die österreichische Gesellschaft) nicht zur Lohnsteuerhaftung herangezogen werden kann. Die gewählte Gestaltung hat im Übrigen zur Folge, dass die schweizerische Gesellschaft den mit der PKW-Überlassung anfallenden Aufwand tragen muss; die österreichische Gellschaft muss…
…29 BAO) der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Vorsorglich wird noch Folgendes beigefügt: der Umstand, dass das Personal der britischen Firma von dieser einer schweizerischen Personalleasingfirma überlassen und dann zurückgeleast wurde, vermag nicht zur bewirken, dass deshalb - auf der Ebene des Abkommensrechtes - keine inländische Betriebstätte begründet wird…
Ob die Voraussetzungen des Abschnittes 4 Abs. 3 der Einkommensteuerrichtlinien 1984, betreffend die (für die Stellung als wirtschaftlicher Eigentümer sprechende) Tragung des Risikos der Wertminderung durch den Leasingnehmer erfüllt sind oder nicht, lässt sich nicht allein aus einer Klausel folgenden Inhaltes beurteilen: "The Lessee…
…die "Tätigkeit eines Unternehmens" ganz oder teilweise ausgeübt wird (Art. 5 Abs. 1 OECD-MA). Eine bloße Vermietung erweist sich als eine bloß passive Unternehmensleistung und nicht als aktive betriebliche Tätigkeit. Daher bilden jene Räumlichkeiten, an denen vermietete Maschinen zum Einsatz gelangen, Betriebstätten des Mieters…
…Baustellen überläßt. Die österreichisch-deutsche Vereinbarung deckt allerdings - wegen grundsätzlicher Auffassungunterschiede - nicht den Fall ab, daß die Baustelle wegen Überschreitens der 12-Monatsfrist zur Betriebstätte des die Arbeitskräfte nutzenden Unternehmens (des Beschäftigers) wird. Werden die verleasten Mitarbeiter in einer inländischen Betriebstätte des deutschen Beschäftigers eingesetzt…
…unterliegt der ausschließlich österreichischen Körperschaftsbesteuerung; der restliche Teil der Pachtentgelte ist der deutschen Besteuerung zu überlassen. Zu bedenken ist im vorliegenden Fall aber auch der Umstand, dass hier offensichtlich der Fall einer dauerhaften Verpachtung eintritt, weil das deutsche Ehepaar die Absicht einer Betriebsveräußerung aufgab und…
Werden zwei in Österreich ansässigen Gesellschafter-Vorständen einer österreichischen Aktiengesellschaft von der deutschen Zweigniederlassung 2 PKWs auch für private Zwecke zur Verfügung gestellt und erblickt die deutsche Betriebsprüfung darin eine verdeckte Gewinnausschüttung an die beiden Gesellschafter, dann steht Artikel 10a des DBA-Deutschland einer steuerlichen…
Wird ein in Deutschland ansässiger Dienstnehmer der deutschen Konzernmutter an die österreichische Konzerntochtergesellschaft als Account Marketing Manager überlassen, wobei die Aufenthalte in Österreich 183 Tage jährlich nicht überschreiten, wird nach der derzeitigen Verwaltungspraxis auf der Grundlage von Artikel 15 Abs. 2 des DBA-Deutschland von…
Werden von einem österreichischen Unternehmen Maschinen aus der Schweiz angemietet, dann tritt für das schweizerische Unternehmen nur dann beschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der erzielten Mieteinkünfte ein, wenn es sich bei den Maschinen um eine Anlage handelt, die als "Sachgesamtheit" anzusprechen ist. Mangels inländischer Betriebstätte kann das…
…Gesellschaft nicht gezweifelt werden kann; in diesem Fall ist Deutschland gemäß Artikel 9 Abs. 2 des Abkommens zur Steuerfreistellung der Lohnbezüge verpflichtet. Siehe in diesem Sinn auch die österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarungen vom 3.12.1997 und vom 3.3.2000. Es wäre mit den Auslegungsgrundsätzen…
…der Überlassung von Arbeitern. Ist die deutsche Aktiengesellschaft "A" zu 100% an der österreichischen Tochter-GmbH, der "G", beteiligt und schließt die deutsche "A" mit einer in Deutschland ansässigen Personalleasinggesellschaft einen Gestellungsvertrag ab, wobei das angemietete Personal fallweise von der "A" auch der "G" überlassen…