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EAS 2397Aufwertung von Anteilen deutscher Abgabepflichtiger an österreichischen Immobiliengesellschaften ab 1. Jänner 2003
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/49-IV/4/0329.12.2003

…unterliegt nur jener Betrag in Österreich als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Beteiligung am 1. Jänner 2003 andererseits ergibt (EAS 2195). 29. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2195Aufwertung von Anteilen deutscher Gesellschaften an österreichischen Immobiliengesellschaften ab 1. Jänner 2003
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/22-IV/4/0207.01.2003

…späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Beteiligung am 1. Jänner 2003 andererseits ergibt. 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2668Betriebstättengewinnzurechnung bei Versicherungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0659-IV/4/200518.10.2005

…das Verhältnis der Rohprämieneinnahmen zum Inhalt hat. Sollte ein solches Einvernehmen nicht herstellbar sein und ein internationaler Besteuerungskonflikt drohen, müsste die Angelegenheit zum Gegenstand eines internationalen Verständigungsverfahrens gemacht werden, das allerdings im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens (in Deutschland) einzuleiten wäre. 18. Oktober 2005 Für den Bundesminister…

EAS 2527Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0272-IV/4/200406.12.2004

…dass im Falle einer Abzugsfähigkeit die US-Steuer nur 15% betragen hätte ist unerheblich. Der Anrechnungshöchstbetrag ist daher auch in diesem Fall 200 und nicht etwa nur 150 (15% von 1000). 6. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2594Nachversteuerung bei Wegzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0259-IV/4/200519.04.2005

…erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den "Gesamtbetrag der Einkünfte". Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, ob der Abgabepflichtige im Nachversteuerungsjahr der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Durch Wegzug kann sonach die Verpflichtung zur Nachversteuerung doppelverwerteter Auslandsverluste nicht beseitigt werden. 19. April 2005 Für…

EAS 2553Rentenbezüge aus einer deutschen Lebensversicherung nach Zuzug nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0087-IV/4/200502.02.2005

…Besteuerungsausgleich auf der Grundlage von § 48 BAO rechtfertigen kann. Über entsprechenden Antrag könnte daher die nachweisbar in Deutschland entrichtete Steuer auf die österreichische Steuer solange angerechnet werden, bis die Doppelbelastung beseitigt ist. 2. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 2652Keine Auslandssteueranrechnung auf die Sondergewinnsteuer aus der Eigenkapitalzuwachsverzinsung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0574-IV/4/200530.08.2005

…in dem betreffenden Jahr anrechnungsbegünstigt (und verlustkürzend) der Kapitalgesellschaft zugegangen sind. Die Sondergewinnsteuer entfällt daher nicht einmal mehr "mittelbar" auf die rumänischen Lizenzgebühren, sodass die rumänische Quellensteuer auf sie nicht anrechenbar ist. 30. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3003Progressionsvorbehalt in Bezug auf durch Verlustrücktrag aufgebrauchte Auslandseinkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2507-IV/4/200826.09.2008

…Verlustrücktrag eine Situation ein, in der der Abgabepflichtige insgesamt in den beiden Jahren mit einem fiktiven Einkünftebetrag von 260 (80 + 80 + 100) erfasst wird, wohingegen in der Realität nur Einkünfte von 160 erwirtschaftet wurden (80 + 80 + 100 - 100).   Bundesministerium für Finanzen, 26. September 2008

EAS 1675Nachzahlung deutscher Sozialversicherungs- und Firmenpensionen wegen Berufsunfähigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 719/1-IV/4/0012.06.2000

…Vorjahresnachzahlung der deutschen Firmenpension ist mit dem Durchschnittsteuersatz des Jahres 1998 der Besteueuerung zu unterwerfen. Sollte der Zuzug nach Österreich erst im Laufe des Jahres 1999 erfolgt sein, bestehen keine Bedenken, den Durchschnittsteuersatz des Jahres 1999 als maßgebenden Steuersatz heranzuziehen. 12. Juni 2000 Für den…

EAS 2282Nachversteuerung deutscher Betriebstättenverluste wegen Doppelverwertung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1481/1-IV/4/0306.05.2003

…ist (Erfassung der Deutschlandeinkünfte mit 70.000 S bei KZ 330 und der freizustellenden Deutschlandeinkünfte mit 380.000 S bei KZ 440). Die österreichischen Vermietungseinkünfte des Jahres 2001 unterliegen ungeschmälert der österreichischen Besteuerung (50.000 S bei KZ 370). 06. Mai 2003 Für den Bundesminister…

EAS 2305Zeitliche Zuordnung ausländischer Kapitalerträge im Zuzugsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/12-IV/4/0330.06.2003

…die auf Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht entfallen, vermag das in den EStR 2000 festgeschriebene Prinzip des Vorranges des Zuflussprinzipes vor dem Kausalitätsprinzip nicht zu beeinträchtigen. In Fällen dieser Art bestehen allerdings keine Bedenken, wenn freiwillig für eine Einbeziehung der aus der beschränkten Steuerpflicht resultierenden Zinsen…

EAS 2608Gewinnausschüttung einer Hong-Kong-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0338-IV/4/200527.05.2005

…österreichischen Gesellschafter als Sondereinkunft gemäß § 37 Abs. 8 EStG mit 25% der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Eine Verordnung, die nach der genannten Gesetzesbestimmung einen Wechsel zur Tarifbesteuerung vorsehen könnte, ist bisher nicht ergangen. 27. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1978Progressionsvorbehalt bei Nachversteuerung nach einem Auslandsverlustausgleich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/47-IV/4/0109.01.2002

…insoweit von der inländischen Besteuerung freigestellt als diese einen in Vorjahren in Österreich ausgeglichenen Verlust dieser Auslandsbetriebstätte übersteigen, dann ist nicht der gesamte Gewinn der ausländischen Betriebstätte, sondern nur der in Österreich steuerfrei gestellte Gewinnteil für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. 09. Jänner 2002 Für den…

EAS 2692Schweizerische Grenzgänger-Gesellschaftergeschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0027-IV/4/200623.01.2006

…aber für ausländische Gesellschaftergeschäftsführer kein österreichisches Steuerabzugsverfahren vorgesehen ist (EAS 2112), muss nach dem derzeit noch geltenden Recht die steuerliche Erfassung solcher schweizerischer Grenzgängereinkünfte in Österreich unterbleiben. Durch das vor Unterzeichnung stehende Revisionsprotokoll soll jedoch diese Rechtslage mit Wirkung ab 1.1.2006 in der…

EAS 2576Konsolidierungskreis für den "Methodenwechsel"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0122-IV/4/200504.03.2005

…Verlust der Schachtelbefreiung und einem Wechsel zum Anrechnungsverfahren zu bewahren. Eine Konsolidierung ist nur mit weiteren passiven Gesellschaften vorgesehen; dies deshalb, weil vorgekehrt werden musste, dass nicht eine Auslagerung von schädlichen Passiveinkünften zu einer Sperre für die Anwendung des Methodenwechsels führt. 4. März 2005 Für…

EAS 2440Switch-over bei der internationalen Schachtelbeteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 369/1-IV/4/0430.03.2004

…die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003 die Rechtswirksamkeit entzogen worden ist. Nach dem neuen § 10 Abs. 4 KStG gilt der "Methodenwechsel" daher auch für ausländerbeherrschte österreichische Muttergesellschaften, wodurch entgegenstehende Aussagen der Verordnung unwirksam geworden sind (EAS.2400) Zu der Frage, ob die Verweisung…

EAS 2674Veräußerung schwedischer Kapitalbeteiligungen / nachträglicher Kaufpreiszufluss nach Begründung eines inländischen Wohnsitzes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0737-IV/4/200523.11.2005

…nicht eine Steuerpflicht für einen vor der Wohnsitznahme gesetzten steuerlichen Tatbestand herbeigeführt werden (EAS 13); dies ergibt sich aus DBA-Recht (EAS 107), aber auch aus dem innerstaatlichen Recht (EAS 1764). Hat daher ein in Schweden wohnhafter schwedischer Staatsbürger im Juli 2003 ein Aktienpaket veräußert…

EAS 3065Anrechnungsvortrag im Wege des § 48 BAO
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1201-IV/4/200922.05.2009

…bzw. das Entstehen eines Verlustvortragsanspruches überhaupt verhindert). Ergab sich im Jahr 2005 neben belgischen Zinseneinkünften von 1.000.000 (inkl. der belgischen Abzugssteuer von 150.000) erstmals wieder ein Gewinn von 2.000.000 für die Muttergesellschaft (steuerpflichtiges Einkommen 2005 sonach 3.000.000), dann…

EAS 778Berechnung des erbschaftssteuerlichen Progressionsvorbehaltes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 547/1/1-IV/4/9515.12.1995

  Für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes gilt wohl der Grundsatz, dass zunächst die gesamte Besteuerungsgrundlage in jener Höhe zu ermitteln ist, wie wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden ausländischen Staat bestünde. Hierbei ist allerdings eine ausländische Erbschaftssteuer, nicht gem. § 6 Abs. 3 ErbStG. als Abzugspost…

EAS 3035Methodenwechsel und deutsche Gewerbesteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3446-IV/4/200821.01.2009

…den Steuerbelastungsvergleich miteinbezogen werden kann. Nach KStR 2001 Rz 590 wird für den Steuerbelastungsvergleich ein gleicher "Steuertypus" verlangt und es werden "Objektsteuern" als nicht geeignete Vergleichssteuer bezeichnet. Es ist einzuräumen, dass durch § 3 Abs. 2 der deutschen Abgabenordnung sowohl die Grundsteuer als auch die Gewerbesteuer…