RIS AI
5 Treffer1160 msnur geltende Fassungen
EAS 2933Zweitwohnsitzverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0095-IV/4/200825.01.2008

…genutzt wird. Sollte allerdings der Inlandsaufenthalt länger als 6 Monate andauern, dann tritt unbeschränkte Steuerpflicht kraft inländischem gewöhnlichem Aufenthalt ein. Vorübergehende Abwesenheiten im Ausland unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht (VwGH 7.6.2001, 98/15/0025; 2.6.2004, 2001/13…

EAS 2057Errichtung eines österreichischen Hotels mit ausländischen Architekten- und Beratungsleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/2-IV/4/0227.05.2002

…Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem ersten Einsatz vor Ort zu laufen und wird durch vorübergehende Abwesenheiten von der Baustelle im Allgemeinen nicht unterbrochen. Eine Mitwirkung an der Bauausführung liegt auch in den Fällen einer bloßen Planungstätigkeit vor (Ziffer 17 des OECD-Kommentars zu Artikel…

EAS 3351Frage der Hemmung bzw. Unterbrechung der Zweijahresfrist bei Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0601-VI/8/201401.10.2014

Gemäß Artikel 20 DBA-Italien sind italienische Lehrkräfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn sie sich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend in Österreich aufhalten, um an einer Universität oder an einer anderen Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen. Der Sinn dieser…

EAS 3325Blockvorlesungen von Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0267-IV/4/201302.05.2013

…69/2006), dass ausländische Gastprofessoren, die sich in Österreich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend aufhalten, um an einer Universität oder einer andern Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen, mit den hierfür erhaltenen Vergütungen in Österreich Steuerfreiheit genießen. In EAS 781 wurde bei…

EAS 136Dauernde 1-Tagestätigkeit eines deutschen Geschäftsführers führt zur unbeschränkten Steuerpflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2801/4/1-IV/4/9229.05.1992

…dauernde - wenn auch immer wieder unterbrochene - Anwesenheit mit Nächtigung in Österreich erfordert, spricht sehr dafür, dass die Aufenthalte des deutschen Geschäftsführers in Österreich unter Umständen erfolgen, die im Sinn von § 26 Abs. 2 BAO erkennen lassen, dass er hierbei in Österreich nicht nur vorübergehend verweilt…