RIS AI
4 Treffer1406 msnur geltende Fassungen
EAS 1125Wegzugsbesteuerung bei Wohnsitzverlegung nach Australien und Neuseeland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 79/1-IV/4/9711.08.1997

…kommen. Allerdings kann in solchen Fällen auf österreichischer Seite keine Steuerentlastungsmaßnahme nach § 48 BAO erwartet werden, da es dann Sache des neuen Wohnsitzstaates ist, für die in seinem Gebiet lebenden Steuerpflichtigen den Eintritt internationaler Doppelbesteuerung zu vermeiden. 11. August 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…

EAS 1639Übernahme von Aufenthaltskosten durch inländische Veranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 284/1-IV/4/0014.04.2000

…als Vorsteuer berechtigt). Es ist dann Sache des ausländischen Künstlers, im Wege einer beim Finanzamt Graz-Stadt durchzuführenden Umsatzsteuerveranlagung eine Entlastung von der an ihn im Rahmen der Gagenabrechnung in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für den tauschähnlichen Umsatz des Veranstalters zu erwirken. 14. April 2000 Für…

EAS 499Schweizerischer Geschäftsführer einer österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 2104/1/2-IV/4/9419.09.1994

…Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen Finanzamtes festzustellen, ob die tatsächlichen Gegebenheiten so gestaltet worden sind, dass der von Parteienseite gewählten Gestaltungsform auch im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise gefolgt werden kann. Im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens kann in dieser Hinsicht keine Sachverhaltsbeurteilung abgegeben…

EAS 2043Bescheidaufhebung gemäß § 299 Abs. 4 BAO im Fall von EU-Rechtswidrigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0670/8-IV/4/0229.04.2002

Gemäß der derzeitigen Fassung des § 299 Abs. 4 BAO können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge…