…Bescheid angefochten wird ") nicht entsprochen. Da dem Mängelbehebungsauftrag des Finanzamtes vom Bf. nicht entsprochen wurde, war gemäß § 85 Abs. 2 BAO zwingend die Zurücknahme der Beschwerde zu erklären. Der Ausspruch, dass die Beschwerde als zurückgenommen gilt, erfolgt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gemäß § 278 Abs. 1 lit…
…zu § 9). Entgegen der vom Bf angesprochenen "Strafe" handelt es sich sohin bei der Gebührenerhöhung um eine zwingende (objektive) Rechtsfolge der nicht vorschriftsgemäß entrichteten Eingabengebühr. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung ist damit zu Recht erfolgt. In Anbetracht obiger Sach- und Rechtslage konnte daher der Beschwerde insgesamt…
…iSd § 14 TP 6 Abs.1 GebG 1957, gebührenpflichtige Eingaben. Die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabenerhöhung werde als objektive Rechtsfolge der nicht vorschriftsgemäßen Entrichtung der Gebühr in § 9 Abs.1 GebG 1957 zwingend angeordnet. Dagegen brachte der Bf. fristgerecht einen Vorlageantrag nach § 264 Abs.1 Bundesabgabenordnung…
…verhindert werden. Bereits die (abstrakte) Möglichkeit der Verrechnung der zugerechneten Einkünfte der Gruppenmitglieder mit dem (finalen) Abwicklungseinkommen des Gruppenträgers ist somit offenkundig ausreichend, um die Auflösung der Unternehmensgruppe als zwingende Rechtsfolge zu bejahen (vgl auch Mechtler/Pinetz, Die steuerliche Behandlung von Gruppengesellschaften in Liquidation, ÖStZ…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Bernhard Renner und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Karin Pitzer, Dr. Barbara Postl und Mag. Christina Teuchtmann über die Beschwerde Bf., adresse gegen die Bescheide des Finanzamtes S., vertreten durch B. und W., vom 23…
…gemäß § 122 [FinStrG] dem Verfahren zugezogenen Nebenbeteiligten auf die Durchführung einer solchen verzichtet haben." Diese Bestimmung wurde in den Kommentarmeinungen dahingehend ausgelegt, dass das Unterbleiben der mündlichen Verhandlung eine zwingende Rechtsfolge einer entsprechenden, gleichlautenden Prozesserklärung des / der Beschuldigten und der beigezogenen Nebenbeteiligten sein sollte. Die…
…gegenüber der Rechtbeständigkeit einzuräumen ist. Dies berücksichtigt zunächst den Umstand, dass die aktuelle Besteuerung der Rentenbezüge der Bf in Deutschland und Österreich nicht zwingende Rechtsfolge der Anwendung einer unterschiedlichen Rechtslage in beiden Ländern ist, sondern Folge der Ausübung eines Wahlrechts der Bf zur Zusammenveranlagung mit…
…einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Herabsetzung des Säumniszuschlages ist eine zwingende Rechtsfolge der…
…zwingende Rechtsfolge. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage…
…Anmeldung, noch Entrichtung der Selbstbemessungsabgabe) sei den berechtigten öffentlichen Interessen an der Einbringung der Abgaben Vorrang gegenüber den berechtigten Interessen der Parteien zu geben gewesen und die Abgaben festzusetzen gewesen. Die Erhebung des Säumniszuschlages sei eine zwingende Rechtsfolge, wenn Abgaben nicht zum Fälligkeitszeitpunkt entrichtet werden…
…Eingabegebühr erfolge. Die Gebührenerhöhung stelle, gemäß § 9 Abs.1 GebG, eine zwingende Rechtsfolge dieser Nichtentrichtung dar. Dagegen erhob der Bf. fristgerecht Beschwerde. Er beantragte die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Seine Eingabe betreffe eine Angelegenheit im gerichtliches Strafverfahren und sei somit gebührenfrei sei. Außerdem sei…
…zum 21.02.2014 gesetzt. Dieser Bescheid enthielt auch die Sanktion bei unterlassener Nachreichung von Unterlagen (zwingende Rechtsfolge nach der Bundesabgabenordnung- Zurücknahmebescheid). Anlässlich einer persönlichen Vorsprache am 19.02.2019 reichte der Abgabepflichtige folgende Unterlagen nach: -Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212 a BAO…
…vom 30. Juli 2018 wurden diese Beschwerden als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass sowohl die Verfügung des Ablaufs der Aussetzung als auch die Festsetzung der Aussetzungszinsen eine zwingende Rechtsfolge der Beschwerdeerledigung im Abgabenfestsetzungsverfahren sei. Mit Vorlageantrag vom 24. August 2018 begehrt die Bf. die Entscheidung…
…Inanspruchnahme des Empfängers der Kapitalerträge erfüllt. Eine Ermessensübung erübrige sich, dass es sich um eine zwingende Rechtsfolge handle. Entsprechend des Ansuchens des Beschwerdeführers vom 11. März 2015 wurde vom Finanzamt die Rechtsmittelfrist für die oben genannten Bescheide bis zum 18. März 2015 mit Bescheid datiert…
…Anmeldung, noch Entrichtung der Selbstbemessungsabgabe) sei den berechtigten öffentlichen Interessen an der Einbringung der Abgaben Vorrang gegenüber den berechtigten Interessen der Parteien zu geben gewesen und die Abgaben festzusetzen gewesen. Die Erhebung des Säumniszuschlages sei eine zwingende Rechtsfolge, wenn Abgaben nicht zum Fälligkeitszeitpunkt entrichtet werden…
…Anmeldung, noch Entrichtung der Selbstbemessungsabgabe) sei den berechtigten öffentlichen Interessen an der Einbringung der Abgaben Vorrang gegenüber den berechtigten Interessen der Parteien zu geben gewesen und die Abgaben festzusetzen gewesen. Die Erhebung des Säumniszuschlages sei eine zwingende Rechtsfolge, wenn Abgaben nicht zum Fälligkeitszeitpunkt entrichtet werden…
…zwingende Rechtsfolge der Erlassung des versäumten Bescheides ist nach § 284 Abs. 2 BAO die Einstellung des Verfahrens beim Bundesfinanzgericht. Zulässigkeit einer Revision Gemäß Artikel 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage…
…dass dieser gegenüber dem Verpflichteten in Rechtskraft erwachsen sein muss, vielmehr um eine sich bereits aus dem systematischen Zusammenhang zwischen Titelbescheid und Vollstreckungsverfügung ergebende zwingende Rechtsfolge. Dementsprechend hat das Bundesfinanzgericht in einem Beschwerdeverfahren betreffend Vollstreckungsverfügung lediglich zu prüfen, ob diese Voraussetzungen gegeben sind. Im gegenständlichen…
…1996, 93/16/0082). Für diese zwingende Rechtsfolge besteht kein Ermessen der Behörde und kann daher die finanzielle Situation des Bf. nicht berücksichtigt werden. Es waren daher sowohl die Beschwerde gegen den Gebührenbescheid als auch jene gegen den Bescheid betreffend Gebührenerhöhung als unbegründet abzuweisen. V…
…Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde mit Bescheid festgesetzt, so ist gemäß § 9 Abs. 1 GebG als zwingende Rechtsfolge eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50% der verkürzten Gebühr zu erheben. Das Finanzamt beantragt, die Beschwerde als unbegründet abzuweisen." 2. Verfahren vor dem Finanzamt Am 5…