…zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften entsteht die Gebührenschuld, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterzeichnet wird, gem. § 16 Abs. 1 Z 1 lit a GebG im Zeitpunkt der Unterzeichnung. Gem. § 16 Abs. 1 Z 1 lit b GebG entsteht die Gebührenschuld bei nur einseitiger Unterzeichnung eines zweiseitig…
…das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde voraus (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren, Rz 4 zu § 33 TP 18 GebG; Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 10. Juni 1991, 90/15/0026, und vom 17. Februar 1992, 91/15/0087). Während bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften…
…Regel mit dem zivilrechtlichen Erfüllungsort decken. Allerdings besteht ein Rechtsgeschäft aus einem Bündel an Rechten und Pflichten, von denen nur eines einen Inlandsbezug aufweisen muss. Bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften (zB Bestandvertrag) genügt es daher für das Entstehen der Gebührenschuld, dass eine der Vertragsparteien entweder im…
… 16 Abs. 1 und 2 GebG lauten: (1) Die Gebührenschuld entsteht, wenn die Urkunde über das Rechtsgeschäft im Inland errichtet wird, 1. bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, a) wenn die Urkunde von den Vertragsteilen unterzeichnet wird, im Zeitpunkte der Unterzeichnung; b) wenn die Urkunde von einem…
… 16 Abs. 1 Z 1 lit. a GebG entsteht die Gebührenschuld, wenn die Urkunde über das Rechtsgeschäft im Inland errichtet wird, bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wenn die Urkunde von den Vertragsteilen unterzeichnet wird, im Zeitpunkt der Unterzeichnung. Das ist im gegenständlichen Fall mit der Unterfertigung…
…2.1992, 91/15/0087). Nach dem aktenmäßigen Erscheinungsbild ist das Rechtsgeschäft mit der Leistung der Unterschrift der beiden Vertragsparteien am 15. Jänner 2014 zustande gekommen. Damit ist zu diesem Zeitpunkt für das zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäft Bestandvertrag die Gebührenschuld entstanden. Nach § 17 Abs. 1 GebG…
…2.1992, 91/15/0087). Nach dem aktenmäßigen Erscheinungsbild ist das Rechtsgeschäft mit der Leistung der Unterschrift der beiden Vertragsparteien am 15. Jänner 2014 zustande gekommen. Damit ist zu diesem Zeitpunkt für das zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäft Bestandvertrag die Gebührenschuld entstanden. Nach § 17 Abs. 1 GebG…
…2.1992, 91/15/0087). Nach dem aktenmäßigen Erscheinungsbild ist das Rechtsgeschäft mit der Leistung der Unterschrift der beiden Vertragsparteien am 15. Jänner 2014 zustande gekommen. Damit ist zu diesem Zeitpunkt für das zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäft Bestandvertrag die Gebührenschuld entstanden. Nach § 17 Abs. 1 GebG…
…die Urkunde über ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft im Inland errichtet und von den Vertragsteilen unterzeichnet wird, im Zeitpunkte der Unterzeichnung. Bedarf (jedoch) ein Rechtsgeschäft der Genehmigung oder Bestätigung einer Behörde oder eines Dritten, so entsteht die Gebührenschuld für das beurkundete Rechtsgeschäft erst im Zeitpunkte der…
…einen Pachtvertrag bzw Betreibervertrag abgeschlossen und den im Vertrag näher bezeichneten Bestandgegenstand den Pächtern in Bestand gegeben. Die Urkunde wurde sowohl von der Verpächterin als auch von den Pächtern unterfertigt. Die Gebührenschuld entsteht bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterzeichnet wird…
…Wien) rechtswirksam zustande gekommen. Die Unterschriftsleistungen der Vertragsteile erfolgten nach dem Urkundeninhalt am 19. September 2008 (jedenfalls vor dem 29. September 2008). Damit ist zu diesem Zeitpunkt für das zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäft des Bestandvertrages gemäß § 16 Abs. 1 Z. 1 lit. a GebG die Gebührenschuld…
…Vergleich dieser Gesetzesstelle zufolge zu den zweiseitig verbindlichen Verträgen gehört und nach eben denselben Grundsätzen beurteilt wird. Der Vergleich ist somit die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung strittiger und zweifelhafter Rechte; er ist, wie bereits ausgeführt, ein Neuerungsvertrag. Der Vergleich ist ein entgeltliches Rechtsgeschäft…
…15 Abs. 1 GebG 1957 sind Rechtsgeschäfte grundsätzlich nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird. Gemäß § 16 Abs. 1 Z. 1 lit. a GebG 1957 entsteht die Gebührenschuld bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften - wie beim Vertrag über die Einräumung einer Dienstbarkeit -, wenn die…
…der Gebührenschuld ist es ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt (Abs. 4). Die Gebührenschuld entsteht, wenn die Urkunde über das Rechtsgeschäft im Inland errichtet wird, bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wenn die Urkunde von den…
…der Steuerschuld) unberührt. Die Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z. 1 und 2 GebG regelt die Entstehung der Gebührenschuld bei zweiseitig verbindlichen sowie einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften. Diese Differenzierung knüpft an die schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfte, nicht aber an die Verfügungsgeschäfte an (Frotz - Hügel - Popp, Kommentar zum GebG…
…der Steuerschuld) unberührt. Die Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z. 1 und 2 GebG regelt die Entstehung der Gebührenschuld bei zweiseitig verbindlichen sowie einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften. Diese Differenzierung knüpft an die schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfte, nicht aber an die Verfügungsgeschäfte an (Frotz - Hügel - Popp, Kommentar zum GebG…
…die Zuzählung der Darlehensvaluta nicht spätestens zum Zeitpunkt der Urkundenerrichtung erfolgt, liegt kein Darlehensvertrag vor. Ein Kreditvertrag im Sinne des § 33 TP 19 GebG ist ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft, durch das sich der Kreditgeber verpflichtet, dem Kreditnehmer auf dessen Verlangen einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung…
… 28 Abs. 1 GebG sind zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt ist, die Unterzeichner der Urkunde. Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Benützungsbewilligungsvertrag) maßgebend. Es ist somit…
…die Urkunde über das Rechtsgeschäft im Inland errichtet wird, bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wenn die Urkunde von den Vertragsteilen unterzeichnet wird, im Zeitpunkte der Unterzeichnung. § 17 GebG hat folgenden Wortlaut: " (1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift …
…von zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wenn sie von beiden vertragschließenden Teilen unterzeichnet sind oder wenn sie bloß von einem Teil unterzeichnet sind und sich in den Händen des anderen Teiles befinden. III.2. Erwägungen Voraussetzung für die Gebührenpflicht ist sohin grundsätzlich, dass über das Rechtsgeschäft zu…