…eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 dann durchzuführen ist, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden sind, bezogen worden sind. Da dieser Sachverhalt im gegenständlichen Fall vorliegt, ist auch eine Pflichtveranlagung…
…Gemäß § 41 Abs. 1 Z. 2 EStG liege ein Pflichtveranlagungstatbestand vor, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert werden, bezogen worden wären. Da sich die Zeiträume der Lohnzettel der Fa. Fa GmbH (02.06. bis 21…
…da der Sachverhalt die Tatbestände des § 41 Abs. 1 Z 2. und Z 3 EStG 1988 erfüllt. Die Bf. bezog laut den gemeldeten Lohnzetteln gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden (§ 41 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988). Weiters flossen der Bf…
…der ***Arbeitgeberin2*** erhalten habe. Die Sonn- und Feiertagszulage betreffe zwar den Monat Februar, sei jedoch im März ausbezahlt worden. Die Beschwerdeführerin habe daher im Monat März 2022 zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen und liege gem § 41 Abs 1 Z 2…
…Eine Steuererklärungspflicht besteht unter anderem dann, wenn der Abgabepflichtige neben lohnsteuerpflichtigen Einkünfte andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730,00 € übersteigt (§ 41 Abs 1 Z 1 EStG 1988) bzw. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert…
…Gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind und wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Aktenkundig ist, dass der…
…Finanzamtes bzw. auf den vom Bf. übermittelten Unterlagen. Dass der Bf. zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte hat, die sich zeitlich überschneiden, ergibt sich aus den aktenkundigen Lohnzetteln des Arbeitgebers 1 (01.01.2020 - 31.12.2020) und des Arbeitgebers 2 (04.05.2020 - 31.12.2020). Die…
…von Vorauszahlungen aus der Bestimmung des § 45 Abs. 1 zweiter Satz EStG 1988 ergebe, weil die Beschwerdeführerin im Kalenderjahr gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen habe, welche beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden seien. Im Übrigen werde auf die Begründung der Beschwerdevorentscheidung Einkommensteuer 2013 verwiesen. Zum Beschwerdevorbringen…
…übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. […] Gemäß § 46 Abs. 1 Z 3 erster Satz EStG 1988 werden die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfallen, auf…
… 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind und wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Laut Lohnzettel war der Bf…
…Jahren gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat (siehe oben in der Darstellung des Sachverhaltes). Da nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 im gegenständlichen Fall ein Pflichtveranlagungstatbestand (zumindest zeitweise zeitliche Überschneidung zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte…
…am 08.12.2024, wo eine positive Erledigung erwartet werde. Mit Beschwerdevorentscheidung wurde von der Abgabenbehörde die gegenständliche Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Da der Bf. im Kalenderjahr 2022 gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden seien, bezogen habe, sei ein Pflichtveranlagungstatbestand gemäß…
… 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 verpflichtet gewesen. Diese Bestimmung besagt, dass ein Abgabepflichtiger, der gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden (werden sollten), erhält, bei Überschreiten einer - hier vorliegenden - Freigrenze zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. Eine gemeinsame Vornahme eines…
…gesamten Streitjahr Pensionseinkünfte. Daneben bezog er im Zeitraum 19.1.2015 bis 31.12.2015 noch zusätzlich grundsätzlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus der Tätigkeit als Vertragsbediensteter vom zuständigen Amt der Landesregierung. Der Beschwerdeführer bezog daher im Streitzeitraum zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug…
…zur Entscheidung vorgelegt. Aufgrund des in diesem Zuge elektronisch übermittelten Beschwerdeaktes der belangten Behörde, stellt sich der Verfahrensgang für das Bundesfinanzgericht wie folgt dar: Der Beschwerdeführer bezog im Jahr 2020 zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte. Er erfüllte somit die Voraussetzungen eines Pflichtveranlagungsfalles im Sinne des …
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) bezog im Streitjahr 2020 gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte (***2*** und ***3***). Mit Ergänzungsersuchen vom 22.11.2022 wurde der Bf. auf den Pflichtveranlagungstatbestand gemäß § 41 Abs. 1 Z…
…als 10 Tagen im Kalendermonat zurückgelegt. Die Bf. hat zwei Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird und die sich ständig im Inland aufhalten. Beide Kinder haben das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet. 2. Beweiswürdigung Dass die Bf. zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte hat, die sich zeitlich überschneiden…
…Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2018 und Folgejahre wird als unzulässig zurückgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf) - Frau Bf - bezog im Kalenderjahr 2016 gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte…
…an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Der Antragsteller (in der Folge kurz AS) bezog im Kalenderjahr 2015 zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden. Aus diesem Grund forderte ihn…
…nicht, keinerlei Spielraum eingeräumt war. Auf Grund des Umstandes, dass die Beschwerdeführerin zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen hat, musste das Finanzamt in Befolgung der oben zitierten gesetzlichen Bestimmung zwingend die gegenständliche Arbeitnehmerveranlagung durchführen. Wie bereits das Finanzamt in seiner Beschwerdevorentscheidung zutreffend ausgeführt hat…