…Betriebsveräußerung oder -aufgabe vorhandene Verbindlichkeiten wären, soweit sie nicht mit einem in die private Sphäre überführten Wirtschaftsgut zusammenhängen weiterhin dem Betriebsvermögen zuzurechnen. Es wären aber alle zumutbaren Schritte zur Tilgung der Verbindlichkeiten zu setzen (wie etwa Auflösung von Lebensversicherungen, Veräußerung von Grundstücken etc.). Der Bf…
…vom Finanzamt angeführten Judikat des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Juni 1996, 95/14/0018, alle ihm zumutbaren Schritte zur Tilgung der Verbindlichkeit gesetzt. Der Bf. habe neben dem übernommenen Kreditteilbetrag zusätzlich einen Kredit zur Finanzierung der Kanzleiinvestitionen bzw. der Anlaufverluste in Höhe von ATS 1,8…
…berücksichtigt werden konnten. Soweit nach Betriebsbeendigung eintretende Änderungen des ehemaligen Betriebsvermögens zu nachträglichen Betriebsausgaben führen, sind diese – an die Aufgabebilanz anknüpfend - nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs zu ermitteln. Unterlässt eine Steuerpflichtiger nach Betriebsbeendigung zumutbare Schritte zur Tilgung von Verbindlichkeiten, die aus dem aufgegebenen Betrieb stammen…
…eingebracht. Da die Bestimmung des § 217 Abs. 5 BAO (ausnahmsweise Säumnis) nur die verspätete Tilgung von Abgabenschuldigkeiten erfasst, wurde der strittige Säumniszuschlag grundsätzlich zu Recht verwirkt. Die Bf hat in ihrer Beschwerde vom 7. März 2018 weiters vorgebracht, dass sie im gegenständlichen Fall kein grobes…
…Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handle, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lasse. Sofern jedoch den Abgabepflichtigen an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe, seien Säumniszuschläge nach § 217…
…der Erwerberin zu keiner termingerechten Tilgung der Umsatzsteuerschuld der Veräußerin führt, und wird auch kein rechtzeitiger Stundungsantrag gestellt, so geht ein solches Verhalten über einen bloß minderen Grad des Versehens hinaus, zumal die solcherart aufgetretene Säumnis vorhersehbar war und auf zumutbare Weise hätte abgewendet werden…
…wenn der Vertreter damit rechnen muss, durch die Zession dem Vertretenen seine liquiden Mittel zur Tilgung anderer Schulden als der Bankschulden (insbesondere der Abgabenforderungen) zu entziehen (VwGH 28.9.2004, 2001/14/0176). Dass darüber hinaus auch sein Privatvermögen an die Bank verpfändet wurde und…
…grundsätzlich unbeachtlich. Der Säumniszuschlag diene dazu, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen, er wäre daher ein Druckmittel für zeitgerechte Entrichtungen von Abgabenschuldigkeiten. Der Säumniszuschlag hätte weder den Charakter einer Verzinsung des seiner Vorschreibung zu Grunde liegenden Abgabenrückstandes noch denjenigen einer Schadenersatzregelung betreffend den Schaden des…
…Andererseits liege der Grund darin, dass die Anfangsverluste der Jahre 2010-2014 nicht voll berücksichtigt worden seien, während die Überschüsse nunmehr steuerlich "voll durchschlagen" und überdies ein Teil der Überschüsse zur Tilgung von Fremdkapital verwendet werden müssten. Dadurch bedingt sei auch, dass Termine steuerlicher Verpflichtungen…
…Verwaltungsakt dem Bundesfinanzgericht vor und wies darauf hin, dass ein Vorlageantrag keiner gesonderten Begründung bedürfe. Im Vorlagebericht ergänzte das Finanzamt seine Abweisung dahingehend, dass der Begriff Säumnis nur die verspätete Tilgung, nicht aber Fristverstöße anderer Art wie zB. verspätete Zahlungserleichterungen umfasse. Zudem sei die Bf…
…genannten Rückstände laut Abgabenkonto bisher nicht entrichtet gewesen sein, wodurch die Voraussetzungen für seine Haft- und Zahlungspflicht gegeben seien. Er wurde daher zur Tilgung der offenen Abgabenforderung aufgefordert. In einer Stellungnahme vom 3. November 2022 führte der Beschwerdeführer aus, er sei nur theoretisch Geschäftsführer der *…
…auch Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BA03, § 308 Anm 9). Auffallend sorglos handle, wer die für die Einhaltung von Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lasse (vgl. VwGH 24.5.1991, 90/16/0197, 90/16/0229; 15.6.1993…
…das Pensionsbankkonto mit ca. 3.000 Euro Guthaben, sowie Passiva wie offene Messerechnungen und aufgenommene Darlehen zur Finanzierung der in den Aktiva aufgezeigten Fotografien. Ein Verkauf des Vermögens zur Tilgung von Schulden, sei es an das Finanzamt, sei es an den Kreditgeber, wäre insoweit nicht…
…das Pensionsbankkonto mit ca. 3.000 Euro Guthaben, sowie Passiva wie offene Messerechnungen und aufgenommene Darlehen zur Finanzierung der in den Aktiva aufgezeigten Fotografien. Ein Verkauf des Vermögens zur Tilgung von Schulden, sei es an das Finanzamt, sei es an den Kreditgeber, wäre insoweit nicht…
…Ansicht vertreten, § 21 Abs. 1 letzter Satz UStG 1994 stelle eine Tilgungsform iSd § 211 BAO dar. Ebenso wie die gemäß dieser Bestimmung auf den Tag der Einreichung der UVA zurückwirkende Gutschrift wirke auch das Guthaben auf den Tag der Einreichung der UVA zurück. Eine Differenzierung…
…die für vormalige Betriebsschulden anfallen, nur dann nachträgliche Betriebsausgaben seien, wenn der Steuerpflichtige alle ihm zumutbaren Schritte zur Tilgung der Verbindlichkeiten setzt. Man habe die Ausgaben der Lebensführung mit dem Bf besprochen und mit 45.000,- € angenommen. 2006-2008 wäre "daher eine Teiltilgung iHv…
…es liege kein grobes Verschulden vor, sei festzuhalten, dass der in der Norm des § 217 Abs. 7 BAO verwendete Begriff der "Säumnis" nur eine verspätete Tilgung umfasse, nicht jedoch Fristverstöße anderer Art, wie verspätete bzw. nicht eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen. Dazu sei auf den Grundtatbestand bei Verhängung…
…werde mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handle, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lasse. Ein grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO ist dann…
…werde mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handle, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lasse. Ein grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO ist dann…
…werde mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handle, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lasse. Ein grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO ist dann…