…entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 19. November 2015, Zahl ***1***…
…bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Dieses Erkenntnis wirkt gegen alle Beteiligten, denen im Spruch Einkünfte zugerechnet bzw. nicht zugerechnet werden (§ 191 Abs…
…2.471,20, festgesetzt. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: 1. Die Bezirkshauptmannschaft Ort1 hat am 2.6.2016 dreiunddreissig amtliche Befunde (zu GZen. IL-SCHI-AUS…
…BAO zur Gänze als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: 1. Die Bezirkshauptmannschaft A-Ort1 hat am 26.4.2016 dreizehn amtliche Befunde (zu GZ…
…BAO zur Gänze als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: 1. Die Bezirkshauptmannschaft A-Ort1 hat am 11.4.2016 acht amtliche Befunde (zu GZ…
…279 BAO zur Gänze als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: 1. Die Bezirkshauptmannschaft Ort1 hat am 8.4.2016 sieben amtliche Befunde (zu GZ…
…2.171,70, festgesetzt. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: 1. Die Bezirkshauptmannschaft Ort1 hat am 31.5.2016 neunundzwanzig amtliche Befunde (zu GZen. IL-SCHI-AUS…
…279 BAO zur Gänze als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: 1. Die Bezirkshauptmannschaft Ort1 hat am 1.6.2016 vierzehn amtliche Befunde (zu GZ…
…279 BAO zur Gänze als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: 1. Die Bezirkshauptmannschaft OrtA hat am 31.5.2016 elf amtliche Befunde (zu GZ…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Die ***BH*** (BH) erstellte am 26.4.2016 23 amtliche Befunde über Verkürzung von Stempel- und Rechtsgebühren hinsichtlich der Meldung…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Die ***BH*** (BH) erstellte am 11.4.2016 10 amtliche Befunde über Verkürzung von Stempel- und Rechtsgebühren hinsichtlich der Meldung…
…sohin im Betrag von € 2.049,85, festgesetzt. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: 1. Die deutsche Schischule ***Bf1*** (= Beschwerdeführerin, Bf) hatte am 4.12.2014…
…2.591,90, sohin im Betrag von € 1.295,95, festgesetzt. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: 1. Die deutsche Schischule XX e.K. (= Beschwerdeführerin, Bf)…
…von € 280,95, festgesetzt. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: 1. Die Bezirkshauptmannschaft Ort1 hat am 14.7.2015 sechs amtliche Befunde (zu GZ. Nr123 und Nr456…
…Beschwerde wird insgesamt als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: 1. Die Bezirkshauptmannschaft Ort1 hat am 19.7.2016 zehn amtliche Befunde (zu GZen. X1-10)…
…78,00 | | 885,40 Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Bezirkshauptmannschaft A erstellte am 26.5.2015 zehn amtliche Befunde über Verkürzung von Stempel- und Rechtsgebühren hinsichtlich der…
…der Rechtwidrigkeit stützt, Z.4 das Begehren und Z.5 (Angaben zur Beurteilung, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist.) § 27 VwGVG (übertitelt mit "Prüfungsumfang") bestimmt: Soweit das Verwaltungsgericht nicht Rechtswidrigkeit wegen Unzuständigkeit der Behörde gegeben findet, hat es den angefochtenen Bescheid ... auf Grund der Beschwerde (…
…ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof durch die vor dem Bundesfinanzgericht belangte Behörde nicht zulässig. Entscheidungsgründe Abstellen in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone mit ungültigem Parkschein Das Parkraumüberwachungsorgan PU A422 stellte am 29. 9. 2014 um 17…
…oder die Partei die Rechtsmittelfrist versäumt hat, weil der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung, keine Rechtsmittelfrist oder fälschlich die Angabe enthält, dass kein Rechtsmittel zulässig sei (§ 71 Abs 1 AVG). Wenn im Antrag auf Wiedereinsetzung ausgeführt werde, dass zwei Versuche, fristgerecht Einspruch per E-Mail zu erheben…
…abzuweisen. § 161 Abs. 3 FinStrG: Eine Änderung des angefochtenen Erkenntnisses zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten ist nur bei Anfechtung durch den Amtsbeauftragten zulässig. Teilrechtskraft und Prüfungsumfang: In Folge der Beschwerde der Amtsbeauftragten, die sich nicht gegen die Bestrafung zu den Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49…