…G. Rückzahlung" überschrieben und enthalten Bestimmungen zur Rückzahlung von Guthaben, zu Unrecht einbehaltenen Beträgen und zu Unrecht zwangsweise eingebrachten Beträgen. Dem Anbringen ein Verständnis beizulegen, dass damit zu Unrecht einbehaltene Beträge iSd § 240 BAO oder zu Unrecht eingebrachte Beträge iSd § 241 BAO gemeint sein könnten…
…Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde." Eine Rückzahlung nach § 241 BAO setzt voraus, dass zu Unrecht zwangsweise eingebrachte Abgaben vorliegen und über das Bestehen oder Nichtbestehen sowie über das Ausmaß einer ggf. bestehenden, insbesondere verminderten…
…Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde - der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Gemäß § 241 Abs. 3 BAO können Anträge nach Abs. 1 … bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet…
… 241 BAO gestellt, den zu Unrecht zwangsweise eingebrachten und entrichteten Betrag zurückzuzahlen. Mit Säumnisbeschwerde vom 16.12.2013 wurde der Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz nach § 311 BAO gerichtet. Mit Bescheid 24.02.2014 Steuernummer/Erfassungsnummer XXXX/XXXX' ~ wurde der Haftungsbescheid…
…Betrag laut Urteil des LG Linz, als auch vom OLG Linz in 2. Instanz zurückzuzahlen hatten. Eine genaue Angabe des beantragten Rückzahlungsbetrages wurde in Ihrer Eingabe nicht angeführt. Als Begründung führen Sie an: Gemäß§ 241 BAO Abs. 1 sind Abgaben, die zu Unrecht zwangsweise eingebracht…
…Bf sind unbestritten. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß § 241 Abs.1 BAO ist, wenn eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Gemäß Abs.3 leg. cit. können Anträge nach Abs.1 bis…
…eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde - der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Gemäß § 241 Abs. 3 BAO können Anträge nach Abs. 1 bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet…
…Geschäftsverbindung ab sofort nur mehr auf Namen und Rechnung der verbleibenden Person ***PG*** zu führen. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus dem vorgelegten Akteninhalt und ist unstrittig. III. Rechtliche Beurteilung 1. Wurde eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht, so ist der zu Unrecht entrichtete Betrag gemäß …
…des Verpflichteten auf die ihn treffende Haftungsschuld zwar den von ihm zu entrichteten Haftungsbetrag verminderten, aber nichts an dem grundsätzlich in Haftungsbescheid aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht änderten, weshalb die Voraussetzung, dass ein "zu Unrecht zwangsweise eingebrachter Betrag" jedenfalls nicht vorliege. In ihrer Beschwerdevorentscheidung wiederholt die…
…Tag der Betrag bei der Abgabenbehörde eingelangt ist. Des Weiteren wurde die Partei ersucht einen Antrag auf Rückzahlung einzubringen. Bis dato liegt kein entsprechender Rückzahlungsantrag vor. Gemäß § 241 Abs. 1 BAO ist bei einer zu Unrecht zwangsweise eingebrachten Abgabe, der zu Unrecht entrichtete Betrag über…
…94.254,89, sodass bei Anwendung des 15%igen Erhöhungstarifs (Mehrbeträge übersteigen nicht den Betrag von EUR 100.000,00) lediglich eine Abgabenerhöhung iHv EUR 14.138,23 festzusetzen gewesen wäre. Im übersteigenden Ausmaß ist die Abgabenerhöhung daher zu Unrecht festgesetzt worden, weshalb der beschwerdegegenständliche…
…denkunmöglich, da eine Beitragspflicht nicht besteht. Gegenständlicher Wiederaufnahmeantrag dient lediglich der Ruckforderung der zu Unrecht eingehobenen Beiträge und stellt somit einen Paradefall des § 303 Abs. 1 lit c BAO dar. Die Ausfolgung der zu Unrecht bezahlten Beträge dient dem vorrangigen Ziel der Wiederaufnahme, nämlich ein…
…Aussetzung der Einhebung des gegenständlichen Betrages wie folgt: Zumal im gegenständlichen Verfahren nicht auszuschließen ist, dass der Beschwerdeführerin völlig zu Unrecht die Rückzahlung der Beträge vorgeschrieben wurde, wäre die Einhebung und zwangsweise Einbringung bzw. eine Anrechnung der bekämpften Beträge unverhältnismäßig und aufgrund der Höhe auch…
…der Bf gewesen, die Zwischenhändler instruiert hätten, was diese zu tun hatten. Dabei sei der einzige Grund der Zwischenschaltung der Zwischenhändler in Österreich die Nichtentrichtung der Einfuhrumsatzsteuer gewesen. Gegen diesen Bescheid wendet sich die in offener Frist eingebrachte Beschwerde vom 27. September 2016. Begründend wurde…
…in offener Frist eingebrachte Beschwerde vom 12. Dezember 2016. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass bereits die Staatsanwaltschaft Wien festgestellt habe, dass es sich um die grundsätzlich steuerrechtlich zulässige und nicht unübliche Konstruktion des "Reihengeschäftes" handle. Die belangte Behörde habe zu Unrecht die Gutglaubensregel des…
…entrichtet, so sind gemäß § 217 Abs. 1 BAO nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag beträgt 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages (§ 217 Abs. 2 leg.cit .) Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Säumniszuschlagspflicht nur den Bestand einer formellen…
…gewesen, die Zwischenhändler instruiert hätten, was diese zu tun hatten. Dabei sei der einzige Grund der Zwischenschaltung der Zwischenhändler in Österreich die Nichtentrichtung der Einfuhrumsatzsteuer gewesen. Gegen diesen Bescheid wendet sich die in offener Frist eingebrachte Beschwerde vom 27. September 2016. Begründend wurde im Wesentlichen…
…Betrag von € 395.250,27 gemäß Art. 236 ZK bzw. 239 ZK zu erlassen. Im Schreiben vom 22. Juni 2015 begründete die Bf. den Antrag damit, sie würde den am Zahlungsaufschubkonto ihrer Vertreterin vorgeschriebenen Einfuhrumsatzsteuerbeträge nicht schulden, da das Zollamt Klagenfurt Villach zu Unrecht…
…Abs 2 BAO fallenden Antrages. Mit den angefochtenen Abweisungsbescheiden wird im Übrigen keine Abgabe festgesetzt, sondern nur festgestellt, inwieweit die Abgabe zu Unrecht einbehalten worden ist und welcher Betrag zurückzuzahlen ist. Die Erstattungsanträge sind daher im Ergebnis für überhaupt keine Abgabenfestsetzung präjudiziell. § 209a Abs 2…
…erklärte auf Befragen und unter Hinweis auf die nun bekannten Umstände, wonach die Wirtschaftsgüter nicht für die ***NNGmbH*** bestimmt waren, dass ihrer Ansicht nach das letztgenannte Unternehmen in diesen Fällen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt war. Es zeigt sich also, dass die zu Unrecht gewährte Anwendung…