…8.3. oder 8.4. der Verlustersatz-Verordnung unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht worden wären. Die Verlustersatz-Verordnung sehe wohl eine Vertragsstrafe, aber nur für zu Unrecht eingebrachte Anträge, aber keine Verzinsung vor. Nachträglich seien Bestandzinszahlungen, die im Rahmen der FKZ I u. FKZ 800…
…23.753,56 (einschließlich Nebengebühren) gemäß § 16 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) eingestellt worden. Aufgrund der Drittschuldnerexekution bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Tirol sei vom Finanzamt ein Betrag von € 21.217,97 als zu Unrecht eingebracht anerkannt worden. Dadurch sei eine Forderung an die Abgabenbehörde auf…
…G. Rückzahlung" überschrieben und enthalten Bestimmungen zur Rückzahlung von Guthaben, zu Unrecht einbehaltenen Beträgen und zu Unrecht zwangsweise eingebrachten Beträgen. Dem Anbringen ein Verständnis beizulegen, dass damit zu Unrecht einbehaltene Beträge iSd § 240 BAO oder zu Unrecht eingebrachte Beträge iSd § 241 BAO gemeint sein könnten…
…der übrigen Aktenlage geht hervor, dass die Voraussetzung "zu Unrecht zwangsweise eingebracht" jedenfalls nicht vorliegt. Im Übrigen wird seitens der Abgabenbehörde noch angemerkt, dass die Überrechnung des Betrages iHv € 6.393,93 am 21.6.2016 erfolgte und somit der Antrag für diesen Betrag…
…Kinder bestehe und das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit mit Lohnpfändungen belastet sei. Außer dem vom Finanzamt zu Unrecht eingebrachten Betrag sei kein weiteres Vermögen verfügbar. In der gegen diesen Sicherstellungsauftrag eingebrachten Bescheidbeschwerde vom 14.3.2014 führte der Bf. wörtlich wiedergegeben aus: „Es wird hiermit…
… 12 ff AbgEO betreffend Haftungsverfahren XY GmbH) der Betrag von € 67.445,46 vom Finanzamt als zu Unrecht eingebracht worden anerkannt und dadurch eine Forderung an die Abgabenbehörde auf Rückzahlung des Betrages von € 67.445,46 entstanden sei. Jedoch sei am 25.2…
…Bf sind unbestritten. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß § 241 Abs.1 BAO ist, wenn eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Gemäß Abs.3 leg. cit. können Anträge nach Abs.1 bis…
…müssen, dass die Vorsteuern erst in der UVA 5/2009 zugestanden wären. Trotzdem sei die Vorsteuergutschrift aus der zu Unrecht eingebrachten UVA 4/2009 bereits am 19.5.2009 am Abgabenkonto des Bf gutgeschrieben worden. Die Bf habe für diesen Betrag einen Kredit aufnehmen müssen…
…Berufungswerber zu einem Gesamtschuldner (§ 7 BAO) und diesem gegenüber gemäß § 224 Abs. 1 BAO eine eigene Fälligkeit der Haftungsschuld begründet (Ritz, BA06, § 224 Tz. 8). Wie bereits im Erstbescheid vom 25.01.2021 ausgeführt, liegt daher im beschwerdegegenständlichen Fall die Voraussetzung "zu Unrecht zwangsweise eingebracht…
…davon sein, dass "der Anspruch auf Rückstellung" (eines allenfalls zu Unrecht eingebrachten Betrages) bei der Republik Österreich (Finanzamt) "ganz oder teilweise" uneinbringlich werden würde und somit für den Schuldner die Gefahr eines schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles bestünde. Die Rechtskraft des Haftungsbescheides und der Umstand, dass…
…Geschäftsverbindung ab sofort nur mehr auf Namen und Rechnung der verbleibenden Person ***PG*** zu führen. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus dem vorgelegten Akteninhalt und ist unstrittig. III. Rechtliche Beurteilung 1. Wurde eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht, so ist der zu Unrecht entrichtete Betrag gemäß …
…ergibt sich aus den vorgelegten Akten und ist im Übrigen unbestritten. Rechtliche Würdigung: § 241 Abs. 1 BAO lautet: Wurde eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht, so ist der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. § 83. (1) Die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter können sich…
…angeboten, mit der Beschwerde einen Antrag nach § 241 Abs. 3 BAO auf Rückzahlung von zu Unrecht zwangsweise eingebrachten Abgaben zu verbinden, sollte die Pfändung unpfändbares Vermögen betroffen haben. Den Inhalt ihrer Schreiben sowie die sich aus den ihr vorliegenden Unterlagen, insbesondere der Aktenkopie des BFG…
…so sind fernmündliche Anbringen stets nicht entgegenzunehmen. Demnach hatte die Abgabenbehörde nicht die gesetzliche Möglichkeit den Vollstreckungserlös zurückzuzahlen. Die Möglichkeit einer Rückzahlung von zu Unrecht zwangsweise eingebrachten Abgaben von Amts wegen ist im Gesetz nicht vorgesehen. Gemäß § 239 Abs. 1 BAO kann auf Antrag oder…
…dem das FA den im Jahr 2010 eingebrachten Antrag der BF wegen Verspätung zurückwies, ist aber ausdrücklich auf Basis dieser Rechtsvorschrift unter Bezugnahme auf die in § 241 Abs. 3 genannte Dreijahresfrist ergangen. Damit ist dieser Zurückweisungsbescheid wegen Verspätung nach der vorliegenden Sachlage zu Unrecht ergangen…
…5 Abs. 1 GebG (Beilagen). § 241 BAO lautet: "1) Wurde eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht, so ist der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. (2) Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag, soweit eine…
…schuldet. Wegen dieses Gesamtbetrages werden die dem Abgabenschuldner angeblich gegen Sie zustehenden Forderungen in unbekannter Höhe gemäß § 65 AbgEO gepfändet. Die Pfändung umfasst jene Forderung, welche aufgrund des zu Unrecht zwangsweise eingebrachten Betrages gemäß § 241 BAO zurückzuzahlen wäre. Sie dürfen, soweit diese Forderungen gepfändet sind…
…3 BAO ein Antrag gemäß § 241 Abs 1 BAO auf Rückzahlung zu Unrecht zwangsweise eingebrachter Abgaben (Geldstrafen) gestellt werden kann, sofern die Abgabe nicht ohnedies von Amts wegen rückgezahlt wird. Eine Abgabe ist zB dann zu Unrecht zwangsweise eingebracht, wenn ein Antrag auf Kontenschutz vor…
…zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, wenn die Exekution auf Forderungen geführt wurde, welche der Vollstreckung entzogen sind. In diesem Fall wäre die Vollstreckung unter gleichzeitiger Aufhebung aller bis dahin vollzogenen Vollstreckungsakte einzustellen (vgl. RAE, Richtlinien Abgabeneinhebung, § 241 BAO, Tz 1944). Es war daher spruchgemäß zu…
…194/1961, gültig bis 19.7.2022, lautet: (1) Wurde eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht, so ist der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. (2) Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag, soweit eine…